Frage zu Scheidung ...
 
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Frage zu Scheidung (Antrag zum Versorgungsausgleich)

 
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Vorgestern war der Scheidungstermin und alles soweit klar, es wurden keine Anträge eingereicht. Kurz vor dem Termin nimmt mich mein Anwalt zur Seite und sagte mir, dass die Altersvorsorge des AG meiner DEX wohl doch mit einberechnet werden müsste, da die Gebühren, die zur Ergebung zu hoch seinen (es wurden 10% veranschlagt und nicht die üblichen 2-3%) und das Ganze damit nicht mehr unter die Bagatellgrenze fiele und man das Ganze "sauber" regeln sollte. Er wollte das dann vor dem Richter zur Sprache bringen. Um ehrlich zu sein, hat er mich damit ziemlich überrumpelt. Ich hatte am Tag vorher noch mit ihm telefoniert, ob noch irgendetwas wäre, was er verneinte.

Der Richter hat das Ganze als lächerlich angesehen, zum einen dass mein Anwalt ihn damit einfach so überfällt zum anderen ob mein Anwalt überhaupt richtig gerechnet hätte und zum dritten da es um gefühlte 2,50€ geht. Jetzt ist die offizielle Scheidung um eine Woche verschoben. Mir war das wahnsinnig peinlich, meine DEX hat das auch gemerkt.

Meine Frage: ich lege keinen Wert auf 2,50€ später mehr bei der Rente, der Frieden zwischen DEX und mir ist mir wichtiger, da wir auch ein Kind haben. Meinem Anwalt kann ich nicht so richtig trauen, muss ich jetzt diese Prüfung noch durch den Anwalt absagen lassen? Ich glaube, diesbzgl. könnte er mich falsch informiert haben, um jetzt noch etwas Kohle rauszuholen für sich.

Wenn der Richter das jetzt prüft, wird er ja entweder sagen, es ist sowieso unberechtigt oder es sei zulässig. Beim ersten Fall muss ich dann nichts mehr machen, oder? Kann ich beim zweiten Fall einfach sagen, ich verzichte darauf? Verzögert so etwas die Scheidung?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 13:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ganz ehrlich ... sag ihm, dass er den Scheiß sein lassen soll!
Dieser ganze Versorgungsmist ist eine unendliche Rechnerei und bringt im Ergebnis nicht wirklich was vernünftiges.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2014 13:47
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Das will ich ja auch. Laut seiner Aussage muss er dafür den Antrag zurück ziehen, was wieder mit weiteren Kosten verbunden ist. Ich bin mir bei ihm jetzt allerdings nicht ganz sicher, ob das stimmt.

Wenn der Richter entscheidet, dass es nicht zulässig ist, dann muss ich ja nichts mehr machen, richtig?
Wenn der Richter entscheidet, dass es zulässig ist, müsste ich dann was machen, oder reicht es, wenn ich das Ganze dann einfach nicht einfordere?

Wie kann ich verhindern, dass mein Anwalt jetzt noch abkassiert? Ich will nur, dass der Versorgungsausgleich so wie ursprünglich beantagt auch erledigt ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 13:50
(@neuezeit)
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Hallo,

verstehe ich was falsch?

Aus der Erinnerung (ist aber jetzt schon länger her):  🙂

Im Vorfeld bekommen doch beide diese Formblätter, wo auszufüllen ist, welche Ansprüche erworben wurden. Ich meine, dass dies dann die "Gegenseite" noch zum Gegencheck bekommt.

Danach läuft der Versorgungsausgleich doch automatisch. Dabei wird auch entschieden wenn ein Vertrag zB zu niedrig ist oder erst zu kurz läuft und deshalb nicht einbezogen wird. Bei uns war es so, dass ein Versorgungsträger Widerspruch eingelegt hatte, dem auch später statt gegeben wurde (vor dem OLG, mit minimalen Vorteilen für mich). Wir haben davon nur mitbekommen, dass Widerspruch eingelegt wurde und dann irgendwann kam das "Ergebnis". Dazwischen wurden wir nicht weiter befragt.

Ist jetzt Deinem RA aufgefallen, dass Deine Ex noch eine Versorgung über den AG hat und hat das zur Sprache gebracht? Wenn ja, woher wusste er das und wieso ist das vorher keinem aufgefallen??

Oder bin ich gedanklich nicht richtig bei dem Problem?

neuezeit


So ist das Leben

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Geschrieben : 20.05.2014 17:11
(@klaus79)
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Also Versorgungsausgleich wurde durchgeführt von der Gegenseite, mein Anwalt hat in Abstimmung mit mir zugestimmt. 2 Minuten vor dem Termin fällt ihm auf, dass die Altervorsorge meiner DEX i.H.v. 3000€ doch nicht der Bagatellregelung unterliegen könnte. Dies hat er dann heute beim Termin beantragt zu prüfen, weshalb der Richter (von der Sache natürlich völlig überascht) gesagt hat, dass die Entschediung zur Scheidung um eine Woche vertagt ist.

Meine Frage dazu ist, ob ich jetzt noch etwas einreichen oder einen Antrag stellen muss, so dass die Altersvorsorge doch nicht (wie ursprünglich) in den Versorgungsausgleich mit einbezogen wird? Oder kann ich mich zurücklehnen und dann noch erklären, dass ich darauf verzichte? Sprich: muss ich aktiv dafür etwas tun, damit die Scheidung auch nächste Woche rechtskräftig wird?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2014 17:30
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

ok,

in der Frage kann ich Dir leider nicht weiter helfen.

neuezeit


So ist das Leben

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Geschrieben : 20.05.2014 17:51
(@klaus79)
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Habe jetzt nochmal mit meinem Anwalt gesprochen. Ich würde ihn bitten den Antrag zurückzuziehen und den Versorgungsausgleich wie zuvor geplant durchführen zu lassen.
Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Nach dem MOtto, dass der Richter denkt: "Der weiß auch nicht was er will.". Der Richter hatte schon geäußert, dass mein Anwalt mich zu seinem Antrag wohl nicht richtig informiert hätte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2014 10:15
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir hierdurch Nachteile entstehen. Wahrscheinlich denkt er nur "was erzählt dem eigentlich sein Anwalt" (das, was er ja nach Deiner Aussage auch schon geäußert hatte). Warum/auf welcher formalen Grundlage sollte er deshalb etwas urteilen, was Dir weiter zum Nachteil gerät??

Aber auf hoher See und....

neuezeit


So ist das Leben

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Geschrieben : 21.05.2014 10:50
(@Inselreif)

Das Interesse des Anwalts an der Sache sollte klar sein: der Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs bemisst sich nach der Anzahl der auszugleichenden Rechte und vielleicht gibt es ja dadurch einen Gebührensprung.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 11:21
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Sowas hab ich mir schon gedacht. Dann were ich ihm mitteilen, dass er diese Forderung, welche der Richter zudem schon als läschelrich bezeichnet hat, wieder zurückzieht.
Es hat sich herausgestellt, dass der Streitwert, den er angesetzt hat doppelt so hoch wie in der Realität ist, kann gut sein, dass er auf diesem Wege noch etwas rausholen wollte.

Der Richter hatte wie gesagt auch schln geäußert, dass er den Eindruck hatte, dass mein Anwalt mich da nicht so wirklich aufgeklärt hat.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2014 11:24




(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine kurze Frage: wenn mein Anwalt mir mitteilt, dass im Verkündigungstermin der Scheidungsbeschluss ausgesprochen wurde, bedeutet das dann, dass die Scheidung damit rechtskräftig ist? Oder bedeutet Scheidungsbeschluss evtl., dass die Scheidung noch nicht durch ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2014 15:42
(@klaus79)
Nicht wegzudenken Registriert

Also die Scheidung ist jetzt ausgesprochen und dann ab dem 7.7. rechtskräftig. Sollte man noch einen Antrag auf Rechtsmittelverzicht stellen? Soweit ich weiß müsste ich ansonsten für den gesamten Monat noch höheren Unterhalt zahlen, da der nacheheliche Unterhalt dann erst ab August zu zahlen wäre, richtig? Außerdem wäre ich dann gerne möglichst direkt geschieden, ich denke mein DEX auch.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2014 12:57
(@Inselreif)

Antrag auf Rechtsmittelverzicht stellen?

Dein Anwalt kann Rechtsmittelverzicht für Dich erklären. Aber das hilft gar nichts, wenn die Gegenseite das nicht auch tut. Zwingen kann man sie dazu nicht.

ich denke mein DEX auch.

die wird sicherlich auch gerne den einen Monat mehr Unterhalt mitnehmen und dafür ein paar Tage später rechtskräftig geschieden sein.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2014 13:22