Kind mit neuer Part...
 
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Kind mit neuer Partnerin, Anpassung Unterhalt, Anwaltsvollmacht erforderlich???

 
(@max121)
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Hallo,

in früheren Treats hatte ich meine Geschichte bzgl. Umgangsverweigerung und Instrumentalisierung der Kinder durch die KM ausführlich beschrieben. Nun eine Frage zum Kindesunterhalt und Scheidungsverfahren.

Unser Scheidungsverfahren läuft seit einer gefühlten Ewigkeit. Ich glaub es sind 2 Jahre in denen das Gericht es nicht geschafft hat festzulegen, wie hoch mein KU zu sein hat. (Bin selbständig und offenbar ist die Richterin jetzt mit den 1000 Unterlagen die sie von mir haben wollte, selber überfordert) Nun habe ich mit meiner neuen Partnerin ein Kind bekommen. Zwei Kinder gibt es aus der ersten Ehe. Nun hat meine Anwältin, dieses dem Gericht wohl mitgeteilt (oder auch nur der Anwältin der Gegenseite, ich weiß es nicht genau), damit der KU "neu" berechnet wird. Nun hat meine Anwältin mir den Vordruck einer Vollmacht zugeschickt in dieser Sache. Ich habe aber ehrlich gesagt keine Lust und leider auch keine finanziellen Möglichkeiten, nun schon wieder ein Haidengeld für ein zusätzliches Verfahren auszugeben.

Nun meine Frage: Ist es tatsächlich nötig, wenn man der Richterein die Zahl "3" für drei Kinder, anstatt wie bisher "2" für zwei Kinder für die Berechnung des KU mitteilen will, eine Anwältin mit einer Vollmacht auszustatten? Kann ich das dem Gericht nicht einfach selber mitteilen (wenn es die Anwältin nun doch noch nicht offiziell gemacht hat)?

Danke für die Antworten!
Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2013 10:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Für Anträge ans Gericht benötigt man tatsächlich einen RA seit Brigitte Zypries (Mitglied der SPD und des "Kompetenzteams des SPD-Kanzlerkandidaten) die Anwaltspflicht für alle Unterhaltssachen, außer man wird man vom JA begleitet, eingeführt hat.

Ich verstehe aber nicht wieso du einen Antrag auf KU-Senkung stellen musst, wenn der noch gar nicht festgelegt wurde.

Und ich ich verstehe nicht, wieso du ein neues Mandat erteilen musst, wenn das KU-Verfahren noch läuft.
Es handelt sich doch um dasselbe Verfahren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 10:13
(@Inselreif)

Hi,

und ich verstehe nicht, was KU mit dem Scheidungsverfahren zu tun hat. Man kann zwar den KU als Folgesache in den Verbund nehmen aber das hat Nachteile (gilt erst ab Rechtskraft der Scheidung) und ist daher extrem selten.
Vielleicht bringst Du (auch für Dich selber) mal Klarheit in die Verfahren?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 10:43
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] Man kann zwar den KU als Folgesache in den Verbund nehmen aber das hat Nachteile (gilt erst ab Rechtskraft der Scheidung) und ist daher extrem selten [...]

Na dann habe ich ja mal wieder "Glück" gehabt.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der TO die Unterhaltssache als Verbund mit in die Scheidung genommen hat, er wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert.
Vielmehr vermute ich, aus eigener Erfahrung, das die DEF, den ersten Scheidungstermin, mit einreichen einer Unterhaltsklage, damit ist es ein Verbundverfahren, zwei Tage vor der Anhörung hat platzen lassen.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 11:34
(@Inselreif)

Hi,

Vielmehr vermute ich, aus eigener Erfahrung, das die DEF, den ersten Scheidungstermin, mit einreichen einer Unterhaltsklage, damit ist es ein Verbundverfahren, zwei Tage vor der Anhörung hat platzen lassen.

Es ist nur dann ein Verbundverfahren, wenn sie es explizit so anhängig macht. Warum sollte sie das? Eine Entscheidung über KU im Scheidungsverbund wirkt erst ab Rechtskraft der Scheidung - Zeiträume davor können nur im normalen, isolierten Verfahren geltend gemacht werden.
Und ich weiss nicht, wann Deine Scheidung war aber seit 01.09.2009 gilt das FamFG und da wäre solch ein Antrag verspätet und nach § 137 II (den leider bei weitem nicht jeder kennt und beachtet) als unzulässig abzuweisen.

@TO: daher bitte nochmals um Aufklärung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 00:08
(@max121)
Zeigt sich öfters Registriert

Hätte den Fall vielleicht doch etwas detaillierter Schildern sollen. Hier die Eckdaten:

Es läuft ein Scheidungsverfahren.
Sie hat den Kindesunterhalt anhängig gemacht.
Ich zahle "freiwillig" schon seit 3 Jahren KU
Kurz vor dem Verfahren habe ich mir ein Titel beim Jugendamt besorgt.
Dieser Titel soll nun quasi abgeändert werden (wenn ich das richtig verstanden habe) weil ich ein weiteres Kind habe.
Dafür möchte nun meine Anwältin eine Vollmacht.

Also die Höhe das KU ist nur durch den Titel bisher fixiert. Das Gericht hat noch kein Urteil gesprochen, auch weil die Gegenseite ständig neue Münchhausen Geschichten aus dem Hut zaubert, dass ich ja angeblich nebenbei noch ganz viel Kohle machen würde.

Deshalb noch mal meine Fragen:
1) Wenn ich ohnehin eine Anwältin an der Sache dran habe, muss ich für die besch... Änderung von der Zahl "2" Kinder auf "3" Kinder, diese Vollmacht von meiner Anwältin unterschreiben, was mich vermutlich wieder ein Haidengeld kostet.

2) Ist es wirklich so, dass mir jetzt Geld durch die Lappen geht, weil ich quasi zu viel Unterhalt zahle seit dem das 3. Kind da ist und kann dies wirklich nur eine Anwältin mit Vollmacht in die Weg leiten?

3) Wie viel weniger muss man denn ca. zahlen, wenn ein 3. Kind dazu kommt und wenn man bisher den Mindestunterhalt gezahlt hat und auch entsprechend verdient hat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 01:20
(@Inselreif)

Hi,

Du hast einen Titel errichtet und die DEF hat trotzdem (oder "überschneidend") geklagt.
Das Gericht kann jetzt
-> auf den Antrag der DEF hin in Abänderung der Jugendamtsurkunde einen neuen (höheren) Unterhaltsbetrag festsetzen
-> den Antrag der DEF zurückweisen, weil das Rechtsschutzbedüfnis durch die Jugendamtsurkunde bereits gedeckt ist.

Sprich Deine Anwältin mal darauf an, ob es nicht möglich wäre, in dem schon laufenden KU-Verfahren der DEF widerklagend einen eigenen Antrag ("Abänderung der JA-Urkunde nach unten") zu stellen.
So eine Widerklage wäre zwar auch streitwerterhöhend und damit nicht ganz kostenlos aber immer noch günstiger als ein eigenes Verfahren. Da es um den gleichen Streitgegenstand geht, ist sowieso zu prüfen, ob ein neues Verfahren zulässig wäre, so lange das alte noch läuft.

Und ja - wenn die Gegenseite nicht freiwillig mitmacht (Vollstreckungsverzicht), muss man den bestehenden Titel gerichtlich abändern lassen, wozu man anwaltlich vertreten sein muss.

Wenn Du bislang nur den Mindestunterhalt zahlst, liegt der Betrag, den Du pro Kind weniger zahlen musst, schätzungsweise irgendwo zwischen Null und 75 Euro. Eventuell muss eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden, in der strengere Massstäbe gelten. Es kann also sein, dass die "Ersparnis" nicht all zu gross ist. Du müsstest dazu mit konkreten Zahlen (Einkommen, Abzugspositionen, Alter der Kinder usw.) rüberrücken.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 01:47
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...]Und ich weiss nicht, wann Deine Scheidung war aber [...]

Trennung 2/2011
Scheidungsantrag2/2012
Erster Termin in der Scheidungssache 14.08.2012

--> Der ist geplatzt, weil die DEF Unterhaltsklage eingereicht hat.
--> Wurde dann ein Verbundverfahren
--> Nächster Termin 18.06.

Und das ist nicht ganz sauber, oder wie soll ich das verstehen??

Grüsse JB

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 11:20
(@Inselreif)

Entweder hat Dein Anwalt geschlafen oder er hat sich gefreut, noch eine Folgesache bezahlt zu bekommen und die Klappe gehalten.
Oder -wollen wir mal nicht ausschliessen- die Sache lag rechtzeitig beim Gericht aber wurde dort zu lange liegen gelassen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 14:31
(@max121)
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Hallo Inselreif,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Diese hat mir sehr geholfen. Ich habe jetzt genau das meine Anwältin/ das Vorzimmer gefragt, nämlich, ob es eine Widerklage ist oder ein eigenes Verfahren.

Gruß Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2013 14:49