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Aufenthaltsbestimmungsrecht

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(@hilfloser-papa)
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Hallo zusammen,

Ich hatte ja bereits ein Thema gestartet "meine Geschichte - vom himmel in die hölle".

Befinde mich gerade im trennungsjahr. Wir haben zwei kinder (2,4). Die KM versucht gerade heimlich alles mögliche um die kinder von mir zu entfremden:

Führt trennungsgespräch alleine
- macht spitzen gegen mich vor kindern und sucht streit
- will die kinder durch geschenke und affenliebe auf ihre Seite zu ziehen
- versucht zu suggerieren, dass kinder nur auf sie fixiert sind etc.

Momentan wohnen wir noch zusammen und jedes gespräch endet im streit. Ihr problem, sie möchte das WM nicht, ich ziehe ihr nicht schnell genug aus etc.

Nun habe ich mitbekommen, dass sie sich schon informiert ob sie im Trennungsjahr mit den kindern umziehen kann. Daraus folgere ich, dass sie das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat oder noch beantragen wird. Leider konnte mir das internet keine passenden Antworten liefern.

Beide kinder wurden in der ehe geboren. KM sucht wohnungen für mich in einem radius von 30min fahrtzeit zum jetzigen wohnort der kinder. Falls ich eine Wohnung bekomme, und sie kurz darauf das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten würde,  dürfte sie gesetzlich ziehen wohin sie möchte, oder?
Abgesehen davon waren ihre argumente gegen das WM diese, dass die kinder ihren lebensmittelpunkt hier hätten, weswegen ein unzug quatsch wäre.

Wie kann ich reagieren falls sie das aufenthaltsbestimmungsrecht erhält?
Wir waren bereits beim JA sowie bei der beratungsstelle, ich befürchte aber das KM bereits mehr geplant hat. Weiß einer wie das laufen würde oder ob ich das auch beantragen könnte??

Vielen dank schonmal für eure Unterstützung 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 12:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

es gibt 2 verschiedene Dinge, die immer wieder vermischt werden.

Das ist der Lebensmittelpunkt des Kindes/der Kinder. Die Eltern müssen sich darauf einigen wo die Kinder wie leben sollen, wie der Umgang zu regeln ist. Das ist unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das ABR ist Bestandteil des Sorgerechts.

Wenn die KM mit den Kindern ausziehen will, dann kannst Du dem widersprechen, da das gSR das ABR umfasst. In diesem Fall kann sie das Familiengericht anrufen um die Frage des Lebensmittelpunkts der Kinder zu regeln. Die Grundlage dafür ist der <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html>" § 1628 BGB</a>.

Alternativ kann die KM das allenige ABR beantragen. In diesem Fall müsste die dafür Gründe liefern. Letzlich wird es darauf hinauslaufen, dass das Familiengericht prüft was dem Kindswohl entspricht.
Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Kontinuität. Wer hat bisher die Kinder betreut, wer hat Elternzeit genommen, ... .
In aller Regel wird die KM das Recht zum Umzug bekommen, es sei denn Du kannst gute Gründe dagegen angeben. Ein Verweis Du willst ein Wechselmodell reicht dafür nicht. Schliesslich kann ein WM auch beim Auszug der KM und der Kinder gelebt werden.
Wenn Du dem Auszug zustimmst wirst Du in aller Regel das ABR behalten können.

Sollte die KM das aABR beantragen kannst Du auch das aABR für Dich beanspruchen. In aller Regel wird dann das Gericht sich für einen entscheiden. Dabei kannst Du argumentieren, dass Du im Fall des aABR ein Wechselmodell anstrebst.
Trotzdem sehe ich es so, dass Dir in aller Regel nur bleibt dem Umzug zuzustimmen und das ABR bleibt bestehen. Nur wenn die KM auf alle Fälle das aABR haben will, dann hättest Du eine reale Chance auf das aABR.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 14:20
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine ausführliche Antwort 🙂

Ich habe mich bei meinem Thema wohl etwas falsch ausgedrückt.
Wir wohnen noch zusammen in einer Wohnung. Offiziell strebt sie meinen baldigen auszug an und sucht Wohnungen im nicht direkten umfeld. Mein Anwalt sagte mir, dass die ämter ihr unsere Wohnung vorübergehend wohl finanzieren würden. Sie müsste ab Januar wieder arbeiten. Nun bekam ich aber mit, dass sie ohne mein wissen einen urlaub mit den kindern plant, und sich über ihre Rechte eines umzugs informiert hat.

Was sagt das gSR und das ABR hierzu? Also angenommen ich finde eine passende Wohnung hier im umfeld und nehme diese. Im hintergrund -angenommen- hat sie aber das aABR beantrag (oder sogar das aSR) und erhält diese. Unser kleiner sohn würde ab oktober hier im ort in den kindergarten gehen. Eventuell hat sie vor in die nähe ihrer affäre zu ziehen (ca 400 km entfernt). Wie weit darf sie ziehen mit den Kindern? Bzw. Darf sie ohne meine Zustimmung mit den Kindern verreisen? Ohne vorherige Absprache während ich arbeiten bin z.b.?

Wieviel Mitspracherecht habe ich hierbei?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 15:46
(@mj1977)
Zeigt sich öfters Registriert

Ob die KM deinen Auszug möchte ist erst mal wurst, im Moment ist es noch EURE Wohnung (steht ihr beide im Mietvertrag?). Ich hatte im Kopf, dass Du gar nicht ausziehen möchtest, lass KM doch suchen. Wenn Du eine eigene Bude willst, dann such halt selber und das näher dran!?!? Urlaub kann jeder mit den Kindern planen und auch durchführen wenn es in seine Betreuungszeit fällt, hättest Du ja auch machen können (wolltest Du nicht mit den Kids zu Deinen Eltern?) Solange der Urlaub innerhalb der EU und nicht in „gefährliche Gebiete“ geht, kannst da recht wenig dagegen sagen, auf der anderen Seite gilt das für die KM aber ebenfalls.

Also das aSR bekommt man als ET nicht mal einfach so entzogen, da muss deutlich mehr vorfallen als „wir verstehen uns nicht“. Was den möglichen Umzug der KM angeht, würde ein Umzug von 400 km wohl deutlich gegen die Kontinuität laufen. Allerdings wäre es enorm wichtig dass der Lebensmittelpunkt und spätere Umgang erst mal geklärt wird. Eine Erlaubnis für einen Umzug mit einem vereinbarten Wechselmodell oder „erweiterten Umgang“ dürfte einfach schwerer einzuklagen sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 16:01
(@tellerchen)
Benutzer

Befinde mich gerade im trennungsjahr. Wir haben zwei kinder (2,4). Die KM versucht gerade heimlich alles mögliche um die kinder von mir zu entfremden:

Momentan wohnen wir noch zusammen und jedes gespräch endet im streit. Ihr problem, sie möchte das WM nicht, ich ziehe ihr nicht schnell genug aus etc.

hallo,
wenn ich das lese, ihr wohnt noch zusammen...wie beginnt da das Trennungsjahr? das muss erstmal bewiesen sein.
Weiterhin kommt es drauf an, wie du das ganze auf die zukommen lässt, sprich, hälst du das selber auf die Dauer aus?
Nur das du raus sollst, da du das nicht möchtest, sie es will, lass sie erstmal machen, sie möchte es ja...
Du kannst davon ausgehen, jedenfalls kommt es häufig vor, das man versucht die Kinder gg den Partner aufzubringen, und das etwas konstruiert wird, um dich aus der Wohnung heraus zu bekommen, also

vorsorglich Wohnung bzw Zimmer klar machen bei den Eltern etcetcetc
Unterlagen auswärts sichern, Versicherungsunterlagen, Stammbuch, Gehaltssachen, Rentensachen, falls mal irgendwann der Schlüssel nicht mehr passt.
Du solltest dich drauf vorbereiten, erst recht, wenn der andere Partner Anwalt hat, das dieser versucht "Gefahr im Verzuge" auszulegen, da muss aber erstmal mehr passiert sein.... wird auch ... der andere Partner wird versuchen, mit allen Mitteln Dich heraus zu bekommen, komme was wolle.
Würde dir raten, dich vorzusehen, bereite obiges vor, aber versuche, so lange wie möglich, in der Wohnung zu bleiben.

Ich persönlich hatte nach ein paar Wochen nicht mehr den Nerv dazu damals, es war tagelang Ausnahmezustand, aber ich hatte mich vorbereitet ... Zimmer stand bei den Eltern, Unterlagen waren dort auch gebunkert.

Gute Nerven...

lg

tellerchen

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 16:11
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sagt das gSR und das ABR hierzu? Also angenommen ich finde eine passende Wohnung hier im umfeld und nehme diese. Im hintergrund -angenommen- hat sie aber das aABR beantrag (oder sogar das aSR) und erhält diese. Unser kleiner sohn würde ab oktober hier im ort in den kindergarten gehen. Eventuell hat sie vor in die nähe ihrer affäre zu ziehen (ca 400 km entfernt). Wie weit darf sie ziehen mit den Kindern? Bzw. Darf sie ohne meine Zustimmung mit den Kindern verreisen? Ohne vorherige Absprache während ich arbeiten bin z.b.?

Wieviel Mitspracherecht habe ich hierbei?

Ja klar - KM darf auch ohne Deine Zustimmung mit den Kindern verreisen! Du ja auch! 🙂

und nein - das aSR wird sie, so wie es hier bislang geschildert hast, nicht bekommen.

Ja, KM kann richtig weit wegziehen. Das darf sie nicht so ohne weiteres mit den Kindern, sie kann es aber. Und dann "hinterher zu klagen" ist schwierig. Und insb. wenn KM bislang den Hauptteil der Betreuung trug.

Deshalb war hier ja schon mehrfach der Hinweis: Einigt Euch auf eine verbindliche Umgangsregelung, dann kannst Du auch ausziehen (also eine eigene Whg schon mal in der Hinterhand zu haben, wäre nicht verkehrt).

toto

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Geschrieben : 06.09.2018 16:19
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

naja,

ich hab das gerade erlebt hier in "Hengasch" sozusagen.

2 Kinder sind mit Polizei und JA aus dem Kindergarten geholt und in ihr Heimatland zurückgebracht worden.

Der UET hatte die Kinder ohne Legitimation mitgenommen und konnte diese sogar im Kindergarten anmelden (DAS ist mir heute noch schleierhaft, die kids waren mehrere Monate hier im KiGa).

Was ich damit sagen wollte: Kinder wieder zurückklagen geht aber frag nicht, wie das für die Kinder ist. Es haben sich wohl fürchterliche Szenen abgespielt.

Bring dich AB SOFORT soviel in die Betreuung ein, wie du kannst. Nachweislich! Erzieher, Lehrer, Horner, andere Eltern müssen dich als präsent erleben.
Nimm Arzttermine und Elternabende wahr.

Stell deine Arbeitszeiten so um, dass du die Kinder als BET betreuen kannst. Du musst ein Konzept haben mit dem du in einer etwaigen Verhandlung ganz klar fordern und belegen kannst, dass die kids von dir betreut werden können (natülich auch gerne mit Kindergarten, Oma etcpp.)
WIDERSPRICH dem Umzug der Kinder. Die KM kann gerne wegziehen, biete eine gute Umgangsregelung an (eventuell alternierend, wenn du es dir leisten kannst).

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 16:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

zusätzlich zu den bisherigen Antworten.
Damit die KM das aSR erhält müsste Dir das SR aberkannt werden. Das geht nur, wenn das Kindswohl gefährdet ist und es gibt keinerlei Anzeichen dafür. (Beantragen kann die KM das natürlich, aber ich sehe keine Chance auf Erfolg.)
Über das alleinige ABR habe ich oben geschrieben, hier hängt es davon ab worauf ihr euch einigt/einigen könnt.

Allerdings entnehme ich der Tatsache, dass sie erst ab Januar wieder arbeitet, dass sie die Hauptbezugsperson der Kinder ist und damit einen großen Hebel dafür, dass die Kinder bei ihr ihren Lebenmittelpunkt haben, in der Hand hat.
Deshalb ist Deine Position, was das WM angeht relativ schwach. Du kannst Deine Position nur dadurch verbessern, dass Du jetzt schon ein WM lebst und Dich sehr stark in das Leben Deiner Kinder einbringst.

Wenn es um das gemeinsame Sorgerecht geht, dann müssen alle Enscheidungen, die von erheblicher Bedeutung für das Kind sind, gemeinsam getroffen werden. Alle anderen Enscheidungen sind Entscheidungen des täglichen Lebens und die kann und muss immer der treffen, der gerade dafür zuständig ist. Also auch Du, wenn Du Umgang hast. In seiner Umgangszeit ist jeder selber für die Kinder verantwortlich.

Ein Umzug kann von erheblicher Bedeutung sein, vorallem wenn es 400 km und nicht 4km (oder auch 14km) sind.
Beim Urlaub ist es ähnlich, kurzzeitig innerhalb der EU, ist in aller Regel eine Entscheidung des täglichen Lebens. Ins Ausland kann dagegen eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung sein.

Eine medizinische Behandlung kann nur mit Zustimmung beider Eltern erfolgen, Ausnahme Notfälle.
Hier wäre es sinnvoll eine Vollmacht für den/die behandelnde Kinderarzt/ärztin auszustellen damit nicht unnötig Behandlungen verschleppt werden.

Auch die Wahl des Kiga ist eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Außerdem sind die Kita-Kosten (ohne Essengeld) Mehrbedarf und gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen.

Das ABR ist nicht etwas, was man so einfach mal kurz übertragen bekommt. Möglich wären Eilentscheidungen, wenn es eilbedürftig ist. Ansonsten würde ein normales Verfahren eröffnet und Du auch dazu geladen und befragt.
Viel typischer ist, dass die KM Fakten schafft und diese sind dann relativ schwer zu korrigieren sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 16:58
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

@Susi: Top! Da steht nun alles drin was der TO wissen muss!

@HP: Lies Dir den Beitrag genau, Wort für Wort, am Besten mehrfach durch! Da steht drin, was KM machen darf, was nicht und was sie trotzdem tun kann. All das gilt natürlich auch spiegelverkehrt, mit vermutlich dem einen Unterschied betreffend der aktuellen Betreuung. Das ist aber eben leider typisch - sehr häufig werden bis zur Trennungsdiskussion doch eben noch eher die traditionellen Betreuungsmodelle gelebt. Und das fällt den KVs dann im Fall der Trennung leider häufig genug auf die Füße.

Deswegen wird es schwer sein, unmittelbar mit dem WM zu starten, wenn KM bislang mehrheitlich betreut und das WM nicht will. Aber richtig angegangen kannst Du auch den weiten Umzug mit Kindern deutlich erschweren/ unattraktiver machen. Vermeiden, dass sie es einfach tut kannst Du nicht.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 17:23
(@hilfloser-papa)
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Ob die KM deinen Auszug möchte ist erst mal wurst, im Moment ist es noch EURE Wohnung (steht ihr beide im Mietvertrag?). Ich hatte im Kopf, dass Du gar nicht ausziehen möchtest, lass KM doch suchen. Wenn Du eine eigene Bude willst, dann such halt selber und das näher dran!?!? Urlaub kann jeder mit den Kindern planen und auch durchführen wenn es in seine Betreuungszeit fällt, hättest Du ja auch machen können (wolltest Du nicht mit den Kids zu Deinen Eltern?) Solange der Urlaub innerhalb der EU und nicht in „gefährliche Gebiete“ geht, kannst da recht wenig dagegen sagen, auf der anderen Seite gilt das für die KM aber ebenfalls.

Also das aSR bekommt man als ET nicht mal einfach so entzogen, da muss deutlich mehr vorfallen als „wir verstehen uns nicht“. Was den möglichen Umzug der KM angeht, würde ein Umzug von 400 km wohl deutlich gegen die Kontinuität laufen. Allerdings wäre es enorm wichtig dass der Lebensmittelpunkt und spätere Umgang erst mal geklärt wird. Eine Erlaubnis für einen Umzug mit einem vereinbarten Wechselmodell oder „erweiterten Umgang“ dürfte einfach schwerer einzuklagen sein.

Hi MJ1977. Das ist richtig, wir stehen zusammen im  Mietvertrag...ich zahle die miete, KM streicht wohngeld, kindergeld, elterngeld und alg 2 ein und kommt somit auf knapp 1100 euro. Mir bleibt nach abzug der miete ca 900 euro.

Sie möchte meinen auszug am liebsten bereits gestern. Diesbezüglich hatte ihr anwalt sie informiert, dass der auszug in 4-6 wochen über die bühne gehen sollte, da sie andernfallls eine gerichtliche wohnungszuweisung beantragen kann. Sie drängt ebenfalls auf eine 1-2 raumwohnung, was meine chance auf das WM unmöglich machen würde. Eine 3raum wohnung hätte ich gehabt, da hätte ich allerdings ab 1.9 reinmüssen. Das war mir zu früh.  Nun habe ich eine 4raum wohnung in aussicht...hier wäre der spätmöglichste einzugstermin der 1.11.. könnte schon ab okt rein, was ich der KM aber verschwiegen habe. November wäre ihr zu spät, ich müsse eine andere nehmen. Wie würde eine solche zuweisung aussehen?

Da wir momentan keine geregelte betreuung haben, habe ich auch keine möglichkeit mit den kiddies was zu planen, da mir km immer und immer wieder dazwischenfunkt. Der urlaub war wie berichtet eine totale katastrophe (emotional wie finanziell).

Dem WM stimmt sie nicht zu. Es wird immer betont wie entgegenkommemd sie ist, dass ich die kinder jedes zweite we haben kann und unter der woche 1-2tage. Immer halt gerade so, dass sie noch genug geld bekommt und als hauptbezugsperson fungiert.

Wie wird der Lebensmittelpunkt geklärt? JA? Gericht? Und wer überprüft die Einhaltung der betreuung? Einmal ihrem modell zugestimmt und ausgezogen -> Verloren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 22:25
(@hilfloser-papa)
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EDIT LBM: Zitat gelöscht

Hallo 🙂

Das ist in der tat schwer. Ich schlafe auf der couch, KM im SZ.

Es wird gerade alles unternommen um mich rauszukriegen und mich den kindern gegenüber schlecht dastehen zu lassen. Da ich ab nächste woche wieder arbeite bin ich ihr nicht mehr "ausgesetzt", dafür hsbe ich dann wieder weniger zeit mit den kindern und km mehr zeit in ruhe zu planen.

Meine unterlagen habe ich soweit in sicherheit gebracht im auto. Geburtsurkunden der kinder sowie eheurkunde werde ich neu bestellen müssen.

Hattet ihr vor deinem auszug bereits eine betreuung geregelt?

Vielen Dank, die stsrken nerven brauche ich im augenblick tatsächlich  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 22:34
(@hilfloser-papa)
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Ja klar - KM darf auch ohne Deine Zustimmung mit den Kindern verreisen! Du ja auch! 🙂

und nein - das aSR wird sie, so wie es hier bislang geschildert hast, nicht bekommen.

Ja, KM kann richtig weit wegziehen. Das darf sie nicht so ohne weiteres mit den Kindern, sie kann es aber. Und dann "hinterher zu klagen" ist schwierig. Und insb. wenn KM bislang den Hauptteil der Betreuung trug.

Deshalb war hier ja schon mehrfach der Hinweis: Einigt Euch auf eine verbindliche Umgangsregelung, dann kannst Du auch ausziehen (also eine eigene Whg schon mal in der Hinterhand zu haben, wäre nicht verkehrt).

toto

Hi toto, wir haben uns leider nach wie vor nicht einigen können, gehen aber zusammen zur beratungsstelle und sprechen darüber. Aber KM lehnt WM nach wie vor ab. Sie nennt als gründe dass ich mit beiden kindern überfordert wäre, den ablauf nicht kenne und die kinder ihre mutter brauchen da sie eine engere bindung hat. Sobald es irgendwie in richtung wm geregelt ist würde ich sofort ausziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 22:58
(@totohh)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich zahle die miete, KM streicht wohngeld, kindergeld, elterngeld und alg 2 ein

...

Sie möchte meinen auszug am liebsten bereits gestern.
...

Sie drängt ebenfalls auf eine 1-2 raumwohnung

...

November wäre ihr zu spät

...

habe ich auch keine möglichkeit mit den kiddies was zu planen
...

da mir km immer und immer wieder dazwischenfunkt.

...

Dem WM stimmt sie nicht zu.

Merkst Du was??

Es wird immer betont wie entgegenkommemd sie ist, dass ich die kinder jedes zweite we haben kann und unter der woche 1-2tage. Immer halt gerade so, dass sie noch genug geld bekommt und als hauptbezugsperson fungiert.

Ich glaube, dass hatte man Dir auch schon geschrieben: Da die KM offenbar bislang die Hauptperson ist, ist das in der Tat gar nicht so verkehrt. Das ist ja auch nur ihr (erster) Vorschlag. Mach da mal unter der Woche die zwei Tage mit Übernachtung draus, regelt Ferien und Feiertage vernünftig und es ist ein guter Start in das Leben als getrennte Familie. Vielleicht noch mit der Absichtserklärung bei passender Gelegenheit auch mal über ein WM nachzudenken.

Und wenn ihr das schriftlich geregelt habt, dann kannst Du ja auch ausziehen. Vergiss dabei nicht, zu versuchen aus dem Mietvertrag rauszukommen. Auch das wird kein Selbstläufer

Ja, Du musst zahlen. Aber ich kann nicht erkennen, dass Du da rauskommst.

Und für den echten Kampf um ein richtiges WM scheinst Du mir weder entschlossen genug noch ausreichend durchsetzungsstark.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 23:09
(@hilfloser-papa)
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EDIT LBM: Zitat gelöscht

Jetzt muss ich erstmal erfragen was "Horner" sind?

Meine momentane Situation ist schlecht, da ich einen Arbeitsweg von 45min habe und die kinder (unser kleiner geht erst ab okt in den kiga) nur bis mittag im kiga sind..aufgrund der aktuellen situation wird km vermutlich auch gründe finden dies noch eine lange zeit so zu lassen, um es mir schwer zu machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2018 23:28
(@mj1977)
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Da wir momentan keine geregelte betreuung haben, habe ich auch keine möglichkeit mit den kiddies was zu planen, da mir km immer und immer wieder dazwischenfunkt. Der urlaub war wie berichtet eine totale katastrophe (emotional wie finanziell).

Dann musst halt einfach mal sagen, dass Du am WE was mit den Kids machst, Indoorspielplatz, Zoo, was weiß ich und zwar ohne KM. Du musst anfangen die Betreuung auch ohne die KM zu übernehmen und das am besten etwas "öffentlichkeitswirksam". Du musst später "beweisen" können, dass du die Betreuung leisten kannst.

Dem WM stimmt sie nicht zu. Es wird immer betont wie entgegenkommemd sie ist, dass ich die kinder jedes zweite we haben kann und unter der woche 1-2tage. Immer halt gerade so, dass sie noch genug geld bekommt und als hauptbezugsperson fungiert.

Das ist gelinde gesagt "Bullshit"!!! Jedes zweite WE und ein Tag zusätzlich pro Woche ist der Standardumgang d.h. den bekommt so gut wie jeder ET wenn es nicht gerade offentsichlich unfähig ist.

Wie wird der Lebensmittelpunkt geklärt? JA? Gericht? Und wer überprüft die Einhaltung der betreuung? Einmal ihrem modell zugestimmt und ausgezogen -> Verloren?

Tatsächlich entscheiden tut es das Gericht. Dazu ist es halt notwendig dass Du nachweisen kannst dass du auch die Betreuung übernehmen kannst. Wie meinst du das mit der Einhaltung der Betreuung?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 23:42
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

EDIT LBM: Zitat gelöscht

Ich würde auf die Übernachtung unter der woche bestehen..für den Anfang. Allerdings sind mit dieser regelung viele wechsel drinnen und da habe ich meine bedenken dass es für die kinder sehr stressig werden könnte.

Entschlossen bin ich sehr wohl. Ich war auf diese Situation nicht vorbereitet und habe nun das pech hier gleichzeitig viel Wissen aufnehmen muss, meine zeit mit den kindern genießen will und mir km ständig in die quere konmt. Ich komme gerade einfach nicht zur Ruhe.
Dem punkt mit der durchsetzung gestehe ich...das ist in der tat ein problem an dem ich schnellstens arbeiten sollte.

Ich schätze deine ehrlichen worte...aber im Augenblick bin ich nicht ich selbst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2018 00:03
(@totohh)
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Allerdings sind mit dieser regelung viele wechsel drinnen und da habe ich meine bedenken dass es für die kinder sehr stressig werden könnte.

Ja, das sind mehr Wechsel als im WM. Auch deshalb ist das WM besser. Aber wenn die KM es nicht will... Diese Wechsel ergeben sich beim sog. Standardumgang - erleben also viele Kinder. Kann nicht so schlimm sein. Ist nicht so schlimm. Also, mach Dir da keine Gedanken . Weiter. Nächster Punkt!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 00:19
(@mj1977)
Zeigt sich öfters Registriert

Wir wechseln alle 2-3 Tage (Junior war bei der Trennung 3,5) dies wurde mir damals vom zuständigen JA vorgeschlagen, ich habe eine Woche hier, eine Woche da vorgeschlagen. Die Kids können damit zurecht kommen, das hängt aber auch immer von den Kids ab. Gerade am Anfang ist das manchmal schwer, sie müssen sich schließlich auch erst mal umgewöhnen.

Das Du neben der Spur stehst kann ich gut nachvollziehen, aber Du solltest gucken dass Du wieder in normales Fahrwasser kommst. Je länger Du kopflos durch die Gegend rennst, desto leichter machst Du es der KM.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 00:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

solange die Kinder noch nicht in die Schule gehen und ihr nicht zuweit auseinander wohnt ist der Wechsel kaum ein Problem. Probleme gibt es nur, wenn ihr als Eltern euch nicht einigen könnt.
Wenn sich jetzt ein WM oder auch fast Wechselmodell einspielt, dann kann es auch gelingen, wenn das erste Kind in die Schule geht.

Der Schuleintritt ist dann die erste richtige Hürde für ein WM, weil das Kind jetzt viel mehr feste Termine hat. Andererseits wird die Betreuung schwieriger, weil niemand soviel Urlaub hat wie das Kind Schulferien.

Überlege Dir was Du wie abdecken kannst und mach einen Plan. Dabei auch an hohe Feiertage , Geburtstage der Kinder und Urlaub denken (zusammenhängender Umgang). Was soll im Krankheitsfall passieren?
Dann müsst ihr darüber verhandeln, wobei das JA oder auch ein anderer Mediator euch unterstützen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 10:46
(@hilfloser-papa)
Schon was gesagt Registriert

EDIT LBM: Zitat gelöscht

Vielen Dank Susi!
Spielt es dabei eine Rolle ob man noch verheiratet ist (trennungsjahr noch nicht umsetzbar), im trennungsjahr lebt oder sobald die scheidung vollzogen ist?

Also die situation, dass sie evtl. die gemeinsame Whg bereits gekündigt hat (sie fängt die post ab), auf meinen zeitnahen auszug drängt (um heimlich den hausrat zu verkaufen und den umzug vorzubereiten), die kinder vom kiga abgemeldet hat (werde die kiga leitung bezüglich ihrer Informationspflichten des gSR befragen, dass mir jede abmeldung der kinder mitgeteilt wird), und bereits kurz nach meinen auszug mit unseren Kindern ca. 400 km weit wegzieht ohne dass es eine betreuungsvereinbarung gibt. Ein Beratungsgespräch über die betreuungsregelung findet erst in 2 wochen statt. Also gibt es noch keine Regelung. Angenommen ich lasse mich bis zu meinen Auszug darauf ein die kinder jedes zweite we zu nehmen + 2 feste tage jede woche mit übernachtung, dann müsste sie mich darüber informieren wenn sie vor hat in urlaub zu fahren oder umzuziehen oder? Müsste sie das JA darüber informieren? Wenn sie jetzt mit den kindern einfach wegfahren würde, dürfte sie das überhaupt? Das wäre ja strenggenommen Kindesentzug oder? Oder gilt das erst wenn wir im trennungsjahr leben oder geschieden sind?

Darf KM im Trennungsjahr mit kindern umziehen wenn es keine Betreuungsregelung gibt?

Ich bitte meine unkenntnis zu entschuldigen, ich habe seit 2 monaten einfach nur Angst meine kinder zu verlieren. 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2018 16:12
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