Schadensfreiheitsüb...
 
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Schadensfreiheitsübertragung (PKW), was passiert nach der Trennung

 
(@bimbo_k)
Schon was gesagt Registriert

:mad:Hallo zusammen,

vor ca. 10 Jahren habe ich meiner Ehefrau meinen Schadensfreiheitsrabatt übertragen (aufgrund Beamtenstatus). Nun haben wir uns getrennt. Eine Rückübertragung geht nicht und mene Ehefrau wird da auch nicht mitspielen. Mehrere Versicherungen haben mir 140% bei 1/2 SFR angeboten. Diese Beiträge kann doch keiner bezahlen. Ich fahre nun mehr seit über 28 Jahren Auto und werde wie ein Fahranfänger gleichgestellt. Was könnte ich tun, um in eine günstigere Klasse zu kommen? Wer kennt vielleicht Versicherungen, :gunman: die diese Problematiken kennen und den VN entgegen kommen? Über einen regen Austausch würde ich mich freuen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2006 01:06
 Uli
(@Uli)

Hallo Bimo,

herzlich willkommen bei Vatersein, dem Forum auch für versierte "Fahranfänger"  😉 .

Wer kennt vielleicht Versicherungen,  die diese Problematiken kennen und den VN entgegen kommen? Über einen regen Austausch würde ich mich freuen.

Im Zweifel wirst Du da nicht viel machen können. Ich würde einfach bei verschiedenen Versicherungen vorsprechen und ein wenig pokern. Die Versicherungen leben letztlich von ihren Versicherungsnehmern.

Viel Glück und lG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2006 14:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bimbo_K,

willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Autofahrer.

Ich hätte einen ganz anderen Ansatz: Kannst Du das Fahrzeug nicht bei einer vertrauenswürdigen Person (Bruder, Schwester, bester Kumpel etc.) als Zweitwagen versichern? Falls ja, gibt es eine ganz knuffige Versicherung (www.directline.de), die Zweitwagenversicherungen mit 30% anbietet. Der Abschluss ist meines Wissens nur online oder per Telefon möglich. Meine LG fährt damit seit zwei Jahren sehr preisgünstig.

Einziger "Wermutstropfen" (und deshalb die Frage nach der vertrauenswürdigen Person): Dein Fahrzeug muss dann auch auf diesen anderen Versicherungsnehmer angemeldet werden, der dann im Kfz-Brief steht. Wenn dieser Versicherungsnehmer Dich irgendwann nicht mehr leiden kann, hättest Du ein Problem. Die Ex würde ich daher nicht unbedingt fragen...

Meines Wissens kann man diesen Schadenfreiheits-Rabatt nach einer gewissen Zeit auch auf sich selbst übertragen lassen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2006 14:23