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Beweisbarkeit des Trennungsdatums

 
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Wer kann mir bei diesem Thema weiterhelfen ?

Bis zu meinem Auszug haben wir unter einem Dach gewohnt . Schwiegermutter hat Wäsche gemacht und alles lief seinen Gang wie gehabt.

Nun werden Tagebücher vorgelegt und Zeugen ( Alles Ihre Verwandschaft und Freunde ) genannt um einen anderen vorverlegten Trennungs-
zeitraum zu bennen.

Wie kann man sich gegen diese Behauptungen zur Wehr setzen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 16:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

naja Tagebücher und Aussagen aller Beteiligten. Worin liegt denn für Dich der Nachteil, wenn das Trennungsjahr schon abgelaufen wäre?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 17:07
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Die KM trägt Zeugen und Tagebücher vor.
Diese stimmen nach meinem dafürhalten So nicht. Da man immer noch versucht hat die Ehe zu "retten"

Es geht darum das ich schon zum Zugewinn am Tag wo ich ausgezogen bin Auskunft gegeben habe.
Nun wird versucht durch das andere Datum einen  weiteren Termin Aktenkundig zu machen.
Zudem ist ein Geldbetrag für Steuer in diesem Zeitpunkt geflossen.

Letztlich wird auch hier versucht alles in die Länge zu ziehen . Verfahren 10-15 Jahre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 17:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es geht darum das ich schon zum Zugewinn am Tag wo ich ausgezogen bin Auskunft gegeben habe.
Nun wird versucht durch das andere Datum einen  weiteren Termin Aktenkundig zu machen.
Zudem ist ein Geldbetrag für Steuer in diesem Zeitpunkt geflossen.

Letztlich wird auch hier versucht alles in die Länge zu ziehen . Verfahren 10-15 Jahre.

Also ich verstehe das Problem (auch?) nicht...
Kannst Du es nochmal in anderen Worten und konkreter schildern? (da ich davon ausgehen, dass ich nicht alleine auf dem Schlauch stehe...)

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 18:09
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Auszugstermin war 1.6 ( Seid dem habe ich nicht mehr dort geschlafen / gewohnt )
Die Gegenseite sagt aber 1.2 wäre der wahre Trennungzeitpunkt gewesen.

Sie sagt für Sie wäre dies der Zeitpunkt weil Sie dies ihren Freundinen und Verwandten so mitgeteilt hat.

Dennoch habe ich bis zum 30.5 dort gewohnt / geschlafen meine Wäsche wurde gemacht etc. gemeinsam eingekauft.

Sollte der Richter ihr "Recht" geben muss ich für den 1.2. wieder alle Daten bei den Banken erfragen etc. Ein Aufriß sondergleichen.

Nun zielt meine Frage dahin wie kann ich diese Zeugenaussage oder diesen Vortrag von ihr ausräumen.
Denn Sie versucht hierdurch Propaganda bei Gericht für sich zu machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 18:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auszugstermin war 1.6 ( Seid dem habe ich nicht mehr dort geschlafen / gewohnt )
Die Gegenseite sagt aber 1.2 wäre der wahre Trennungzeitpunkt gewesen.

Hat Ex einen Grund dies vorzuverlegen? Zu Deinen Lasten? Wenn nein, dann wäre mir der

Aufriß sondergleichen

so ziemlich egal, weil absoluter Nebenkriegsschauplatz.

Hier will sie dich ärgern, was ihr offenkundig auch hervorragend gelingt  😉

Denn Sie versucht hierdurch Propaganda bei Gericht für sich zu machen.

Aha?! Was meinst Du kann sie damit erreichen??

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 18:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

"Für die Höhe des Zugewinnausgleichsanspruchs sind zwei Stichtage entscheidend: Der Tag der Heirat für das Anfangsvermögen, also das Vermögen, das am Tag der Eheschließung vorhanden war, und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen."
Allerdings geht es hier um das Trennungsvermögen:
"Für die Auskunft über das Trennungsvermögen ist der Tag der Trennung als Stichtag von entscheidender Bedeutung."
(<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/zugewinnausgleich-neu-fuenffache-auskunftspflicht_012470.html>Quelle</a>)"

Letzlich läuft die Argumentation dann in die Richtung, dass Geld aus dem Trennungsvermögen veruntreut wurde um den Zugewinn klein zu halten.
Aber wie gesagt, der Nachweis des Trennungstags ist schwierig und Du hast aus meiner Sicht eine gute Grundlagegeschaffen, wenn Du zum 1.6. ein entsprechendes Verzeichnis angelegt hast. Letzlich könnte man auch arumentieren, dass Ehefrau ja wusste worum es geht und es nicht nachvollziehbar ist, dass soviel Zeit verstrichen ist bis sie sich für das Trennungsvermögen überhaupt interessiert hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 19:29
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Hat Ex einen Grund dies vorzuverlegen? Zu Deinen Lasten? Wenn nein, dann wäre mir der so ziemlich egal, weil absoluter Nebenkriegsschauplatz.

Ja hat Sie weil es eine Rücklage auf dem Konto für  eine Steuerzahlung gab. ( Somit möchte man auch hieran partizipieren und es strittig machen )

Hier will sie dich ärgern, was ihr offenkundig auch hervorragend gelingt  😉
Aha?! Was meinst Du kann sie damit erreichen??

Propaganda insofern das es um eine Glaubhaftmachung bei Gericht geht. Man kann alles anzweifel das ist doch das einfachste. Letztlich soll dann der Ehemann Beweis antreten.

toto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 20:04
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Letzlich könnte man auch argumentieren, dass Ehefrau ja wusste worum es geht und es nicht nachvollziehbar ist, dass soviel Zeit verstrichen ist bis sie sich für das Trennungsvermögen überhaupt interessiert hat.

Hallo Susi
die  Stichtage und deren Bedeutung sind mir klar.

Und ja du hast recht damit und man kann dieses sicherlich als Argument bringen.

Letztlich bin ich fast der Meinung das ein Richter dies gar nicht beurteilen mag. Denn bis zum Auszug habe ich da gewohnt.
Und wann ist eine Trennung eine Trennung ? Wenn man zwischendurch dann immer noch versucht die Ehe zu kitten durch Gespräche ?
Wer will das belegen. Bei solchen Gesprächen sind nie Zeugen anwesend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 20:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

die  Stichtage und deren Bedeutung sind mir klar.

Aber nicht jeder im Forum weiss es.

Letztlich bin ich fast der Meinung das ein Richter dies gar nicht beurteilen mag. Denn bis zum Auszug habe ich da gewohnt.
Und wann ist eine Trennung eine Trennung ? Wenn man zwischendurch dann immer noch versucht die Ehe zu kitten durch Gespräche ?
Wer will das belegen. Bei solchen Gesprächen sind nie Zeugen anwesend.

Letzlich muss Deine Frau das Datum beweisen und dafür bringt sie halt Zeugen, was dann wie entschieden wird ist schwer zu sagen. Letzlich geben Zeugen nur ihre Meinung wieder, sie wissen es halt auch nicht.  Klar wäre es eben nur, wenn ihr es schriftlich festgehalten hättet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 20:15




(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Well,

bei unserer Trennung ging die Klärung des Trennungsdatums sogar bis vor das OLG. Letztendlich war das Datum des Auszugs und der Trennung der Konten ausschlaggebend. Zeugen wurden zwar genügend benannt, jedoch keine gehört. Und nachdem sich selbst mein Ex vor Gericht verplapperte und von den drei Richtern sogar auf die widersprüchliche Aussage hingewiesen wurde, wurde er für die offensichtliche Lüge nicht einmal belangt. Beim Familiengericht werden Lügen erwartet und nicht geahndet.

Beweisbare Daten waren Auszug und Trennung des gemeinsamen Kontos. Das getrennte Wirtschaften ist ein wichtiges Merkmale, die Trennung des Schlafzimmers dagegen nicht 😉 .

Gruß
Sternchen

...das Gericht spricht Recht, dass heißt nicht dass es gerecht ist!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 21:56
 Well
(@well)
Rege dabei Registriert

Danke für die rasche Antwort. Meine Sichtweise entspricht dem 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 22:15