Ehefrau nimmt Brief...
 
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Ehefrau nimmt Brief nicht an...Hilfe...

 
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Bin noch "Neuling" im Paragraphendschungel-daher meine Frage:
Meine Frau wollte den Brief mit der TRENNUNGSJAHRMITTEILUNG nicht annehmen :exclam:.Darauf schickte ich ihn per Einschreiben(einfaches-sie hätte
eh nichts unterschrieben...).Von meiner Tochter (14J) weiß ich ,dass meine Frau den Brief angenommen hat (war zufällig anwesend als der Post-
bote  klingelte...).
Zusätlich mailte ich ihr den Brief.
REICHT DIES JURISTISCH GESEHEN AUS ??????????
Da sie die Scheidung/Trennungsjahr ablehnt will ich nichts falsch machen... :gunman:
DANKE für RATSCHLÄGE !!!! 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 23:42
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

da du dich imho ohnehin bei der scheidung vertreten lassen musst, würde ich in dieser angelegenheit über (d)einen RA mit der EX kommunizieren ...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 23:47
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzlich gilt ein Einschreiben als zugestellt, wenn es nicht mit "Annahme verweigert" zurückkommt.

Juristisch gesehen zählt das ja auch bei Kündigungen usw. Jedoch musst du dich bezüglich der Scheidung
vertreten lassen.

Ich würde mal bei einem Anwalt vorbei schauen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 23:49
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort...
Bzgl Anwalt wollte ich noch warten-habe die Hoffnung,das auch meine Frau so weniger agressiv vorgeht.
Habe natürlich diverse Bücher mit Musterbriefen studiert z.B Haug-verlag (?!!)...
Natürlich wird der Tag kommen...hab jetzt schon Angst vor dem Papierkrieg und den Kosten...
Wenn dann noch ne Steuerprüfung oder ähnliches (SV.Prüfung...bin selbstständig)kommt, werde ich wissen
warum soviele unverheiratet und arbeitslos durch`s Leben gehen...O.K das Bayernspiel (1:3)macht mich :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 00:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also bei der Scheidung brauchst du definitiv einen Anwalt. Es geht ja auch um den Versorgungsausgleich, Aufteilung des Hausrates usw.

Ich würde hier weniger selbst mit Büchern herumexperimentieren. Außerdem muss ja auch das Trennungs-
jahr festgelegt werden.

Ihr könnt euch aus Kostengründen natürlich auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Ihr solltet euch jedoch
dann in allen Punkten relativ einig sein.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 00:18
(@schattenpaps)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine Frau wollte den Brief mit der TRENNUNGSJAHRMITTEILUNG nicht annehmen

Moin franzilll,

da ich auch ein Neuling hier bin und aufgrund meiner eigenen Geschichte derzeit vielleicht nicht ganz so klar bin im Kopf, halte ich mich mit Ratschlägen erst einmal zurück. Aber eine Idee dazu habe ich hier gelesen: http://www.trennungsfaq.de/nachtrennung.html#kommunizieren

Es geht darum, darüber nachdenken, ihr den Unterhalt, sofern vorhanden, nicht zu überweisen, sondern per Scheck als Einschreiben zuzusenden. Wenn sie das auch nicht annimmt und dann irgendwann rumklagt, hast du ja die zurück gesendeten Briefe in der Hand. Künftig wird sie wohl kaum einen Brief zurück weisen.

Lieben Gruß
Schattenpaps

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 00:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

n'abend.

Bin noch "Neuling" im Paragraphendschungel:

ich auch. deshalb hier eine kurze zwischenfrage:

Meine Frau wollte den Brief mit der TRENNUNGSJAHRMITTEILUNG nicht annehmen

Was ist die "Trennungsjahrmitteilung? Ich dachte bislang, das Trennungsjahr läuft ab Auszug eines der Ehepartner (bei mir: meiner Frau)?

Gruß
TotoHH

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 01:12
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem ihr euch getrennt habt und du ausgezogen bist.

Es gilt das Zerrüttungsprinzip der Ehe. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe dann geschieden
werden.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 10:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi franzilll

Du hast wahrscheinlich ein Enschreiben mit Rückschein verwendet. Es gibt noch die Möglichkeiten, Einschreiben mit Zustellungsvermerk (hier bedarf es keiner direkten Entgegennahme) oder die gerichtl. Zustellung. Letzteres würde ich Dir empfehlen, da hier nebenbei auch der Inhalt dokumentiert wird. Zudem ist es gerichtsverwertbar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 12:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was ist eine Trennungsjahrmitteilung und aus welchem Grunde hast du hierzu das Bedürfnis der Übermittlung?

Ich vermute, ihr lebt getrennt. Dann gilt spästenstens der Tag des Auszugs als Beginn des Trennungsjahres. Im anstehenden Scheidungsverfahren wird mitgeteilt, seit wann die Parteien getrennt leben. Sofern keine Partei diesem Datum widerspricht ist doch alles in Butter.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 12:55




(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Hhallo!
Danke für die Hinweise
Versuche die fragen an mich zu bündeln:
1)Trennungsjahrmitteilung:damit meinte ich die Mitteilung an meine Frau,das ich mich von ihr trennen will,und ab dem genannten Termin das
  Trennungsjahr beginnt-das war ja auch der Sinn des Einschreibens,dass ich so den Countdown/12 Monate bis zur eigentl.Scheidung "gestartet "habe.
2)Mit Sicherheit weiß ich,das man dafür nicht zwingend ausziehen muß(oder die Frau)-vorrausgesetzt,man beachtet einige Spielregeln:Z.B. getrennte
  Schlafzimmer,Unterlassen gegenseitiger Verrichtungen wie Kochen/Einkaufen/Bügeln-jeder macht dies nur für sich...etc etc
3)Thema Anwalt:M.Wissens kann dieser auch später-aber spätestens am Ende des Trennungsjahres zur eigentlichen Scheidung hinzugezogen
  werden-vorrausgesetzt,man einigt sich im Trennungsjahr über die Unterhaltszahlungen etc
  Ich habe gelesen,das es sogar neue Modelle gibt,die Schlussphase via Online-Anwälte kostengünstig abzuwickeln,was aber bestimmt absolute
  Einigkeit bzgl. Sorgerecht,vermögensaufteilung etc vorraussetzt-m.E. eher die absolute Ausnahme....
WICHTIG: ALLE ANGABE OHNE GEWÄHR!!!!!!!!!Bin Laie-habe nur einiges gelesen....

Habe mitlerweile den Brief via e-mail nochmals meiner Frau zukommen lassen, und werde evt. nochmal unter Zeugen einen Brief(Duplikat) meiner Frau überreichen.Denke meine frau wird mir noch viele Steine in den Weg legen-sie deutet schon an die Scheidung eh abzulehnen-was m.W. die
Trennungsjahrphase von 1 J auf 3 Jahre strecken könnte. Ausnahme Härtefallreglung -also wieder was für Anwälte...
denke das wird eine nervenaufreibende Sache auch für die Kids...
Ich beneide mittlerweile alle Naturvölker ,die sowas pragmatischer lösen und mit ihrer Zeit besseres anfangen können...(nicht ganz ernst gemeint :))

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 23:07