Anwalt hat Scheidung eingereicht, die Kosten belaufen sich wie folgt. Mich würde mal interessieren, ob das soweit passen kann:
Nettoeinkommen ich: 2236€
Nettoeinkommen DEX: 1175€
Verfahrenswert: 13.000€
Versorgungsausgleich: 1000€
Kosten: geschätzt 2500€ (Gerichtskostenanteil 657€, RA ca. 1800-1900€)
Kann das in etwa hinkommen?
Weitere Frage: formell ist es ihre Anwältin, die die Scheidung einreicht, ich habe aber noch Kontakt zu meinem Anwalt, falls da irgendwas schief läuft und ich andere Fragen haben sollte. DEX fragt jetzt, in wie weit ich mich an den Kosten beteilige. Gerichtskosten 50/50, ist klar, aber würdet ihr auch anbieten, dass der Rest für die Scheidung geteilt wird? Wäre ja eigentlich logisch, oder wie habt ihr das geregelt?
Hi,
das dreifache der addierten Nettoeinkommen wären 10.233 zzgl. die 1.000 für den Versorgungsausgleich also 11.233 Gesamtwert.
Wegen des Werts muss man sich keine grossen Gedanken machen, das Gericht wird diesen Wert festsetzen und sollte das nicht korrekt sein, kann man eigenständig und ohne Anwalt gegen die Festsetzung vorgehen.
Die Wertangabe des Anwalts ist also als vorläufig zu verstehen. Wenn das Verfahren beendet ist, muss er (und die Gerichtskasse) sauber abrechnen und ggf. zu viel verlangte Vorschüsse erstatten.
Der Anwalt hat aber sowieso einen Gesamtwert irgendwo zwischen 10.000 und 13.000 angesetzt, sonst käme er nicht auf die 657,- Gerichtskosten. Das ist ok.
Oberfaul ist aber:
Die Gerichtskosten sind nach altem Recht bestimmt, die Anwaltsgebühren ("1.800 bis 1.900") nach neuem Recht.
1. Für die Anwaltsgebühren kommt es darauf an, wann der Auftrag erteilt wurde. Wurde dem Anwalt der Auftrag vor dem 01.08.2013 erteilt, dann betragen seine Gebühren nur 1.588,65 - ansonsten 1.820,70 (zzgl. ggf. Fahrtkosten oder Mehrkosten in Sonderfällen).
2. Für die Gerichtskosten kommt es darauf an, wann der Scheidungsantrag bei Gericht lag. Der Anwalt hat ausserdem übersehen, dass nur 2,0 Gebühren anfallen. Das heisst, wenn der Scheidungsantrag vor dem 01.08.2013 bei Gericht lag, betragen die Gerichtskosten 438,00 - ansonsten 534,-
Ich würde der Exe in Aussicht stellen, dass Du die Hälfte ihrer am Ende abgerechneten Kosten übernimmst, wenn das Verfahren beendet ist und Du keinen Anwalt brauchtest. Es wäre blöde, jetzt Geld zu bezahlen und am Ende macht sie noch Folgesachen anhängig und Du zahlst Deinen Anwalt obendrauf.
Gruss von der Insel
Danke für deine Antworten. Die Scheidung wurde am Anfang dieser Woche, also am 16.09. eingereicht. Dann wäre das ja nach neuem Recht und würde somit passen, richtig?
Das ist auch ein guter Tipp, dass ich dann erst zahle, wenn alles durch ist und ich keinen Anwalt benötigt habe. Das klingt imo recht fair, weil ich sonst auf doppelten Kosten sitzen bleibe. Evtl. kümmert sich DEX dann auch etwas mehr darum, dass alles soweit korrekt ist, anstatt alles abzunicken.
Gerichtskosten nach neuem Recht, richtig.
Wann der Anwalt mit der Scheidung beauftragt wurde, weiss nur Deine Ex, im Zweifel nimm den höheren Ansatz.
Gruss von der Insel
Scheidungsantrag ist vom 16.09., sie hatte mir die Unterlagen geschickt und da bezieht sich die Anwältin auch auf den 16.09. für die Einreichung. Maximal evtl. eine Woche früher, aber garantiert nicht vor dem 31.07.
