Hi
Zu lesen ist aber, und so ist es mir auch immer gesagt worden:
Nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs(FamRZ1983,794,1991,....)ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalt- und privaten Lebensführung genutzt wird.
Ist in diesem Fall nicht so und somit m.E. nicht dem Hausrat zuzuordnen.
Aber:
@Martin und Wedi: Ich denke, der Punkt ist für mich unstrittig. Wir wollen ja eine einvernehmliche Scheidung hinbekommen, somit zähle ich es zum Hausrat.
Brainstormer
Sie sind sich ja wenigstens einig. 😉
Gruss Wedi
Moin,
Ist in diesem Fall nicht so und somit m.E. nicht dem Hausrat zuzuordnen.
einfach mal HIER weiterlesen; speziell ab Abschnitt 24, also ab:
In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient
Man kann also sogar beinahe sagen, dass diese Argumentation nur den ausschliesslich beruflich genutzten PKW des Handelsvertreters oder Handwerkers oder Liebhaberfahrzeuge wie Oldtimer, Cabrios, Motorräder ausschliesst; die meisten anderen Kfz wird man irgendwie als Hausrat deklarieren können.
Grüssles
Martin
(der sich "damals" eingehend mit dieser Frage befassen musste)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
