Hallo Zusammen,
Mir geht grad vieles durch den Kopf, ich versuche mich aber aufs wesentliche zu beschränken.
Meine Frau möchte die Trennung, morgen haben wir ein termin beim Amtsgericht bzgl der Wohnung, Wohnung Ehe eA steht im schreiben.
Soweit ich das nun verstehe, soll ich demnach aus der Wohnung gebracht werden mit diesem Schritt.
Weiß evtl. jemand, wieviel zeit mir dafür dann bleibt? Wohnungen sind hier wie überall regelrechte mangelware. Dazu kommt, das ich seit Anfang des Jahres Krakn geschrieben bin und nur Krankengeld erhalte. Das reicht so schon kaum, für eine Wohnung sieht es da noch schlechter aus.
Was mich nun erstmal interessiert, weiß jemand konkret, wieviel zeit ich dafür habe? Muss ich nach dem Gerichtstermin sofort aus der Wohnung raus oder habe ich ein paar tage?
Moin,
bist du nicht anwaltlich vertreten? Nur weil die Ex es gerne hätte, musst du nicht aus der Wohnung. Sie kann doch auch ausziehen?
Ohne nähere Angaben würde ich an deiner Stelle es verweigern, auszuziehen ... es gibt keinen Grund.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Kasper,
Habe Ich nicht, da ich erst seit kurzem davon weiß. Bislang hat sie versprochen, den termin abzusagen, was sie nun nicht hat.
Ich bin anfangs zugezogen, die Wohnung läuft auf Ihren namen. Und da meine tochter involviert ist, wird das wohl so einfach sein wie es scheint.
Heute findet entsprechend die anhörung statt beim Amtsgericht, da kann ich mich weigern wie ich will denke ich.
Das einzig gute ist nur, das Sie mir in aussichst stellt, mich nicht direkt einfach zu raus zu werfen. Aber ob sie sich daran hält , ist eine andere sache.
Moin,
kannst Du ein paar mehr Infos geben?
- Ist das Kind Euer gemeinsames Kind? Wie alt?
- Besteht Gemeinsames Sorgerecht?
- Wie war bisher die Betreuung des Kindes geregelt?
- der Mietvertrag läuft alleine auf Deine Frau?
- Wie ist es zu der jetzigen Situation gekommen?
Was meinst Du mit "Und da meine Tochter involviert ist, wird das wohl so einfach sein wie es scheint.."?
Das Deine Frau hinter Deinem Rücken bereits bei Gericht die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragt, spricht nicht dafür, dass sie an einer einvernehmlichen Trennung interessiert ist...
Ich sehe es erstmal genauso wie @Kasper: Ohne nähere Angaben würde ich mich an deiner Stelle weigern, auszuziehen ... es gibt keinen Grund. Bzw. wenn Du ausziehst, dann nur mit Deiner Tochter.
Gruß
WNV
Hallo,
Offensichtlich hat Deine Frau einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung gestellt.
"Nach § 1361b BGB kann ein vom anderen Ehegatten getrennt lebender Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härt zu vermeiden.
.....
Die Spannungen zwischen den Eheleuten müssen dabei einen derartigen Grad erreichen, dass durch ein schwerwiegendes Verhalten des anderen Ehegatten die häusliche Gemeinschaft tiefgründig gestört ist. Als nicht ausreichend für diesen Grad der Spannungen sind dabei der bloße Wunsch nach der Trennung oder bloße Unannehmlichkeiten und Belästigungen anzusehen. Die Spannungen müssen gerade den in der Trennungssituation typischen Umfang übersteigen." (siehe <a href="https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Die_Wohnungszuweisung_nach_1361b_BGB>hier.</a>)"
D.h. nur wenn auch Gründe vorliegen kannst Du der Wohnung verwiesen werden und Du solltest Dir einen Anwalt suchen, gerade wenn es in Deiner Umgebung so schwer ist eine Wohnung zu finden.
Mit der Scheidung wirst Du die Wohnng mit Sicherheit verlassen müssen.
VG Susi