Hi,
ganz grundsätzlich diskutiere ich seit einer ganzen Weile die Frage ob Eheverträge im Fall der Fälle wirklich etwas bringen.
Mein bester Freund hatte einen, wurde geschieden und er fand den Ehevertrag gut und sinnvoll. Allerdings hatten die beiden keine Kinder und deshalb war der per Vertrag ausgeschlossene Unterhalt wohl auch so kein Problem.
Er ist der Meinung das wäre mit Kindern so durchgegangen und da habe ich meine Zweifel. Genauso wie er glaubt das er sonst vielleicht doch noch Unterhalt hätte zahlen sollen, auch das glaube ich weniger weil sie während der Ehe gearbeitet hat.
Was könnte man denn festlegen und was davon würde einem später wieder als sittenwidrig gestrichen?
Bringt ein Ehevertrag was? Wie sind eure Erfahrungen da?
LG
Nadda
Hallo ,
ich persönlich habe ein Ehe-Vertrag . (Gütertrennung)(div. kleinigkeiten)
was für mich in meinem Fall zum vorteil war , weil die KM gleich was von unseren neu Anschaffung abhaben wollte ( Grundstück)
wo aber nur meine Frau im Grundbuch steht.
Mann sollte es abwiegen was für ein zum vorteil ist und zum nachteil, zumal diese sache beim Notar nicht gerade günstig ist.
Ich habe es alleine nur wegen meinem Gewerbe und der KM getan .
(Freitags geheiratet und Montag war das Auskunftsschreiben für meine Frau drinne von der KM, wegen was Sie verdient und was sie hat )
mfg
opti
Der BGH hat die juristische Wirksamkeit von Eheverträgen praktisch auf 0 gesetzt.
Alles was sich einseitig zum Nachteil einer Partei auswirken könnte, kann als sittenwidrig für unzulässig erklärt werden und wenn nur ein Passus im Vertrag unwirksam ist, ist es der ganze Vertrag.
Und damit man da auch wirklich nicht raus kommt wurden auch gleich salvatorische Klauseln für unwirksam erklärt.
Damit hat der BGH praktisch die Vertragsfreiheit für Eheleute beseitigt, damit sich niemand mehr den "Wohltaten" des Familienrechts entziehen kann.
Und da ja praktisch jeder Vertrag irgendwelche wechselseitigen Nachteile hat, zumindest gegenüber der allgemeinen Rechtslage, ist fast jeder Ehevertrag anfechtbar.
Seitdem wird ein Ehevertrag praktisch nur noch von Frauenanwälten empfohlen, um ihren Anspruch auch nachehelichen Unterhalt zu erhöhen und zu verfestigen.
Das wird nämlich i.d.R. nicht als einseitige Benachteiligung des Mannes angesehen. :phantom:
Es kann allerdings dennoch sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen, da man damit gegenseitig seine Vorstellungen über die Ehe und die Rollenmodelle abgleichen kann.
Er entfaltet damit zwar nicht unbedingt eine verlässliche juristische Wirkung aber zumindest eine moralische.
Auch hängt die endgültige Entscheidung, ob der Vertrag wirklich für unwirksam erklärt wird vom jeweiligen Richter ab und die haben da sicher einen unterschiedlichen Toleranzgrad.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo anfechten kann jeder Eheparnter alles das ist klar .
Nur was bei mir in dem fall wichtig war das es nicht von 3 also in meinem fall der KM angefechtet werden kann
deswegen bin ich immer noch der meinung das man es abwiegen muss warum und für was das ganze und was dahinter steckt
mfg
opti
Hallo
also ich sehe einen Ehevertrag auch eher so, dass
man damit gegenseitig seine Vorstellungen über die Ehe und die Rollenmodelle abgleichen kann.
Und nicht nur das, man hält es ja auch vertraglich fest und im Fall der Trennung sollte es richtungsweisend sein.
Die hier genannten Anfechtungsmöglichkeiten verursachen mir eher Brechreiz.
Na ja ich bin wohl alte Schule, wenn ich was unterschreibe, halte ich mich dann auch dran...es sei denn, das Unterschriebene stimmt so nicht mehr (zB es kam doch ein Kind... oder sowas).
Ich habe ein zweites Mal geheiratet, mit Ehevertrag, und denke, das wir beide uns an die darin festgeschriebenen Tatbstände halten würden. Da mein Mann mit einer raffgierigen Ex gestraft ist, würde er schon aus dem Grund nicht das gleiche mit mir versuchen, er sieht ja wie bescheuert das ist, und mich hat er ja auch unter anderem geheiratet, weil ich nicht so bin wie seine Ex, also hat er nichts zu befürchten. Ich habe ja auch keinen Versorger geheiratet, sondern meinen Partner 😉
Tja, allerdings würden wir wohl auch ohne Ehevertrag bei eienr evtl. Trennung sehr fair sein, das nur am Rande. 🙂
Der Ehevertrag ist eher so eine Art Beruhigung - aber natürlich sage ich das jetzt in den "guten Zeiten".
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo !
Du beschreibts wunderbar den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, dann müssen sich beide dran halten. Das ist die Theorie.
In der Praxis sieht es halt so aus das er Problemlos einseitig erfolgreich angefochten werden kann - wenn der Unterhaltsempfänger sich benachteiligt fühlt, denn das darf nach herrschender Rechtsauffassung in keinem Fall sein.
So ist z.B. eine Vereinbarung die Ehe 'gleichberechtigt' zu gestalten und entsprechend bei einer Scheidung den Unterhalt zu begrenzen direkt hinfällig, wenn das die Empfangende Seite dann doch nicht mehr will.
Ist es beispielsweise umgekehrt, und es würde das Alleinverdienerkonzept vereinbart - und auch entsprechende Unterhaltszahlungen festgelegt, so gilt DIESE Festlegung selbstredend auch dann, wenn in wirklichkeit beide gleichermaßen verdient haben.
So funktioniert unser Rechtssystem. Beim Unterhalt gibt es 'benachteiligung' immer nur auf der Empfängerseite.
Entsprechend halte ICH einen Ehevertrag für rausgeschmissenes Geld, und zwar im Doppelten Sinne:
Wenn sich eh beide an die Vereinbarungen halten, dann kann man sich die Notarkosten auch gleich sparen,
wenn sich einer nicht dran halten will, dann zahlt man zusätlich zum Notar noch die Kosten der Anfechtung.
Hi
Du beschreibts wunderbar den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Wenn ein Ehevertrag geschlossen wurde, dann müssen sich beide dran halten. Das ist die Theorie.
Na ja ich denke doch, dass jeder der beiden Partner geistig genug fit ist sich alles gut zu überlegen. Und wenn ich was unetrschreibe, lebe ich es auch. Sonst brauche ich es ja wohl kaum zu unterschreiben. Mir war zB wichtig, dass der Versorgungsausgleich nicht erfolgt wenn es zu einer Scheidung kommt. Und den muss man ja sowieso notariell ausschließen, wenn ich es richtig verstanden habe. Also, das ist schon mal erledigt und kein rausgeschmissenes Geld (nur rausgeschmissen wenn wir uns nie scheiden lassen, aber das ist es mir wert, hey rechne es dann mal auf die Ehejahre um, dann passt es schon 🙂 Außerdem finde ich das mit dem Zugewinn voll doof und nun würde der im Fall der Scheidung keine Rolle spielen.
So ist z.B. eine Vereinbarung die Ehe 'gleichberechtigt' zu gestalten und entsprechend bei einer Scheidung den Unterhalt zu begrenzen direkt hinfällig, wenn das die Empfangende Seite dann doch nicht mehr will.
Aber das widerspricht sich doch, denn bei gleichberechtigter Lebensgestaltung gibt es keinen Unterhaltsempfänger, weil jeder für sich selbst aufkommt.
(jetzt mal Kinder, Betreuung derselben im normalen Rahmen usw. außen vorgelassen, aber einem vernünftigen Unterhaltstransfer widerspricht hier sicher keiner)
Ist es beispielsweise umgekehrt, und es würde das Alleinverdienerkonzept vereinbart - und auch entsprechende Unterhaltszahlungen festgelegt, so gilt DIESE Festlegung selbstredend auch dann, wenn in wirklichkeit beide gleichermaßen verdient haben.
wer macht denn sowas ????
Nee aber ich verstehe dich schon. Nur, ganz rausgeschmissen ist die Kohle nicht. Schon, weil beide sich intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Wenn sich beide dran halten, na gut, dann hätte man sich das sparen können (außer den Versorgungsausgleich, wenn man das will, muss man es notariell aufschreiben lassen...). Aber die Kosten der Anfechtung, die überlegt sich der eine oder andere sicher nochmal? Und erinnert sich was er in guten Zeiten mal versprochen hat? Und nun bitte nicht mit VKH kommen, ich gehe nämlich davon aus, dass die nicht greift wegen eigenen ausreichenden Einkommen.
Und noch was, die Fälle, wo ein Ehevertrag angefochten wurde, wo ein Unterhaltsempfänger (grrr schon das Wort ist übel !!!) den Unterhaltszahler bis aufs Hemd auszieht und betrügt indem er sich nicht an Absprache hält, die lesen wir hier fast täglich. Aber bitte dran denken - für eine valide Aussage über Eheverträge müssten auch diejenigen gezählt werden die sich leise, fair und ohne Anfechtung des Ehevertrages trennen, die sich nichts böses wollen, sondern alles untereinander regeln können und sich daran halten.. oder auch noch die, die keinen Ehevertrag haben und trotzdem sich nur einfach ohne böses Blut scheiden lassen...ohne einen einzigen Unterhaltsantrag - da bin ich ja wohl nicht die einzige in ganz Deutschland.
ligr ginnie... die ihren Vertrag trotzdem als Sicherheit empfindet. Als Bauchgefühl.
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi,
ich kann diese Kritik auch nicht nachvollziehen. Es gibt gute Gründe für einen Ehevertrag und sei es auch gegen Ende der Ehe als Scheidungsfolgenvereinbarung. Sei es die Festlegung der Gütertrennung (Fakt) oder der Auschluss des Versorgungsausgleichs (mit dafür notwendiger Kompensation). Und bei guter Beratung kann das auch schon ziemlich rechtsicher gestaltet werden. Und nein, man muss nicht einer KM im 9. Monat und 1. Tag vor der Heirat einen Ehevertrag aufschwatzen - das solche Fälle dann erfolgreich angefochten werden (und diese werden in dem Zusammenhang meist präsentiert) ist fast schon logisch.
Wie steht es so schön in einem Scheidungsratgeber: "Die Ehe ist nichts anderes als ein knallharter zivilrechtlicher Vertrag". Und da heute nicht mehr nur die gesetzlich vorgesehene Hausfrauenehe gelebt wird, machen Angleichungen im gesetzlichen Rahmen schon Sinn bzw. können schlimmeres verhindern. Gruß Ingo
Das Problem ist das dieser 'Gesetzliche Rahmen' für einen Ehevertrag überhaupt nicht abschätzbar ist - wie das komplette Familienrecht ansich. (Da gab es mal ein schönes Zitat von einem Anwalt: "Das Familienrecht ist in diesem Land ein rechtsfreier Raum").
Es ist defacto überhaupt nicht möglich einen 'Sicheren' Ehevertrag zu formulieren. Es schwebt da immer das Risiko das sich im Streitfall ein Richter findet der eine Passage als als ungültig betrachtet - und somit der komplette Vertrag hinfällig ist.
@ginni: Ich habe versucht die beiden Beispiele ganz allgemein zu fassen. Ich kann gerne noch konkretere Beispiele macht:
1. Per Ehevertrag wird vereinbart "Im Falle einer Scheidung bekommt F von M eine monatliche Unterhaltszahlung von 1000 EUR".
Nun rechnet der findige Anwalt von F aus, das ihr laut Unterhaltsrecht aber 2000 EUR zustehen würden -> Er fechtet den Ehevertrag wegen übermäßiger Benachteiligung an, und hat damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Erfolg und zahlt fortan nach Unterhaltsurteil
2. Per Ehevertrag wird vereinbart "Im Falle einer Scheidung bekommt F von M eine monatliche Unterhaltszahlung von 3000 EUR".
Nun rechnet der Anwalt von M aus, das ihr laut Unterhaltsrecht aber nur 2000 EUR zustehen würden -> Er fechtet den Ehevertrag wegen übermäßiger Benachteiligung an, und wird damit scheitern, denn ER gilt nicht als benachteiligt da er ja ganz bewußt diesen Vertrag geschlossen hat.
Unter diesem Aspekt kann ein Ehevertrag für einen Unterhaltszahler bestenfalls keine Nachteile haben (aber eben nie Vorteile).
Hi,
vielen Dank für eure Meinungen. Am Ende kommt für mich dabei raus das ein Ehevertrag in der Realität wohl vor allem über das Gewissen der beiden Beteiligten wirkt.
Wenn ich mit meinem Exmann einen Ehevertrag mit Ausschluss von Unterhaltszahlungen gehabt hätte, hätte er mir jedenfalls nur bedingt weitergeholfen. Das Sozialgesetz hebelt da, zumindest nach Auskunft des Amtes, immer aus.
Wir haben also hier einen Fall in dem zwei erwachsene Leute zwar etwas vereinbaren können, ein Richter kann es aber im Notfall auch wieder ändern. Irgendwie ist mir das dann aber etwas zuviel Einmischung in meine Rechte.
LG
Nadda
Wenn ich diesen Thread lese, komme ich zu dem provokanten Schluss, dass es am besten ist, nicht zu heiraten.
Bin der Meinung, dass man eine feste, langfristige Beziehung auch ohne Trauschein gut leben und gestalten kann.
In meinem Fall hab ich "intuitiv" nicht geheiratet, was im Nachhinein eine sehr gute Entscheidung war.
Nach Lesen einiger Schicksale hier im Forum steht für mich fest: Ich könnte nur heiraten, wenn ich riesiges Vertrauen in meine Partnerin hab. Und ein kleines Risiko bleibt, weil sich nach einer Trennung nie für möglich gehaltene Veränderungen von Menschen ergeben können.
Beste Grüße
Papalapapp
Hi Papalapapp,
Ich könnte nur heiraten, wenn ich riesiges Vertrauen in meine Partnerin hab.
Wenn ich das nicht hätte, wäre sie schon gar nicht meine Partnerin.
Und ein kleines Risiko bleibt, weil sich nach einer Trennung nie für möglich gehaltene Veränderungen von Menschen ergeben können.
Die können sich auch schon vor der Trennung ergeben.
Gruss von der Insel
Hi
Also ganz so schwarz sehe ich den Nutzen eines solchen Vertrages nicht. Man sollte vielleicht die folgenden Rahmenbedingungen beachten:
- Eine Ehefrau sollte auf gar keinen Fall schlechter gestellt sein, als eine nichteheliche (Stichwort kein Verzicht auf BU).
- Versorgungsausgleich ist dann wichtig, wenn die Frau nicht selber vorsorgen kann (in Berufspause wegen Kindererziehung). Daran könnte man einen solchen auch koppeln, oder diesen anderweitig kompensieren.
- Unterhalt in Zeiten der Not direkt nach Scheidung ist nicht ausschließbar (Vertrag zu Lasten dritter)
- Zugewinn unterliegt der Gestaltungsfreiheit.
Generell lässt sich wohl festlegen, dass man Eigenständigkeit bewahren und keine dauerhaften Unterhaltszahlungen mit Ausnahme der oben genannten Punkte wünscht. Zudem wird vielleicht der ganze Vertrag unwirksam, danach tritt aber nicht zwangsläufig die Standardfolge in Kraft, ich habe einige Urteile schon gesehen, da hat das Gericht eine Anpassung vorgenommen ala: Versorgungsausgleich kann man nicht ausschließen, aber Begrenzung auf Zeit der Kinderbetreuung und in max. Höhe des Verdienstausfalls. Ich meine, dies wäre auch so vorgeschrieben, mag mich da aber irren, andererseits, so viele Leute MIT Ehevertrag, die es hart getroffen hat, finden sich hier im Forum nicht....
vg
Tja,
lies dir mal genau durch was du geschrieben hast - dann siehst du das du selbst die besten Argumente GEGEN einen Ehevertrag lieferts.
Du schreibst da - wenn auch nett formuliert - das Unterhalt dann zu zahlen ist wenn die Ex Unterhaltsbedürftig ist.
DAS ist exakt die geltende Rechtslage - ergo braucht es keinen Vertrag darüber.
Festlegen das man wünscht die Eigenständigkeit zu bewahren. Hm, ist dir klar was du da schreibst?
Wünschen kann man sich viel, und wenn hExe dann halt nach der Trennung feststellt das sie doch UH will, dann ist dieser 'Wunsch' halt nicht in Erfüllung gegangen.
Und genau der Tenor zieht sich durch alle diese 'Vereinbarungen'.
Fakt ist: Ein Ehevertrag darf eine UH-Empfängerin nicht schlechter stellen als es die Rechtslage tut. Ein anderslautender Ehevertrag wird für ungültig werklärt.
Wo bleibt also jetzt der Vorteil für den Unterhaltspflichtigen, welcher durch den Vertrag sehr wohl schlechter gestellt werden darf?
Nehmt das Geld lieber und macht euch ein schönes Wochenende anstelle es einem Notar zu zahlen. Davon habt ihr in jedem Fall mehr.
Naja,
es gibt wohl einen Unterschied, ob man sagt, man möchte nicht, dass jemand die Nachteile alleine trägt und einer 3/7 Happy Meal Dauerscheidung. Vielen bricht bereits der Zugewinn das Genick: Kleiner Kredit getilgt und zack...
Ich denke auch, es macht einen Unterschied, ob man Versorgungsausgleich immer macht, oder nur dann und nur für solche Zeiträume, wenn der andere aus nachvollziehbaren Gründen nicht kann und z.B. die Kinder großzieht. Genauso bei Unterhalt. Begrenzter Unterhalt für Betreuung unter Berücksichtigung, dass durch den anderen Partner gestellte/organisierte Betreuung und kombiniert mit Erwerbstätigkeit durch beide das von beiden präferierte Modell ist, sollte dauerhaften Unterhaltsansprüchen ("er wollte eine Hausfrau...") schon entgegenstehen. Betreuungsunterhalt endet irgendwann...
Ebenso eine übergangsweise, begrenzte Nothilfe, zur Unterstützung der Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit. Dies steht einer nicht wirklich irgendwo begrenzten 3/7 Regelung entgegen, die im Zweifel bis zum Ende des Lebens dauern kann... Das kann man halt so stehen lassen, oder eben nicht...
mfg
Man kann in einem solchen Vertrag sehr viele Sachen vereinbaren - und es gibt sicherlich auch verschiedene Lösungen die 'gerecht' sind.
Das Problem ist und bleibt: Spätestens wenn der UH-Empfänger feststellt das er doch keine Lust auf arbeiten hat und bei der Arge aufschlägt, dann ist der tolle Ehevertrag halt sofort hinfällig.
Möglichkeiten, warum jedwede durch den ExPartner gestellte Kinderbetreuung nicht zumutbar ist finden sich genug, daran besteht wohl kein Zweifel nachdem der BGH festgestellt hat das Kinder besser in einer Pflegefamilie/Heim aufgehoben sind als bei Ihrem Vater mit 'solidem' Hintergrund.
Das Problem ist halt das über jeder in einem solchen Vertrag getroffenen Vereinbarung das Damoklesschwert der 'unzumutbaren Benachteiligung' hängt, die in der Rechtsprechung sehr großzügig zugunsten von UH-Empfängern ausgelegt wird.
Ich würde davon ausgehen das auch eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich ganz schnell kippt wenn eine ExFrau, die ja schon per Definition das arme beschützenswerte Hascherl ist, unter Tränen vor Gericht darlegt das sie ja gar nicht absehen konnte was das bedeutet und welch panische Angst sie jetzt vor Altersarmut hat.
Nicht zu vergessen: Es wird im Streitfall immer der komplette Vertrag als unwirksam erklärt, und nicht nur eine enthaltene Vereinbarung.
Man braucht als Gegenseite also nur eine 'unzumutbare' Kleinigkeit finden - und hat gleich alles auf einmal erledigt.
Moin,
Man kann in einem solchen Vertrag sehr viele Sachen vereinbaren - und es gibt sicherlich auch verschiedene Lösungen die 'gerecht' sind.
Das Problem ist und bleibt: Spätestens wenn der UH-Empfänger feststellt das er doch keine Lust auf arbeiten hat und bei der Arge aufschlägt, dann ist der tolle Ehevertrag halt sofort hinfällig.
dass Eheverträge aus solchen Gründen en masse kassiert und für ungültig erklärt werden, ist vor allem eine urban legend, die in dieser Pauschalität gerne behauptet, aber nie belegt wird. Ohne Zweifel kommt das vor; das ist dann aber vor allem darin begründet, dass sie von Anfang an lausig konzipiert waren, tatsächliche Benachteiligungen enthielten und vor allem die aktuelle Situation nicht mehr abbilden. So wie in einem mir bekannten Fall, wo die Ehefrau unterschrieben hatte, dass im Fall einer Scheidung oder des Todes des Ehemannes das gesamte Vermögen an ihn bzw. seine Familie zurückfallen sollte.
Im Zweifelsfall passiert juristisch dasselbe wie bei Kreditverträgen, bei denen eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen als Bürge für einen Kredit unterschreiben sollte - auch solche Verträge sind sittenwidrig und damit unwirksam. Und natürlich wird dann nicht der Ehevertrag isoliert betrachtet, sondern die aktuelle Situation: Wenn ein Paar vor zehn Jahren als Noch-Doppelverdiener einen Ehevertrag mit Unterhaltsverzicht unterschrieben hat, kann sich der Ehemann natürlich nicht auf diesen Vertrag berufen, wenn inzwischen zwei kleine Kinder da sind und die Ehefrau deswegen ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz eingestellt hat. Ein guter Ehevertrag hätte dagegen diese Möglichkeit berücksichtigt; dass Paare Kinder bekommen ist ja nicht ganz unwahrscheinlich.
Fazit: Einen ehevertraglichen (und über die Scheidung hinaus wirksamen) Unterhaltsverzicht kann nur unterschreiben, wer vor und zu Ehezeiten in der Lage war und ist, sich wirtschaftlich selbst zu unterhalten. Das ist als Erkenntnis aber nicht sensationeller als ein Kaufvertrag für ein Kfz oder eine Immobilie, den man auch nur unterschreiben kann, wenn man in der Lage ist, den Kaufpreis aufzubringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... womit sich der Kreis aber dann wieder schließt.
Ein Unterhaltsausschluß ist nur dann möglich, wenn der Betroffene in der Lage ist sich selber zu versorgen, also exakt dann wenn sowieso kein UH-Anspruch besteht - womit ein notarieller Vertrag wiederum entbehrlich ist.
Moin habakuk,
... womit sich der Kreis aber dann wieder schließt.
Ein Unterhaltsausschluß ist nur dann möglich, wenn der Betroffene in der Lage ist sich selber zu versorgen, also exakt dann wenn sowieso kein UH-Anspruch besteht - womit ein notarieller Vertrag wiederum entbehrlich ist.
das stimmt so nicht; zwischen "sich selbst versorgen können" und "unbefristet drei Siebtel des Einkommens des Ex-Partners abgreifen" kann ein ziemliches Delta bestehen, auch wenn höchstrichterliche Rechtsprechung den Grundsatz "einmal Arztgattin - immer Arztgattin" heute eher verneint. Honorargeile Anwälte nehmen jedenfalls immer wieder gerne diesen Ball auf, den sie dann unter dem Namen "Aufstockungsunterhalt" ins gegnerische Tor zu schiessen versuchen. Gerade dann, wenn das Fehlen eines solchen Vertrages es schwierig macht, zwischen "vorehelichem Lebensstandard" und "ehebedingten Nachteilen" zu unterscheiden.
Im übrigen ist ein Ehevertrag kein Dokument, das nur in strittigen gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielt, um dort wegen Sittenwidrigkeit zerpflückt zu werden; er entfaltet in der Regel lange vorher seine Wirkung nach dem Motto "das haben wir doch längst geregelt; darüber brauchen wir überhaupt nicht zu streiten." Aber diese vollkommen unspektakulären Fälle tauchen natürlich in keiner Statistik auf.
Geradezu fahrlässig ist der Verzicht auf einen solchen Vertrag, wenn ein eigenes Unternehmen involviert ist. Legionen von (ehemals) selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden können ein Lied davon singen, wie es sich anfühlt, anlässlich einer Scheidung den halben Betriebswert über den Tisch reichen zu sollen, denn dabei geht es um Summen, die kaum jemand auf der hohen Kante hat und für die man normalerweise auch keinen Kredit bekommt. Was dann bleibt ist der Verkauf des Unternehmens oder der Insolvenzantrag.
Wie gesagt: Das soll jeder so handhaben wie er möchte; genauso, wie jeder selbst entscheidet, ob er einen teuren Neuwagen kaskoversichert oder nicht. Eine pauschale Aussage von der Sorte "jeder Ehevertrag ist sowieso für die Tonne" ist jedoch definitiv falsch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Habakuk,
Geradezu fahrlässig ist der Verzicht auf einen solchen Vertrag, wenn ein eigenes Unternehmen involviert ist. Legionen von (ehemals) selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden können ein Lied davon singen, wie es sich anfühlt, anlässlich einer Scheidung den halben Betriebswert über den Tisch reichen zu sollen, denn dabei geht es um Summen, die kaum jemand auf der hohen Kante hat und für die man normalerweise auch keinen Kredit bekommt. Was dann bleibt ist der Verkauf des Unternehmens oder der Insolvenzantrag.
Und genau deswegen hat mir der Gütertrennungsvertrag, den ich mit meiner EX, die auch vom Stamme NIMM ist, noch vor Unternehmensgründung abgeschlossen habe, den Allerwertesten gerettet. Bei einem Zugewinnausgleich hätte ich mich nach einer neuen Heimat umsehen dürfen. Insofern hat Martin völlig recht.
Hinsichtlich Unterhaltsbegrenzung gibt es sicherlich für den Besserverdienenden oder die Besserverdienende etliche Fallstricke, die ja in diesem Forum auch oft genug Thema waren und sind, die zum Teil nur schwer zu umgehen sind, selbst wenn keine gemeinsamen Kinder im Spiel sind.
Sollte aber die zu heiratende Person selbst bei einer simplen Gütertrennung Diskussionsbedarf anmelden, gingen bei mir alle Warnlichter an.
MFG
fredcrist
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.