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Eigener Umzug der KM mitteilen?

 
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich werde Ende des Jahres in eine neue Wohnung ziehen, ca. 3 km entfernt von der derzeitigen Wohnung, gleiches Stadtviertel. Mietvertrag ist bereits unterschrieben und die alte Wohnung ist gekündigt. Die neue Wohnung ist u.a. "kindsgerechter" als die alte, größeres Kinderzimmer, Gartenanteil, mehr Kinder in der Nachbarschaft, verkehrsberuhigt gelegen.

Unser Kind (5 J, GSR) ist an drei Tagen jede Woche bei mir inkl. Übernachtungen und geht Vollzeit (inkl. Mittagessen und Mittagsruhe) in den örtlichen Kiga. Ich zahle KU gem. DDT. Aktuell wohnt die KM ca. 1 km von mir weg, nach dem Umzug sind es ca. 3 km.

Würdet ihr der KM den Umzug mitteilen? Wie? Schriftlich, Mündlich, Email...? Umgangsvereinbarung (fixiert über Gerichtlichen Vergleich) wird von dem Umzug nicht tangiert, ich werde das Kind nachwievor abholen und zurückbringen zu den festgelegeten Zeiten.

Danke im Voraus,

Grüße

Lullaby


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2013 16:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Lullaby,
ich würde auf jeden Fall mein neue Anschrift mitteilen.
Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, wie die Kommunikation zwischen Dir und KM ist, daher würde ich Mail vorschlagen, dann hat sie es schwarz auf weiss.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 16:34
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ja, Du solltest es mitteilen. Die Ex bekommt es aus Erzählungen eures Kindes sowieso mit.
Hier würde ich tatsächlich proaktiv Handeln.

ABER: Ich würde mich in gar keinem Falle auf irgendwelche Diskussionen den Umgang betreffend einlassen.
Könnte mir gut vorstellen, das das gerne als Aufhänger genutzt wird, um Dir ans Bein zu pinkeln.

"Hallo Ex,
ab dem dd.mm.jjjj beziehe ich eine neue Wohnung und bin unter der Adresse:

Strasse, Nr.
PLZ Ort

gemeldet. Sämtliche vereinbarten Umgangsregelungen sind dadurch nicht betroffen.

Grüsse!
Lully"


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 16:41
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lullaby,

was spricht denn dagegen?

Gruss
Tarek


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 16:42
(@Wolkenhimmel)

Hi Lullaby,

ich würde das auch für ein Gebot der Höflichkeit halten, Mail ist sicher ok.

VG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 16:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Angesichts des vglweise häufigen Umgangs gehe ich mal davon aus, dass ihr miteinander reden könnt. Insofern würde ich es ihr beiläufig mündlich mitteilen - alles andere gibt der Sache m.E. viel zu hohes Gewicht. Ob 1km oder 3km ist ziemlich wurscht und hat genauso wenig negativen Einfluss auf Umgang wie die Argumente

größeres Kinderzimmer, Gartenanteil, mehr Kinder in der Nachbarschaft, verkehrsberuhigt

positiven Einfluss auf den Umgang haben dürfen.

Zum Zeitpunkt: Ich würde mir dazu auch noch ein wenig Zeit lassen (auch hier wieder mit dem Argument: sonst hängt es als Thema viel zu hoch), aber darauf achten, dass KM es nicht vom Kind erfährt!

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2013 17:11
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Ich werde die KM zu gegebener Zeit per mail informieren, dass ich eine neue Adresse habe. Mehr nicht.

Wer meinen Fall nicht auf der Platte hat: die KM und ihre RAin sind absolute Meister im Antragsschreiben. Bislang haben sie es fertig gebracht mich 4 mal zu verklagen obwohl die Sachlage eigentlich bei uns recht unkritisch ist (1 Kind, GSR seit Geburt, nicht verheiratet, beide berufstätig). Ein Antrag ist aktuell seit über 1 Jahr noch offen bei Gericht. Es geht dabei um eine Höherstufung um 1 Stufe in der DDT, weil sie meine Steuerrückersattung komplett zu meinem Einkommen hinzu rechnet, die zugrundeliegenden Ausgaben jedoch nicht, es gibt hierzu einen anderen Fred...

Was ich meine: es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie aufgrund des Umzuges einen weiteren Antrag z. B. auf Umgangsreduktion stellen lässt. Auf die Begründung warum meine neue 4Z-EG-Wohnung mit Terasse, Garten usw. kindeswohlschädlicher ist als ihre 2Z-DG-Wohnung, mit Diele aber ohne Balkon, dürfen wir gespannt sein  🙂

Grüße

Lullaby


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 15:10
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lullaby,

vor diesem Hintergrund halte ich Dein geplantes Vorgehen für genau das richtige. Drei km Abstand zwischen Euren Wohnungen können aber selbst bei "Meistern" nichts für eine Umgangsreduktion hergeben.

Gruss
Tarek


AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 16:20