Scheidung was kommt...
 
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Scheidung was kommt jetzt auf mich zu

 
(@allgaeuer)
Schon was gesagt Registriert

Guten abend zusammen,

ich bin total am ende und fertig mit den nerven.Meine frau möchte die scheidung und ich weiß überhaupt nicht was alles auf mich jetzt zukommt.
Aber ich beschreib jetzt mal alles def reihe nach:

Wir haben seit 13jahren eine beziehung und sind seit 2jahren verheiratet und haben 1 kind (1,5jahre).
Vor sieben jahren hab ich mein elternhaus geschenkt bekommen.habe es mit meiner frau (damals noch freundin) umgebaut hergerichtet.im grundbuch,bei den krediten usw stehe überall nur ich.da wir nicht verheiratet waren und ich das ja alles von meiner mutter bekommen habe.meine mutter hat außerdem lebenslanges wohnrecht im erdgeschoß.
meine frau hat mir damals auch geld gegeben dies haben wir über darlehensverträge geregelt.also das ich ihr bei trennung das geliehene geld zurückzahlen muß.

es sind noch schulden von ca 100000euro da die ich schon immer alleine abzahle.
dahrlehen von meiner freundin/frau damals 73000euro die ich ihr bei trennung zurückzahlen muß.

wir haben keinen ehevertrag.

frau hat ein vermögen von ca 70000euro (aktien,ansparpläne,usw)
ich ca 10000euro in aktien da ich ja auch die schulden abzahle.

frau geht seit geburt des kindes nicht mehr arbeiten.
ich verdiene ca 3000euro netto pro monat

jetzt meine fragen:

-hat meine frau außer ihrem geld was sie mir damals gegeben hat anspruch auf das haus?
-muß ich meiner frau unterhalt zahlen,wenn ja wieviel?
-unterhalt für kind ist selbstverständlich
-wie läuft das jetzt alles mit zugewinn usw?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2019 01:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

deine Frau muss bis zum 3. Lebensjahr des Kindes nicht arbeiten, du bist ihr da unterhaltspflichtig.
Für das Kind musst du Unterhalt zahlen.

Aufgrund des Hauses wird dir ein Wohnwertvorteil angerechnet, sprich die ersparte Kaltmiete erhöht dein Einkommen. Davon abziehen darfst du die Zinsen. Die Tilgung kannst du bei zus. Altersvorsorge in Abrechnung bringen.

Ja, rein theoretisch hat deine Frau Anspruch auf Zugewinn für das Haus. Dies zählt aber nur für die 2 Ehejahre, dürfte also zu vernachlässigen sein.

Also 3.000 netto (eigentlich Jahresnetto/12) - berufsbedingte Aufwendungen (entweder 5 % pauschal oder nach Aufwand) - 4 % zus. Altersvorsorge vom Brutto = dein Netto
dein Netto plus ersparte Kaltmiete minus Zinsen = berenigtes Netto
Dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, und siehst was das Kind bekommt.

Was hat deine Frau an Einkommen? Hat sie das Elterngeld plus beantragt oder hat sie momentan kein Einkommen?

Dein Selbstbehalt ihr gegenüber liegt bei 1.200 €.

Wie hoch sind deine Kredite?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 09:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch in einer Ehe gibt es keine gemeinsames Eigentum (Ausnahme Hausrat). Das Haus gehört Dir und wenn nur Du im Grundbuch stehst und auch alles bezahlst, dann ist das klar.
Selbstverständlich ist das Haus aber beim Zugewinn zu berücksichtigen, hier spielen aber auch die Schulden eine Rolle. Da Du das Haus geschenkt bekommen hast ist es sogenanntes privilegiertes Eigentum und der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung wird Deinem Anfangsvermögen hinzugerechnet.

Der Zugewinn ist in § 1378 BGB geregelt. Voraussetzung ist, dass man in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Das Anfangsvermögen (§ 1374) ist das Vermögen, dass einem Ehegatten nach Abzug aller Verbindlichkeiten bei der Eheschliessung gehört (kann negativ sein). Das Endvermögen (§ 1375 I BGB) ist analog das Vermögen, was bei Beendigung des Güterstandes einem Ehegatten gehört, dabei ist der Stichtag zur Bestimmung des Endvermögens der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten.

Ja, Du musst Deiner Frau Trennungsunterhalt zahlen und ggf. nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt. Zunächst wird Dein Einkommen bereinigt, dabei sind berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge (max. 4% vom Brutto) abzuziehen, da das Haus Dir gehört hast Du zusätzlich einen Wohnvorteil und Mieteinnahmen denen Du die Unterhaltung des Hauses gegenrechnen kannst, also Deine Frau müsste eine (während der Trennung moderate Miete zahlen) und Du kannst das Darlehn gegenrechnen.

Deine Frau hat auch Einkommen, nämlich die Rückzahlung des Darlehns.

Dann wird zunächst der KU bestimmt und ebenfalls von Deinem Einkommen abgezogen, danach kannst Du noch einen Erwerbtätigenbonus (in Abhängigkeit von den Unterhaltsleitlinien) vom zuständigen OLG) abziehen und dann werden beide Einkommen addiert. Jedem steht die Hälfte davon zu.

Bis das Kind 3 Jahre alt wird muss Deine Frau nicht erwerbstätig sein und eine Einkommen aus Erwerbstätigkeit wäre überobligatorisch. Vom Elterngeld werden 300 Euro nicht angerechnet. Danach kann von ihr eine (angemessene) Erwerbstätgigkeit erwartet werden (wobei in der Regel nicht mehr als eine Teilzeitbeschäftigung durchsetzbar ist).

VG Susi


Änderung durch Malachit: externe Verlinkung korrigiert


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 10:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Deine Frau hat auch Einkommen, nämlich die Rückzahlung des Darlehns.

Ich bezweifle allerdings, dass dies als Einkommen im unterhaltsrechtlichen Sinne gilt, denn die Rückzahlung eines Darlehens betrifft die Vermögensseite, nicht die Einkommensseite. Einkommen wären m.E. nur die Zinsen, wenn sie denn welche für den Restbetrag des Darlehens bekäme, aber nicht die scheibchenweise Rückzahlung des Darlehens selbst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 10:38
(@allgaeuer)
Schon was gesagt Registriert

Danke mal für die schnellen antworten.

Das haus hab ich bekommen als wir noch nicht verheiratet waren.die renovierung (also aufnahme des kredites,das darlehen von meiner frau) wurde alles gemacht als wir noch nicht verheiratet waren.im grundbuch und beim dahrlehensvertrag steh wie schon geschrieben nur ich drinn.
haben dann noch zwei jahre unverheiratet im haus gewohnt und dann geheiratet.
im darlehensvertrag mit meiner frau haben wir das so vereinbart das er sich solange die beziehung besteht jeweils um 1jahr verlängert und bei trennung muß ich ihr innerhalb von 1monat das geld zinslos zurückzahlen.

also nochmal zusammengefasst:

vor der ehe hab ich das haus bekommen,darlehen,umbau usw wurde alles vor der ehe gemacht.dann noch 2jahre so zusammengewohnt dann hochzeit.

wird von meiner frau das vermögen eigentlich auch mit eingerechnet wo sie jetzt im moment hat(ca 90.000euro ohne das dahrlehen was sie von mir noch bekommt)?

und 1200euro wo mir im monat bleiben müssen heißt da gehen dann meine raten fürs haus noch weg?

ich hab momentan noch ca 100000euro schulden plus das dahrlehen dann von meiner frau wäre ich dann bei ca 170000euro schulden.

ich denk mir das hald so das haus,die renovierung usw war ja alles vor unserer ehe also wenn ich ihr den dahrlehensvertrag zurückzahle dann wär das alles erledigt weil sie steht ja nirgends mit drinn (grundbuch,bank,usw) oder sehe ich das falsch?

und nochmal das ich das auch kapiere:

wir müssen 1200euro im monat bleiben oder wie?

und davon zahle ich dann mein haus noch ab plus was ich sonst noch für monatliche kosten habe?

das funktioniert ja niemals.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2019 12:40
(@allgaeuer)
Schon was gesagt Registriert

Hab nochmal ne frage:

nachdem wir ja in einer zugewinn gemeinschaft leben denk ich mir noch folgendes:

meine frau hat während unserer ehe ja fleißig gespart (sie hate vor unserem kind nen super job).ich hab eher nicht soviel auf die seite gebracht da ich ja den kredit abbezahle.

wird jetzt ihr "gewinn" bei ihren geldanlagen auch mit einberechnet sprich sie hatte z.b. zu beginn der ehe 40000euro angelegt daraus wurden dann 50000euro während der ehe steht mir dann die hälfte vom gewinn zu?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2019 12:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, dann gehört das Haus Dir und es geht mit in das Anfangsvermögen ein, die Wertsteigerung in der Ehe geht dann in das Endvermögen mit ein.

Dir gehört das Haus. Die Frage ist inwieweit Deine Schulden bei Deinem Einkommen berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind ehebedingte und auch während der Ehe typische Belastungen (eheprägend).
Dann kann es sein, dass Deine Frau aber auf H4 angewiesen wäre und damit gibt es dann große Probleme.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 12:58
(@allgaeuer)
Schon was gesagt Registriert

Und wenn meine frau nach der trennung bei ihrem neuen freund mit unserem kind einzieht hat sie dann immer noch anspruch auf unterhalt von mir?denn eigentlich lebt sie dann ja wieder in einer beziehung?

fragen über fragen....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2019 13:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, sie muss nicht arbeiten bevor das Kind 3 Jahre alt ist. Und deswegen wäre es jetzt auch unerheblich wenn sie zu ihrem Freund zieht. Etwas anderes wäre es, wenn sie von ihm auch noch ein Kind hätte.

Was den Zugewinn angeht: du hast ein Haus im Wert von (beispielsweise) 270.000 €. Das ist mit Krediten in Höhe von 170.000 € belastet. Damit hat es einen Wert von 100.000 €. Während der Ehe gab es eine Wertsteigerung von 2 % = 2.000 €. Davon stehen deiner Frau 50 % zu.
Sie hat vor der Ehe 40.000 € besessen. Nach der Ehe sind es 50.000 €. Die Differenz von 10.000 € werden genau so durch 2 geteilt, so dass sie dir 4.000 € (5.000-1.000) ausgleichen muss.

Das Darlehen ändert ja nichts daran, da du es zinslos zurückzahlen muss. Entsprechend kann man das Geld ihrem Anfangs- und Endwert einfach dazu addieren.

Die 1.200 € sind das was dir bleibt. Die Kredite bzw. Zins- und Tilgung sind ja schon bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt worden.

Wie hoch sind den die Kreditzahlungen?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 13:24
(@allgaeuer)
Schon was gesagt Registriert

momentan zahl ich 500€ im monat.hab ne ganz niedrige zinsbindung darum zahl ich nicht mehr.und für das dahrlehen meiner frau weiß ich noch nicht wieviel da monatlich noch dazukommt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2019 13:29




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, wie Anna-Sophie schon schrieb muss Deine Frau nicht arbeiten solange das Kind unter 3 ist.
Denn bis zum 3. Geburtstag hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt für das Kind gegenüber Dir. Danach kann ihr eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden.

Es gibt aber auch Gründe dafür, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt sein kann. Ein Grund dafür ist eine neue Ehe oder auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft (hier ist aber der Nachweis schwierig!) Indizien dafür ist das Zusammenleben, das Erscheinungsbild nach außen (Paar), Dauer des Zusammenlebens, aber insbesondere auch das Leben im gemeinsamen Haus.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 14:51
(@allgaeuer)
Schon was gesagt Registriert

mir ist eknfach am wichtigsten das ich mein haus finanziell halten kann und trotzdem noch ein relativ normales leben führen kann.für unser kind zahlen ist vollkommen ok auch meine nochehefrau kann von mir aus geld von mir bekommen.
ich hoffe nur das mir soviel bleibt das ich die kredite vom haus weiter zahlen kann und ansonsten einfach normal leben kann.das nicht mehr soviel geld vorhanden ist wie momentan ist mir klar


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2019 15:58
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine frau möchte die scheidung

Warum?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 17:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich steht Dir der Zugewinn zu, allerdings muss dieser erst einmal ausgerechnet werden und u.U. kommt dabei auch nicht soviel heraus, da die Ehe nicht lange bestanden hat.

Warum zahlst Du das Darlehn nicht in Raten zurück?
Das hätte in der Trennung den Vorteil, dass es Einkommen Deiner Frau ist und beim Trennungunterhalt angerechnet wird (es ist eben kein Erwerbseinkommen).
Alternativ könnte man die Darlehnsrückzahlung auch als Einmalzahlung auffassen, die auf 1-3 Jahre umgelegt wird.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 18:30
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum zahlst Du das Darlehn nicht in Raten zurück?

Weil es vertraglich anders festgelegt ist.

Das hätte in der Trennung den Vorteil, dass es Einkommen Deiner Frau ist und beim Trennungunterhalt angerechnet wird (es ist eben kein Erwerbseinkommen).

Wie kommst Du zu dieser haarsträubenden Behauptung?
Eine Darlehensrückzahlung ist für den Darlehensgeber kein Einkommen, egal in wievielen Raten es zurückgezahlt wird.

Ließ Dir einmal die Definition von "Einkommen" durch.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2019 18:55