Berechnung KiTa-kos...
 
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Berechnung KiTa-kosten bei Wechselmodell

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 riHu
(@rihu)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish
Sorry vergessen. Ja natürlich wurden und werden noch beide Gehälter zur Berechnung herangezogen. Das ist ja auch korrekt, da das Sorgerecht 50/50 beträgt und wir in einer gemeinsamen Wohnung wohnen. Das ändert sich aber nunmal durch die Trennung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2013 11:37
(@brille007)
Gehört zum Inventar Registriert

Verordnungen SIND Gesetze!

na klar. Dann sagen wir den Hausmeistern und Schrebergärtnern dieses Landes jetzt einfach mal, dass sie mit dem Formulieren von Haus- und Gartenbenutzungsordnungen in Wirklichkeit bereits gesetzgeberisch tätig sind... 😉

Wenn Du Dich vor dem Schreiben von Unsinn mal ein bisschen kundig machen möchtest, ist Wikipedia Dein Freund...

Und: Natürlich gibt es soetwas wie 'übergeordnete Gerechtigkeit'. Sie ist in Grund- und Menschenrechten, Völkerrecht usw. verankert. Jedes einfache Gesetz, jedes Urteil, jeder Verwaltungsakt und eben auch Verordnungen müssen sich daran messen (lassen). Sie dürfen niemals gegen diese Rahmen verstoßen.

Wow, danke für diese Erkenntnis. Das stellt das föderalistische Prinzip der Bundesrepublik Deutschland natürlich komplett auf den Kopf - und keiner wusste es, bis Prophet Wildlachs uns aufklärte.
Deshalb hat die Kindergarten-Gebührenordnung der Stadt Potsdam ab sofort für alle Kindergärten zwischen Kiel und Füssen zu gelten. Alles andere wäre schliesslich ein Verstoss gegen Grund- und Menschenrechte.

Wenn der TO Gründe sieht, die ihn in seinen Rechten verletzen, diese Kita(ver)ordnung gegen übergeordnetes Recht verstößt, dann kann er sie gerichtlich überprüfen lassen.  

klar kann er das. Kostet ein bisschen Geld für Anwalts- und Gerichtskosten, und dann hat er es schwarz auf weiss.

Irgendwie scheint es schon einen Grund zu haben, warum man Jura richtig studieren muss und keine einschlägigen Qualifikationen erwirbt, indem man juristisches Halbwissen im Internet spazierenführt...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 11:41
 riHu
(@rihu)
Schon was gesagt Registriert

habe noch etwas interessantes im WWW gefunden. Und da reden wir höchstens vom Residenzmodell.

http://www.finanztip.de/recht/familie/kindergarten-kosten-mehrbedarf.htm

Die Kindergartenkosten sind mithin nach den Einkommensverhältnissen der Eltern aufzuteilen

denke, wir werden die KiTa-Satzung akzeptieren.

Danke für die Erleuchtung  😉

@Brille
sollte sich ein Moderator nicht etwas neutraler verhalten und verdeckte Anfeindungen unterlassen? Kritik und Wahrheit muss jeder verkraften, der hier postet aber dann doch bitte etwas sachlicher verpacken.

Trotzdem tolles Forum. Danke @ all

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2013 12:12
(@fruchteis)
Rege dabei Registriert

(...)

Irgendwie scheint es schon einen Grund zu haben, warum man Jura richtig studieren muss und keine einschlägigen Qualifikationen erwirbt, indem man juristisches Halbwissen im Internet spazierenführt...

Dann beherzige das bitte und nimm auch mal die Anregungen Deines Moderatoren-Kollegen ernst, Dich zu mäßigen.

Zu 'Verordnungen' lies bitte hier .
"(...)
Gesetz oder Verordnung?

Verordnungen sind Gesetze im materiellen Sinne (siehe Gesetz).
(...)"

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 12:15
(@brille007)
Gehört zum Inventar Registriert

Moin riHu,

@Brille
sollte sich ein Moderator nicht etwas neutraler verhalten und verdeckte Anfeindungen unterlassen? Kritik und Wahrheit muss jeder verkraften, der hier postet aber dann doch bitte etwas sachlicher verpacken.

ein Moderator sollte unter anderem dafür sorgen, das Hilfe suchende User nicht mit Falschinformationen in die Irre geleitet werden, was für diese ggf. teure juristische Auseinandersetzungen zur Folge hätte und sie von ihren Zielen entfernt anstatt sie ihnen näherzubringen. Leider tummelt sich gerade im Familienrecht eine Menge juristisches Halbwissen...

Trotzdem tolles Forum. Danke @ all

ja; nicht zuletzt, weil wir hier ein bisschen aufpassen, dass nicht allzuviel Blödsinn erzählt wird...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 12:26
(@fruchteis)
Rege dabei Registriert

Moin riHu.

Noch ein Gedanke...

Es geht mE hier um Zeierlei:
- Auf welcher Grundlage (Verordnung) ermittelt sich der Kita-Beitrag?
und
- Wie ist der so ermittelte Kita-Beitrag auf die Eltern unter welchem Betreuungs- bzw Residenzmodell aufzuteilen (Familienrecht)?

Ich bin der Auffassung, und damit stelle ich das gesamte Unterhaltsregelungswerk infrage, die Kindskosten (KU) sollten dem Betreuungaanteil und dem Einkommenen der Eltern entsprechend aufgeteilt werden. (nur gradueller Unterschied  Standardumgang: ca. 70:30, WM: 50:50) Es sollte grundsätzlich NICHT in betreuenden und unterhalstpflichtigen und doppelt zahlenden Elternteil unterschieden werden. 

Das Unterhaltsrecht ist in sich höchst unlogisch (geworden) und gehört mE komplett überarbeitet.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 12:57
(@fruchteis)
Rege dabei Registriert

Moin riHu,
ein Moderator sollte unter anderem dafür sorgen, das Hilfe suchende User nicht mit Falschinformationen in die Irre geleitet werden, was für diese ggf. teure juristische Auseinandersetzungen zur Folge hätte und sie von ihren Zielen entfernt anstatt sie ihnen näherzubringen. Leider tummelt sich gerade im Familienrecht eine Menge juristisches Halbwissen...
ja; nicht zuletzt, weil wir hier ein bisschen aufpassen, dass nicht allzuviel Blödsinn erzählt wird...

Grüssles
Martin

Schön und gut.
Wer kontrolliert hier eigentlich Unsinn-schreibende und pöbelnde Moderatoren?

Martin, DU bist es doch selbst, der gegen die von Dir vorgebrachten Leitlinien verstößt, und sich zudem als  allwissend und gottgleich aufführt.

Komm mal runter, wie es Dir Dein Kollege beppo nahelegt! Das würde diesem ansonsten klasse Forum sehr gut tun.

W. 😡 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 13:08
 Mux
(@mux)
Rege dabei Registriert

Moin,

hier was zum Thema:

http://www.derwesten.de/staedte/essen/getrennt-lebende-eltern-zahlen-hoehere-kita-kosten-id6569748.html

und hier noch einge Details von den Netmoms (bin da nicht so im Thema, für mich ist es ein guter Überblick)

http://www.netmoms.de/magazin/kinder/kita/kosten-fuer-die-kita/

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 13:29
(@fruchteis)
Rege dabei Registriert

Der Regelungsirrsinn besteht mE darin, daß

- der betreuende ET seine Betreuungsleistung outsourcen kann und dies dem unterhaltspflichtigen ET in Rechnung stellen darf,

- der unterhaltspflichtige ET seine Betreuungsaufwendungen (Umgang) im Kindesunterhalt nicht berücksichtigen kann. 

Viel Betreuung durch Umgang belastet den umgangsberechtigten und entlastet den betreuenden ET zudem.

W.
 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 15:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin wildlachs

Und was hat das jetzt mit der Fragestellung des TO zu tun? Drei - fast aufeinander folgende - Beiträge von Dir, und Null Erkenntnisgewinn zum Thema. Beachte doch bitte die Foren-Regeln. Falls auch Du mal Frust loswerden musst, benutze bitte das Cafe bzw. ganz allgemein - mach' einen eigenen Thread auf.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2013 15:45
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

Der Thread ist zwar schon etwas älter, steht aber bei Google bei entsprechender Suche recht alleim da: https://www.google.de/search?q=doppelresidenzmodell+kitabeitrag

In Brandenburg gebietet § 17 Abs. 2 KitaG eine sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Gebühren nur das tatsächlich verfügbare Haushaltseinkommen zugrunde zu legen ist. Denn „sozialverträglich“ in diesem Sinne ist eine am Einkommen orientierte Erhebung der Kita-Gebühren nur dann, wenn sie sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert und nicht eine gleichsam fiktive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugrunde legt. Daher ist es nicht sozialverträglich, einen Elternteil auf der Grundlage eines Einkommens in Anspruch zu nehmen, über das er – im Leistungszeitraum - tatsächlich nicht verfügt und nicht verfügen kann.

OVG Berlin-Brandenburg
Beschluss vom 12. Mai 2015 – OVG 6 S 7.15 - http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE150001701&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
Beschluss vom 15. April 2014 – OVG 6 S 18.14 - http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140001215&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
VG Cottbus, 01.12.2016 - 1 K 1328/14   - http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160003881&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Für das Wechselmodell kann man analog argumentieren, dass eine Berechnung auf Basis beider Elterneinkommen eine Diskriminierung gegenüber zusammenlebenden Paaren und gegenüber im Residenzmodell getrennt lebenden Paaren darstellt. "Trennungen sind halt teuer" halte ich hier nicht für ein sinnvolles Argument.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2017 12:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

rein juristisch ist es so, dass der Unterhalt dem Kind zusteht.
Der betreuende Elternteil erbringt seine Betreuung nicht nur durch Betreuung, also Beaufsichtugung und Beschäftigung sondern auch durch Einkaufen, Wäschewaschen, Hausaufgabenbetreuung, ... .

Von Wildlachs wird nun argumentiert, wenn es eine Betreuung in Kita/Hort gibt, dann betreut, der BET ja nicht und trotzdem werden die Kosten für Kiga/Hort gequotelt nach Einkommen bezahlt.
Diese Kosten dürfte es aber nicht geben, da ein ET ja betreut.

Diesen Standpunkt kann man teilen oder auch nicht. Problematisch daran ist, dass wenn der BET tatsächlich immer betreut (bis auf Umgang) es natürlich auch eine Unterhaltsverpflichtung des UET hierbei zu Gunsten des BET geben muss, da der BET bestenfalls geringfügig berufstätig sein kann, zumindest solange es Kiga/Hort gibt und danach ist eine Vollzeitbeschäftigung praktisch kaum zu erreichen.

Die Quotelung hat den Vorteil, dass der UET den tatsächlich gezahlten Unterhalt vorher abziehen kann und der Selbstbehalt auf 1300 Euro steigt.

Deshalb ist des Problem hier mMn in die allgemeine Unterhaltsproblematik einzubeziehen, nämlich wie gemeinsame Betreuung und gemeinsames Zahlen geteilt werden soll.

Die andere Seite ist die Ermittlung der Kita/Hort-kosten. Diese werden in aller Regel von der Kommune bzw. dem Träger festgelegt. Ein Teil der Kosten wird dabei vom Land und der Kommune getragen und der Rest von den Eltern. Diese Anteile sind in Sachsen gesetzlich verankert.

Es geht also nur noch um den Elternanteil. Dieser wird nach dem Einkommen der verheirateten Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils bestimmt. Es gibt auch die Variante, dass zusammenlebende Eltern gemeinsam an den Kosten beteiligt werden.
Deshalb sehe ich bei einem Wechselmodell und der Berechnung auf der Grundlage beider Einkommen kein Problem, da es bei verheiraten genauso ist und bei zusammenlebenden in Fällen auch.

Hier gibt es natürlich die Möglichkeit, dass der UET den geringen Betrag des BET tragen muss, obwohl er gern betreuen würde, wenn ein entsprechendes Einkommensgefälle besteht.

Die Lösung dieses Problems könnte sich in einer kostenlosen Kinderbetreuung ergeben, wobei ich daran nicht wirklich glaube.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2017 15:14
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