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Steuernachzahlung - bitte dringend um Eure Hilfe!!!!

 
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forumsgemeinde,

ich habe folgendes Problem. Seit März 07 lebe ich von der KM getrennt. Habe mich damals auf der Gemeinde umgemeldet.

Es hiess, dass ich dann ab  01.01.08 die StKl 1 bekommen würde.

Jetzt habe  ich die Steuererklärung für 06 und 07 gemacht und müsste (da keine LST angefallen ist wegen Freibetrag meiner EX) - ca. 3000 Euro nachzahlen.
:mehrhilfe:

Versicherungen usw. wurden schon berücksichtigt.....

Bekommt man nicht automatisch, wenn man sich nach der Trennung ummeldet die StKl 1?

Meine persönliche Situation sieht so aus..... 1.060 Euro netto, 392 Euro Unterhalt ( 2 Kinder ) , 50 Euro Ratenzahlung mtl. (Rückstehender Unterhalt - Freistaat) bis 2012.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Danke und Gruss

Agent Zero


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 10:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Agent,

06 und 07 warst du noch gar nicht getrennt und nicht in Stkl.1.

Nicht du musst also die Steuerklärung machen, unterschreiben und bezahlen sondern ihr!
Und ihr müsst den Haken bei "Zusammen veranlagen" machen.

Den Betrag schulden tut ihr dann beide.

Wie du diese Forderung dann durchsetzt bleibt allerdings ein anderes Problem.

Man kann, glaube ich, aber auch, trotz zusammenveranlagung getrennte Bercehnung beantragen.  Dann würde die Schuld "persönlich" zugeteilt.
Andererseits habt ihr den Steuervorteil ja damals auch gemeinsam verfrühstückt, also müsst die Rückzahlung auch gemeinsam geleistet werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 11:11
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Agent Zero,

Beppo war schneller und hat eine der wesentlichen Fragen schon gestellt:

1. Wurde für 2006 und 2007 eine Zusammenveranlagung gemacht?

Außerdem wäre noch interessant:

2. Welche Lohnsteuerklasse hattest Du, welche Deine zukünftige Ex?
3. Wieviel Steuervorauszahlungen hat jeder von Euch geleistet?
4. Wie hoch ist die insgesamt festgesetzte Steuer?

Erst dann kann man Dir eventuell zu weiterem Vorgehen raten.

Bekommt man nicht automatisch, wenn man sich nach der Trennung ummeldet die StKl 1?

Das ist so. Und Du hast die Antwort doch schon erhalten:

Es hiess, dass ich dann ab  01.01.08 die StKl 1 bekommen würde.

LG und bis später

Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 11:17
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ihr,

@Beppo

wir waren damals zusammen veranlagt. Ich Steuerklasse 3, meine Ex 5. Da sie in 2006 nicht gearbeitet hat (400 Euro) habe ich praktisch automatisch ihren Freibetrag mitgenutzt.

Das Problem ist, dass die Kommunikation ausschliesslich über den RA läuft, so sind die Fronten verhärtet.

Unterschrift von ihr werde ich nicht bekommen. Deswegen wurde mir angeraten, getrennt zu veranlagen.

Man kann, glaube ich, aber auch, trotz zusammenveranlagung getrennte Bercehnung beantragen...
Andererseits habt ihr den Steuervorteil ja damals auch gemeinsam verfrühstückt, also müsst die Rückzahlung auch gemeinsam geleistet werden.

Da gebe ich Dir Recht. Nur wie machen ohne Unterschrift?

@Pueppi

Frage 1: Siehe antwort Beppo

2. Ich habe seit 01.01.08 die 1. Bin aber im März 07 ausgezogen und hab mich umgemeldet (habe getrennt lebend angegeben). Müsste ich dann nicht gleich die 1 bekommen haben? Sie hatte die fünf. Jetzt müsste sie dann auch die 1 haben.

3. Vorauszahlungen wurden keine geleistet

4. Laut Berechnung? Ich habe 16.000 Euro verdient, es fiel aber keine LSt an.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin kein Steuerexperte aber die Zusammenveranlagung  für 06 und 07 kannst du verlangen, das kannst du auch gerne ihrem RA schreiben.

Getrennt veranlagt wird man erst im Jahr nach der Trennung also 2008.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 12:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Agent Zero,

schreibe einen Einspruch und bitte um gemeinsame Veranlagung. Dem Einspruch bitte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beifügen, denn der Einspruch hemmt nicht die Zahlungsfrist.

Wenn Deine Ex einen Antrag auf getrennte Veranlagung gestellt hat, ist dieser unbeachtlich, wenn sie keine oder nur geringfügige Einkünfte erzielt hat. (BFH vom 10.1.1992, BStBl II S. 297.)

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 14:54
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke LBM,

werde ich auch so machen.  :genau:

Aber wenn Sie der getrennten Veranlagung nicht zustimmt? 2006 und 2007 haben wir ja noch zusammengelebt.....

Meine EX hat nur auf 400 Euro Basis gearbeitet seit 2006.

Ich möchte auf jeden Fall eine Zusammenveranlagung machen. Muss Sie dann (im Falle der Nachzahlung) mitzahlen?

Danke

Agent Zero


Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 16:32
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

1.060 Euro netto, 392 Euro Unterhalt ( 2 Kinder ) ,

verbleiben Dir ca. 670,00€ zum leben. ??????????????????????

SB gegenüber den Kindern = 900,00€

LG

Nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 16:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

im Notfall kann man ihre Zustimmung ersetzen. Oder aber, der Sachbearbeiter kennt sich damit aus, veranlagt gemeinsam und Ex müsste in Einspruch gehen, was ja nicht Dein Problem ist.

Es könnte dann ein Aufteilungsbescheid beantragt werden, dann wird gequotelt.

Sollte Deine Ex schon veranlagt worden und der Bestand bestandkräftig sein, gibt es dafür Änderungsvorschriften.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 16:37
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Agent Zero,

Du bist mit den Begriffen noch nicht ganz vertraut:

Aber wenn Sie der getrennten Veranlagung nicht zustimmt?

Und:

Ich möchte auf jeden Fall eine Zusammenveranlagung machen.

Noch mal ganz klar:

Für 2006 und 2007 solltest Du auf eine ZUSAMMENVERANLAGUNG drängen! Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, daß die Eheleute an mindestens einem Tag im Jahr zusammen gelebt haben und ist somit in Eurem Fall erfüllt.

Sollten Nachzahlungen anfallen, dürftest Du die alleine bezahlen müssen, da sie ja überwiegend auf DEIN Einkommen entfallen. Zwar hat auch die Ex damals gut von Deinem "zu hohen" Netto gelebt; und dieses "zu hohe" Netto mußt Du jetzt alleine teilweise zurückzahlen. Aber da eine Beteiligung der Ex zu erreichen, dürfte schwierig werden.

Also mache es, wie von LBM beschrieben:

1. Einspruch gegen den Bescheid/die Bescheide einlegen und als Begründung anführen, daß für 2006 und 2007 die Zusammenveranlagung gewählt wird
2. Gleichzeitig mit dem Einspruch die "Aussetzung der Vollziehung der im Bescheid festgesetzten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und ggf. Zinsen zur Einkommensteuer in vollem Umfang ab Fälligkeit" beantragen
3. Uns hier informieren, wie es weitergeht und Dir ggf.
4. hier weitergehende Hilfe holen

Alles klar?

LG und viel Erfolg!

Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2008 12:40




(@tri-city-maniac)
Zeigt sich öfters Registriert

Wollte hier mal nachhaken, was denn daraus geworden ist ...

Und wenn wir schon dabei sind (ist zwar schon älter, aber dann brauch ich keinen neuen Thread aufmachen) ...

Wie kommt bei diesem geringen Verdienst eine so hohe Nachzahlung zustande? Sorry für die Frage, aber ich kenne mich da zuwenig aus, da ich Zeit meines Lebens noch nie was nachzahlen musste. Ist die Gefahr einer Nachzahlung im ersten Trennungsjahr bei der gemeinsamen Veranlagung höher als sonst ... oder ist das eher nicht relevant?


AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2008 14:24