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Alles hin wer hat tipps?

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Für Dich würde das bedeuten, dass, wenn Du nicht der Vater sein solltest, Du Dir diese Kosten vom richtigen KV zurückholen kannst, wenn dieser festgestellt wurde...

Wobei da die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird und auch wieder ein Falscher zur Verantwortung gezogen wird.

Diejenigen, die tatsächlich leicht und locker die  Antworten aller Fragen beantworten kann, die KM, wird überhaupt nicht berührt. Und wenn, wie in diesem Fall, ein solcher Charakter da ist, der einem den "größten finanziellen Schaden" zufügen möchte, dann kann sie dies ohne auch nur ein kleinestes Risiko tun.
Dabei sollte die KM für alle Kosten geradestehen, da sie ihre Mitwirkungspflicht mißbraucht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2018 14:14
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Das einzig positive an der Sache jetzt schein wirklich nur zu sein das sie dem JA gerade signalisiert das sie einen an der klatsche hat.
Aber wenn ich mir so überlege das gegen einen potentiellen Vater auf seine Kosten geklagt werden kann wenn er keiner außergerichtlichen Lösung zustimmt, warum dann nicht auch umgekehrt?!
Warum muss überhaupt MANN dafür gerade stehen wenn Frau sich durch die Gegend vögelt? Ich hab sie schließlich nicht drum gebeten
.
Mal sehen ob sich im Laufe der nächsten Woche doch noch etwas tut ansonsten werd ich wohl nochmal ein Gespräch mit meiner Anwältin führen.
Mich würde aber nochmal Interessieren da ich ja jetzt als Vater genannt bin, kann sie überhaupt noch verhindern das ich jetzt einfach die Vaterschaft anerkenne? Und wie lange würde es etwa dauern wenn ich dann die Vaterschaft im Anschluss gerichtlich klären lassen würde, also wie lange müsste ich ggf. Unterhalt für ein fremdes Kind zahlen?
Habe auch mal gelesen das die Kosten für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchaus vom Richter geteilt werden können und in Anbetracht der Umstände wäre es ja wohl eine Frechheit mir die Gesamten Kosten aufzuhalsen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2018 23:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Holzmichel!

Mich würde aber nochmal Interessieren da ich ja jetzt als Vater genannt bin, kann sie überhaupt noch verhindern das ich jetzt einfach die Vaterschaft anerkenne?

Ich verstehe nicht, warum sie das tun sollte; es sei denn, sie gibt einen anderen Vater an. Solange DU Zweifel an Deiner biologischen Vaterschaft hast, würde ich die Anerkennung nicht unterschreiben.
Es ist meines Wissens nur so, dass Du (berechtigten) Unterhalt schuldest ab dem Moment, in welchem dieser gefordert wird.

... also wie lange müsste ich ggf. Unterhalt für ein fremdes Kind zahlen?

Solange die biologische Vaterschaft nicht festgestellt bzw. anerkannt ist, erst mal nicht...es könnte sich aber Schulden anhäufen, falls Deine Vaterschaft wie auch immer festgestellt wird (siehe oben).

Habe auch mal gelesen das die Kosten für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren durchaus vom Richter geteilt werden können und in Anbetracht der Umstände wäre es ja wohl eine Frechheit mir die Gesamten Kosten aufzuhalsen.

Da wird es wohl auf die Begründung hinauslaufen, im Zweifelsfall gegen die Kostenfestsetzung klagen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 10:11
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du bist dem Kind ab dem Zeitpunkt Unterhalt schuldig, ab dem Deine Vaterschaft festgestellt ist.
Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage würdest Du die Kosten tragen müssen, falls festgestellt wird, dass Du der Vater bist. Bist Du es nicht, muss die Kindesmutter die Kosten übernehmen.

Im Moment würde ich das Jugendamt machen lassen. Letzteres ist in der Bringschuld bei ledigen Müttern. Im Normalfall schlägt der Sachbearbeiter eine Beistandschaft vor, welche sowohl die Vaterschaftsfeststellung wie auch die Unterhaltsberechnung übernimmt. Falls die Kindesmutter einen Termin wahrnimmt, wird ihr der Sachbearbeiter dies erklären. Mit dem Jugendamt ginge das einfach über die Bühne. Und für Euch beide kostenlos.

Will die Kindesmutter dies ohne das Jugendamt regeln, dann muss man sehen, wie sie das auf den Weg bringt. Ein Anwalt kostet sie auch Geld.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2018 10:26
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Nur ist laut der Frau vom JA die Sache so das wenn sie wieder nicht auf das Schreiben reagiert die Akte wieder in den Schrank gestellt wird und damit hat sich das.
Mir bleibt dann nur noch der Weg irgendwas gerichtlich zu erwirken.
Und ehrlich gesagt denke ich nicht das sie reagieren wird und einen Termin mit dem JA vereinbart.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2018 22:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich weiß zwar noch nicht ob das irgendwie etwas bringt, aber ich würde Dir raten, dies alles in irgendeiner weise schriftlich zu bekommen, dass die KM den Aufforderungen des JA nicht folgt.

Spätestens wenn die KM irgendwelche Hilfen beantragt, und seih es Unterhaltsvorschuss, dann wird sich was bewegen. Bei Kindergeld bin ich mir nicht so sicher, dass läuft wohl auch ohne eine Vaterschaftsanerkennung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2018 22:49
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Darum das schriftlich zu bekommen werde ich auch bitten beim JA, man kann ja nie wissen wozus mal gut ist. Und sollte sich herausstellen das es tatsächlich meine Tochter ist hab ich was um ihr später zu zeigen das nicht ich der " Böse " bin.
Aber es muss doch einen Weg für mich geben Gewissheit zu bekommen ohne mich dafür in Unkosten stürzen zu müssen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2018 23:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber es muss doch einen Weg für mich geben Gewissheit zu bekommen ohne mich dafür in Unkosten stürzen zu müssen?

Mir fallen nur ungesetzliche ein.
Ohne den Status als Vater bist Du rechtlich nichts anderes wie irgendein Mann auf der Strasse.
Leider.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2018 23:56
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Leider sehe ich für Dich keinen anderen Weg als eine Vaterschaftsfeststellung  durch das Gericht nach Paragraph 1600e Abs.1BGB, falls sich die Kindesmutter nicht beim Jugendamt meldet.

Interessant ist auch, dass der Name des Vaters in der Geburtsurkunde nur stehen kann, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde.

Warte erst einmal ab.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2018 00:00
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
auch wenn es @Holzmichel in seiner aktuellen Situation nicht weiterbringt...

Hallo,
[...]
Interessant ist auch, dass der Name des Vaters in der Geburtsurkunde nur stehen kann, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde.
Warte erst einmal ab.
VG,Tsubame.

aber,
zumindest in der von mir in #38 geschilderten Situation ist das genau nicht so...
da wird ungeachtet des tatsächlichen (biologischen) Vaters Kraft bürgelichen Rechts (???) der (geschiedene) Ehemann zum sozialen und rechtlichen Vater gemacht und in der Geburtsurkunde eingetragen.... ohne Rücksicht auf tatsächliche Gegebenheiten.
Weder die KM noch der biologische Vater noch der geschiedene EX haben in dem Moment ein Vetorecht.
Erst eine (langwierige) gerichtliche Auseinandersetzung bringt alles wieder ins Lot...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2018 00:45




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@Tsubame Meine suche nach §1600e ergibt
"Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) mit Wirkung vom 01.09.2009."

Das "e" muss weg §1600 Abs. 1
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3. die Mutter und
4. das Kind.

@Kakadu  Der rechtliche Vater ergibt sich "automatisch" § 1592, wonach der Mann Vater des Kindes ist, der mit der Mutter verheiratet ist.
Die Regelung, dass es bei einer Scheidung noch eine Nachfrist gibt ist zumindest seit 2004 aufgehoben. (Sie gilt aber noch in gewissem Sinn beim Tod des Ehemannes)

Trotzdem bleibt das Problem, dass Next der Vater sein kann und nicht der (Noch-)Ehemann.
Wo hier nur die Vaterschaftsanfechtung bleibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2018 01:01
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, @Susi.
Das e ist da wohl reingerutscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2018 01:17
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hey @Susi64

Hallo,
[...]
@Kakadu [...]
Die Regelung, dass es bei einer Scheidung noch eine Nachfrist gibt ist zumindest seit 2004 aufgehoben. (Sie gilt aber noch in gewissem Sinn beim Tod des Ehemannes)
[...]
VG Susi

... das wußte ich nicht :redhead: da hat sich ja doch ein bischen was "zum Besseren" geändert...
Danke für die Richtig- und Klarstellung.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2018 06:12
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

So gestern kam Post vom JA, sie stimmt nun zumindest angeblich einem außergerichtlichem Test zu.
Ich soll jetzt einen Termin machen, diesen dann dem JA mitteilen damit die diesen der KM mitteilen können. Sie spricht ja nach wie vor nicht mit mir( warum einfach wenns auch kompliziert geht) JA hat gleich eine Apotheke vorgeschlagen die das mit Probenentnahme vor Ort anbieten
Hab da gleich mal angerufen und mich erkundigt wie das da abläuft. Alle 3 zeitgleich vor Ort und bei der Probenentnahme sind 2 Mitarbeiter anwesend, Kostenpunkt 180€.
Klingt für mich alles super, naja den Umständen entsprechend.
Würde mich aber nicht wundern wenn der Termin der KM nicht passt, oder ich der Einzige bin der dann anwesend ist.
Das Ganze wäre ja eh eine enttäuschende Veranstaltung für sie, nur 180€ statt der erhofften teureren gerichtlichen Variante, ich würde das Kind zum ersten mal sehen was ja eigentlich niemals passieren sollte und sie müsste mir eventuell sogar in die Augen sehen, was nach dem bisherigen Terz schwierig für sie sein dürfte.
Aber ich lass mich jetzt mal wieder überraschen was als nächstes kommt und rechne vorsichtshalber mal mit dem Schlimmsten. ich sehe mich schon zu x vereinbarten Terminen vergeblich anreisen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2018 22:28
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Danke für das up-date. Das JA hat die KM offensichtlich zu einem aussergerichtlichen Vaterschaftstest überreden können. Gut.
Lass es weiterhin vermitteln. Sei froh, dass Du nicht selbst mit ihr verhandeln musst. Das übernimmt jetzt jemand, dessen Job dies ist.

Du bist zu sehr auf die Kindesmutter fokussiert. Stell das Kopfkino ab. Nimm Abstand. Die Kindesmutter und ihre Aktionen sollten/müssen Dir egal werden.
Jetzt wird der Test gemacht und dann siehst Du weiter.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2018 00:58
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Soo den Termin für den Test habe ich hinter mich gebracht, allerdings kam kein Test zustande......
Es ging damit los das KM ihren Onkel mit seiner Gattin mitgebracht hat welcher dann auch gleich den großen Wortführer gemacht hat (das wäre hier alles nichts rechtens, Jemand vom JA hätte anwesend sein müssen, der Datenschutz wäre unzureichen und jeder würde mitbekommen was da in dem abgeteilten Raum vor sich ginge) als wie immer Blödsinn! Dabei hatten sie einen Kinderautositz in dem vermutlich das Kind war, kann ich aber nicht beurteilen da er mit einer Decke zugehängt war. Für den Test hätte KM ein Bild vom Kind mitbringen müssen was sie aber nicht gemacht hat und ebend eines im benachbarten Drogeriemarkt auszudrucken wollte sie nicht.
Als ihr Onkel dann anfing lauter u werden und das Personal zu verunglimpfen bin ich vor die Tür und habe schon mal die Sachbearbeiterin darüber informiert was gerade passiert.
Als ich wieder rein bin kamen mir KM mit Anhang entgegen und der Onkel drückte mir einen Fetzen Papier in die Hand mit den Worten "der neue Termin" (in 2,5 Monaten, früher hat KM leider keine Zeit). KM hat bei der ganzen Aktion kein Wort von sich gegeben und konnte mir keine Sekunde in die Augen sehen.
Meine Mutter hat das ganze auch mit erlebt. Wir sind dann nochmal rein und haben uns bei den Leuten entschuldigt aber mir hat auch da niemand einen Vorwurf gemacht, so ein verhalten haben die da auch noch nicht erlebt.
Danach sind wir zum JA, wenn man schon mal vor Ort ist kann man ja seine Sachbearbeiterin auch mal persönlich kennenlernen, was sie auch sehr gut fand.
Ich hab ihr dann nochmal erzählt was da genau abgelaufen ist und bestätigt bekommen das das verhalten von KM und co. unter aller sau war und das Kind sofern es überhaupt anwesend war mit einer Decke zuzuhängen absolut nicht akzeptabel sein. Ich hab auch erfahren das sie dem JA gegenüber tatsächlich auch den Wunsch nachgeäußert hat das in einem Gerichtlichen Verfahren zu klären nur um mir Finanziell zu schaden, wo ihr die Sachbearbeiterin schon sagte das sie erwachsen sei und sich gefälligst auch so verhalten solle. Interessant war auch was noch für Lügen über mich beim JA erzählt wurden, was ich dann aber schon mal richtig stellen konnte.
Sie wollte mir auch nicht zumuten das ich nach der Aktion nochmal für einen Test anreise, waren immer hin insgesamt 500 Km und ein tag Urlaub für die Katz.
Ich hab aber gesagt ein mal mach ich das noch, aber wenn es dann wieder eskaliert muss eine andere Lösung her. Ich hab auch gesagt das ich kein Problem damit habe wenn KM sich jemanden als "seelischen Beistand" mitbringt aber weder ich noch das Personal der Apotheke  wert darauf legen das es wieder ihr Onkel ist.
Jetzt wird sie erstmal zu einem ernsthaften Gespräch beim JA eingeladen.
Was mich aber denn noch stört das sie Trotz all der Verzögerungsaktionen und Boykotte Geld vom JA bekommt welches ich dann, sollte ich der Vater sein auch noch zurückzahlen müsste. und dieses Geld bekommt sie wohl auch noch so lange weiter bis sie den nächsten Vaterschaftstest platzen lässt.
Aber immerhin hat sie heute erneut bewiesen wie unfähig sie ist und das JA hat ein weiteres mal zur Kenntnis genommen das ich mein Bestes zur Klärung beitrage. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2018 22:48
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Vielen Dank für Deine Nachricht.

Du und Deine Mutter haben sich richtig verhalten. Lasst Euch nicht provozieren. Niemals.  Falls diese (kranken) Leute laut werden, nicht darauf eingehen und nicht mit Ihnen diskutieren. Weder der Onkel noch die Tante noch eventuell die Mutter der KM ... haben irgendetwas mit Dir zu tun oder Dir zu sagen.

Ich bin der Meinung, Du hättest das Angebot der Sachbearbeiterin akzeptieren sollen, nicht zu einem zweiten Termin anzureisen. Warum solltest Du Dir diese Leute noch einmal antun. Aber das musst Du selbst wissen.

Die Kindesmutter scheint psychisch völlig von Ihrer Familie abhängig zu sein. Versuche nicht, Sie zu kontaktieren.

Die Sachbearbeiterin hat alles protokolliert ? Gut so.

Tue Dir etwas Gutes.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2018 00:00
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Ich lasse mich nicht von diesen Leute provozieren und achte darauf absolut nichts zu tun was mir auch nur in irgendeiner Weise schlecht ausgelegt werden könnte.
Ich lasse mich nicht auf dieses Niveau ein und habe auch kein Interesse mir irgendwem aus ihrem Umfeld zu sprechen da ich eh nur belogen werde.
So lange das JA mir hilft und auf meiner Seite steht nehme ich das gerne an.
Ich hoffe mal das sie jetz nochmal einen Arschtritt bekommt, weil das ganze jetzt nochmal 2,5 Monate rauszuzögern ist einfach überflüssig, zumal sie gegenüber dem JA auch angegeben hat sie sei sich 100% sicher ist das ich der Vater sei.
So langsam wird die Ackte beim JA schon dicker.
Die Sachbearbeiterin hat mir auch geraten wenn meine Vaterschaft bestätigt wurde mindestens das geteilte Sorgerecht zu beantragen und wenn ich mir mehr vorstellen könnte auch das, die Karten stünden nicht soooo schlecht für mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2018 00:24
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Das geteilte Sorgerecht ist das Gemeinsame Sorgerecht (GSR). Solltest Du der Vater sein, könnten beide Eltern die GSR-Erklärung beim Jugendamt unterschreiben. Stimmt die Kindesmutter dem nicht zu, musst Du einen Antrag bei Gericht stellen. Ist die Kindesmutter nicht einverstanden, muss sie innerhalb von sechs Wochen Gründe darlegen, welche gegen das GSR sprechen. Im Augenblick hat die Kindesmutter das Alleinige Sorgerecht.

Falls sich herausstellt, dass Du der Vater bist, Du sofort für das Kind und für Dich über das Jugendamt Papazeiten aushandelst und Ihr eine Bindung aufbaut, Du zeitgleich das GSR erhältst, dann kannst Du weitersehen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2018 01:12
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Aber wie kann es sein das sie Unterhaltsvorschuss vom JA bekommt obwohl sie offensichtlich die Klärung der Vaterschaft gezielt verzögert?
Und macht sie sich nicht sogar strafbar wenn Sie "Vater unbekannt" angibt obwohl sie sich aktuell nach eigenen Angaben sicher ist das ich der Vater bin?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2018 01:51




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