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Uebertragung des Kinderfreibetrags

 
 m707
(@m707)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mich Anfang 2006 von meiner Frau getrennt und für 2007 jetzt erstmalig eine eigene Steuererklärung abgegeben. Wir haben 2 Kinder. Eins der Kinder lebt bei mir (ich bekommen keinen Unterhalt von meiner Frau), das andere Kind lebt bei meiner Frau (ich zahle DT08 Stufe 4). Ich hatte jetzt in meiner Steuererklärung den Übertrag des Kinderfreibetrags des Kindes, dass bei mir lebt zu 100% beantragt, so dass ich eigentlich auf 1,5 Kinder hätte kommen müssen. Das wurde vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt:

"Sie müssen auch nachweisen, dass Ihre Frau überhaupt Unterhalt zahlen müsste."

Das Verhältnis zu meiner ExFrau ist eigentlich ganz in Ordnung und ich wollte Sie nur sehr ungern verklagen oder bitten vom JA eine Urkunde erstellen zu lassen. Also habe ich mich mit dem FA darauf geeinigt, dass ich den Kinderfreibetrag übernehmen könnte, wenn meine Frau hier zustimmt (ist eigentlich in den FA-Formularen nur für z.B. die Großeltern so vorgesehen). Meine Frau hat das auch entsprechend unterschrieben. Jetzt habe ich den Steuerbescheid vorliegen, aber statt dort für Kind 1 den doppelten Freibetrag anzusetzten als für Kind 2 ist der für Kind 1 nur ca. 50% höher, als der für Kind 2, daher:

Habe ich da was falsch verstanden?

Wäre das andere Modell der Übertragung (mit Nachweis, dass meine ExFrau eigentlich zahlen müsste) günstiger gewesen?

Hätte das andere Modell für meine ExFrau Nachteile?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 17:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe ich da was falsch verstanden?

Es lohnt quasi nicht, über die Übertargung von Kinderfreibeträgen überhaupt nachzudenken, weil das wegen der Kindergeldverrechnung nur paar Euro fuffzig bringt. Ist den Aufwand nicht wert.

Wäre das andere Modell der Übertragung (mit Nachweis, dass meine ExFrau eigentlich zahlen müsste) günstiger gewesen?

Was wirklich lohnt ist ein ganz anderes Modell: Die KU-Ansprüche werden gegeneinander aufgehoben und was Du netto zahlst heisst dann EU und geht auf Anlage U. Da werden sie natürlich auch in den Rosinen suchen, aber wenn Ihr das richtig macht (mit entsprechenden Verwendungszweck-Texten auf den Überweisungen) können sie's eigentlich nicht verweigern.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2008 17:31
 m707
(@m707)
Schon was gesagt Registriert

*VorDenKopfSchlag*. So blöd kann man ja gar nicht sein .... THX.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 19:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also *räusper* @ Pappasorglos, das ist ne klare Aufforderung zur Steuerhinterziehung. Außerdem finde ich die Regelung auch nachteilig, weil " er hat ja gar keinen KU gezahlt" und ich die Gefahr sehe, dass man daraus auch eine Art Gewohnheitsrecht auf EU machen könnte (zahlt er ja seit Jahren!).

@ m707: Die Unterhaltspflicht findet sich schon im Gesetz. Dafür brauchst Du nicht mal einen Titel. Ich würde mit freundlichem Gruß aufs BGB verweisen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2008 19:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also *räusper* @ Pappasorglos, das ist ne klare Aufforderung zur Steuerhinterziehung.

Ich sehe das anders.

Sie können auch ganz offen in Anlage U schreiben, dass sie den Erlass des KU für das bei ihm lebende Kind als Unterstützungsleistung an die Ex geltend machen. Anlage U verlangt nämlich weder, dass tatsächlich Geld geflossen ist sondern akzeptiert auch indirekte oder Sachleistungen,und Anlage U verlangt auch nicht, dass die Unterstützungsleistung auf einer zivilrechtlichen Verpflichtung beruht.

Nur mit geänderten Zahlungsströmen, also einem, wo "KU-Differenz Max minus Moritz" steht und einem wo "Unterstützung zum Lebensunterhalt Frau Ex, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" steht verwirrt man den Bearbeiter weniger. Eine Steuerhinterziehung kann ich da aber nicht erkennen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2008 19:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe Dich so verstanden, dass Du den von ihm gezahlten KU als EU ausgeben willst.

Ansonsten hast Du natürlich Recht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2008 20:59