Regelung KFZ in Sch...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Regelung KFZ in Scheidungsfolgenvereinbarung

Seite 1 / 2
 
(@Brainstormer)

Liebe Leute,

bei der Ausarbeitung der Scheidungsfolgenvereinbarung stehe ich gerade vor folgender Problematik:

Meine Frau möchte das Familien-Auto (Wert ca. 5T €) auch nach der Scheidung nutzen, womit ich grundsätzlich einverstanden bin, da mir ein weiteres Auto zur Verfügung steht. Da der Vermögensausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen ist und das Familie-Auto rechtlich mir gehört, stellt sich die Frage, wie wir hier vorgehen sollten.

Wir sehen 2 Möglichkeiten:

1. Verkauf des Autos an meine Frau (aus Fairness zum halben Wert).
2. Ich bleibe weiterhin Eigentümer und Halter (Versicherung durch meine Frau) und wir vermerken das Nutzungsrecht in der SFV.

Ich tendiere zu Möglichkeit 1, meine Frau zu Möglichkeit 2 (klar, um das Geld zu sparen).
Ich würde mich zu Möglichkeit 2 breit schlagen lassen, bin mir aber nicht sicher, ob dabei Gefahren auf mich lauern könnten. Gibt es irgendwelche Bedenken eurerseits oder weitere Vorschläge?

Danke und Gruß
Brainstormer

Zitat
Geschrieben : 25.10.2012 02:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz klar 1.

Mit 2 gibt es nur Probleme, die letztlich nur euer, anscheinend, gutes Verhältnis belasten würden.

Z.B., wer kommt für welche Schäden auf, die nicht eindeutig zuzuweisen sind.

Wer ist z.B. für einen platten Reifen zuständig oder wer hat die Beule rein gefahren?

Solche Verbindungen sollte man auflösen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 08:57
(@Inselreif)

Da der Vermögensausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen ist

es steht Euch frei, in der Scheidungsfolgenvereinbarung davon abzuweichen, wenn ihr das beide wollt.
Das Nutzungsrecht bringt nur Ärger, auch unabhängig von Beulen usw. wäre festzulegen, wer die Wartung übernimmt, da kannst Du das Auto auch gleich verschenken.

Die Alternative wäre, dass Deine Frau ein neues Auto kauft und Du die Karre versilberst. Alles andere bringt Deiner Frau Vorteile und Dir Nachteile. Von daher sind letztlich beide Möglichkeiten sowieso schon eine Art Vermögensausgleich.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 09:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also auf was für Ideen manche Exen so kommen: Ich will was haben, was (in diesem Fall unzweideutig)  nicht mir gehört und will dafür nichts bezahlen...  :knockout:

Okay, damit sollte klar sein,was ich von zwei halte... Also, auf jeden Fall verkaufen. Wichtig ist nur, dass Du das Thema Preis, ggf Zahlungszeitpunkten sensibel vorgehst, damit sie es Dir nicht auf anderem Weg zurückzahlt (Umgang!). Ich hab jetzt nicht auf dem Schirm, wie fragil Eure aktuelle Situation ist.

Viel Erfolg! Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 10:11
(@Brainstormer)

Danke für eure Antworten.

Bezüglich kleinerer Schäden und der Frage nach den Wartungskosten gebe ich euch recht. Am Ende zahle ich vermutlich mehr, als wenn ich ihr das Auto schenken würde...
Vom Kauf eines neuen Autos habe ich ihr abgeraten, da sie damit einen großen Teil ihrer Rücklagen aufbrauchen würde, welche sie in absehbarer Zeit nicht wieder aufbauen könnte, da der Wille zum Ausbau der Arbeitstätigkeit nicht unbedingt ausgeprägt ist.

Okay, damit sollte klar sein,was ich von zwei halte... Also, auf jeden Fall verkaufen. Wichtig ist nur, dass Du das Thema Preis, ggf Zahlungszeitpunkten sensibel vorgehst, damit sie es Dir nicht auf anderem Weg zurückzahlt (Umgang!). Ich hab jetzt nicht auf dem Schirm, wie fragil Eure aktuelle Situation ist.

Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Sie beruft sich darauf, dass sie das Auto hauptsächlich bräuchte, um unseren Lütten umherzukutschieren. Ich denke nicht, dass es bezüglich Umgang Probleme geben würde, wenn ich Möglichkeit 2 ausschlage, allerdings sind wir auch noch in der Verhandlung über den Ehegattenunterhalt und da könnte das Thema durchaus von Bedeutung sein.

Danke und Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Sie beruft sich darauf, dass sie das Auto hauptsächlich bräuchte, um unseren Lütten umherzukutschieren.

unter dieser Voraussetzung wird ein Auto üblicherweise sowieso nicht als Vermögens-, sondern als Hausratsgegenstand betrachtet. Und die werden bei einer gerichtlichen Klärung nicht unter dem Aspekt ihres momentanen Wertes gesehen, sondern als Antwort auf die Frage "wer braucht ihn nötiger?"

Sinnvollerweise solltest Du eher sagen "dann nehme ich den PC, den Fernseher und die HiFi-Anlage und überlasse Dir das Auto". Dann allerdings komplett; inklusive Umschreibung, neuer Versicherung etc. Ansonsten wird die Kiste im Fall eines Schadens oder Unfalls leicht ein Bumerang: Dann streitet Ihr demnächst möglicherweise darüber, wer jetzt die Unfall- oder Getriebereparatur bezahlt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 15:42
 Uli
(@Uli)

Dann allerdings komplett; inklusive Umschreibung, neuer Versicherung etc.

Und pass auf Deinen Schadenfreiheitsrabatt auf.
Das Problem hatte ich ganz aktuell, als ich für meine Tochter ein Auto zulassen wollte. Da erfuhr ich, dass meine Exe damals ohne eine Abtretungserklärung von mir, sich meinen Rabatt abgegriffen hat! 

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 16:12
(@Brainstormer)

Moin Martin,

unter dieser Voraussetzung wird ein Auto üblicherweise sowieso nicht als Vermögens-, sondern als Hausratsgegenstand betrachtet.

Dieser Gedanke kam mir auch eben gerade, als ich darüber nachdachte, ob dieser Punkt eigentlich in die SFV gehört oder separat geregelt werden sollte.
Wem gehört eigentlich der in Ehezeit angeschaffte Hausrat, wenn der Vermögensausgleich ausgeschlossen ist? Ist es dann nicht so, dass jedem das gehört, was er bezahlt hat?

Danke und Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 16:16
(@Brainstormer)

Moin Uli,

Und pass auf Deinen Schadenfreiheitsrabatt auf.
Das Problem hatte ich ganz aktuell, als ich für meine Tochter ein Auto zulassen wollte. Da erfuhr ich, dass meine Exe damals ohne eine Abtretungserklärung von mir, sich meinen Rabatt abgegriffen hat! 

Danke für den Hinweis, allerdings läuft das Auto als Zweitwagen, somit kann sie den SFR für den Erstwagen nicht abgreifen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 16:20
 Uli
(@Uli)

Danke für den Hinweis, allerdings läuft das Auto als Zweitwagen, somit kann sie den SFR für den Erstwagen nicht abgreifen.

Ich hatte zu Ehezeiten 2x Auto- und einmal Motorrad-SFR. Sie hat sich den ersten Auto-SFR  mit 25 Jahren unfallfrei gegriffen. Mir fiel es zunächst nicht auf, weil ich nach der Scheidung einen Dienstwagen bekam und das Mopped, um es vor Pfändungszugriff zu schützen, auf meine LG umgemeldet wurde..

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 03:18




(@Brainstormer)

Moin,

ich stelle die zwischenzeitlich aufgetretenen Fragen noch einmal in die Runde. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus:

1. Angenommen das Familienauto zählt als Hausrat. Sollte dieser Punkt besser in eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit aufgenommen oder separat geklärt werden?
2. Wie wird der Hausrat wertmäßig aufgeteilt, wenn die Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag ausgeschlossen wurde? Steht jedem genau das zu, was er während der Ehezeit erworben hat?

Danke und Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 16:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Brain,

gleicht die Sache doch durch irgendwas anderes aus und rein damit in die Scheidungsfolgenvereinbarung. Man könnte auch mal schauen ob es eine Gegenleistung zum Versorgungsausgleich sein könnte. Auch hier sind seit 2009 viele Möglichkeiten offen.

Ansonsten: Ein Auto wird einer Exe niemals versichert überlassen. Hier habe ich selbst böse Erfahrungen gemacht. Wenn Du Spaß daran hast, dass eine Exe im Trennungsstress schwere Unfälle baut und das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, darfst Du es gerne machen. Mir käme soetwas nicht mehr in die Tüte. Ansonsten KFZ abmelden und ihr so Überlassen. 5000 ist doch eh nix mehr für ein Auto, der reale Wiederverkaufswert liegt wahrscheinlich eher bei der Hälfte. Lohnt also keinen großen Streit. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 19:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Angenommen das Familienauto zählt als Hausrat. Sollte dieser Punkt besser in eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit aufgenommen oder separat geklärt werden?

Das Familienauto zählt nicht als Hausrat und sollte seperat geklärt werden.

5000 ist doch eh nix mehr für ein Auto, der reale Wiederverkaufswert liegt wahrscheinlich eher bei der Hälfte. Lohnt also keinen großen Streit.

Ups, dann liege ichmit meinem ''nicht mal die Hälfte von der Hälfte'' werten Autos wohl auf der Schrottpresse. :puzz:
Im Ernst, das Schätzen eines Wertes überlassen wir doch mal den Sachverständigen. 😉

Ob nun 5000,- nix mehr für ein Auto ist, ist Ermessensache, für dich ist es offensichtlich nix.

Ich würde das Ding möglichst gut verkaufen und den Erlös durch zwei teilen und davon kann EX sich eine Kiste kaufen, oder schätzen lassen, was aber wieder Kosten verursacht und dann kann sie die gummibereifte Kasperbude für die Hälfte ergattern.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 20:45
(@Brainstormer)

Moin Jungs,

danke für die Hinweise.

Die Kiste hat laut Autoscout einen Verkaufswert von ca. 5T Euro abzüglich Verhandlunsspielraum. Das ist natürlich nicht die Welt, aber ganz schenken will ich ihr das auch nicht. Das mit dem Hausrat zu verrechnen ist für mich auch eher suboptimal, denn mit einem Haufen Schränke etc. kann ich nicht viel anfangen...

Die Aussage von Wedi, dass das Familienauto nicht zum Hausrat gehört, steht im Widerspruch zu Martins Aussage weiter oben.

Ich habe nachgedacht und denke, dass die beste Lösung ist, das Auto bei der Verhandlung über den Ehegattenunterhalt mit einzubringen und somit in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen.

Danke und Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 22:06
(@Brainstormer)

Ingo, noch eine kurze Nachfrage zum Thema Versorgungsausgleich. Ist es nicht so, dass dieser automatisch durchgeführt wird? Denkst du, es wäre möglich, dass sie auf den Ausgleich der Riesterrente verzichten könnte?

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 22:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Brain,

nein, seit 2009 kann der Versorgungsausgleich durch die Scheidungsfolgenvereinbarung auch abgeändert oder komplett gestrichen werden. Neben dem Notar hat in diesem Fall auch das FamG eine Kontrollpflicht in diesem Punkt.

In der Praxis funktioniert das meist, wenn man den anderen nicht über den Tisch zieht, sondern auch etwas anbietet. Hier bieten sich z.B. die oft strittigen Punkte bei Immobilien oder sicherlich auch andere Wertgegenstände an. Das braucht aber auch professionelle Beratung durch Anwalt und Notar aus meiner Sicht. Möglich ist es aber auf jeden Fall. Aber auch nur dann, wenn ihr beide Euch einig seid - denn nur dann trefft ihr Euch auf Augenhöhe.

Bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs verzichtet das Gericht  dann nach dem Scheidungsantrag vom Anwalt auf die Zusendung der Bögen für den Versorgungsausgleich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 22:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Aussage von Wedi, dass das Familienauto nicht zum Hausrat gehört, steht im Widerspruch zu Martins Aussage weiter oben.

diese Frage wird immer wieder diskutiert und kann ziemlich eindeutig beantwortet werden; siehe beispielweise HIER oder HIER oder HIER

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 19:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

diese Frage wird immer wieder diskutiert und kann ziemlich eindeutig beantwortet werden; siehe beispielweise HIER oder HIER oder HIER

So eindeutig dann auch nicht, denn:

.... da mir ein weiteres Auto zur Verfügung steht.

Somit ist es m.E.nicht eindeutig als Hausrat zu deklarieren.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 20:49
(@Brainstormer)

@Ingo: Ganz ausschließen werden wir den Versorgungsausgleich nicht, aber vielleicht kann die Riesterrente unberücksichtigt bleiben. Das werde ich mal mit dem Anwalt besprechen.

@Martin und Wedi: Ich denke, der Punkt ist für mich unstrittig. Wir wollen ja eine einvernehmliche Scheidung hinbekommen, somit zähle ich es zum Hausrat.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 21:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

So eindeutig dann auch nicht, denn:
Somit ist es m.E.nicht eindeutig als Hausrat zu deklarieren.

doch. Es kommt nicht auf die Anzahl der Autos an, sondern auf die (hauptsächliche) Zweckbestimmung. Das Familienauto, mit dem die Kinder herumgekutscht, eingekauft und in den Urlaub gefahren wird, IST Hausrat; egal, ob noch mehr Autos in der Garage stehen oder nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 21:13




Seite 1 / 2