Steuerlicher Nachte...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Steuerlicher Nachteil durch Corona-Kinderbonus?

 
(@bronco1986)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

seit drei Jahren bin ich getrenntlebend und zahle natürlich ganz normal den festgelegten Unterhalt für meine beiden Kinder.
Mit meiner Ex verstehe ich mich ausreichend gut die meiste Zeit.

Seit dem Jahreswechsel hatte meine Ex einen kleinen Job in der Gastronomie, wie viel sie verdiente, weiß ich nicht, ist aber wohl auch egal.
Nach dem Corona-Lockdown wurde ihr Betrieb geschlossen und bis heute arbeitet sie nicht mehr, was es ermöglichte, dass sie das Homeschooling fast komplett übernahm.
Bei mir gab es keinerlei Einschränkungen, ich konnte weiterarbeiten und bekomme weiterhin mein volles Gehalt.

Dann wurde der Kinderbonus angekündigt und ich finde seitdem eine für mich wichtige Information nicht.
Wie inzwischen ja ganz klar überall zu finden ist, habe ich das Recht die Hälfte des Kinderbonusses von meinen Unterhaltszahlungen abzuziehen.
Klare Sache, kann ich machen. Andererseits habe ich ja nicht wirklich Nachteile und auch einen gut bezahlten Job, also warum soll sie nicht den vollen Bonus behalten und gut ist?!

So leicht ist das ganze dann aber doch nicht.
Sie hat in ihrem Leben nicht viel gearbeitet und wenn, dann meistens nur kleine Jobs. Somit kam sie in die Situation, dass sie wohl staatliche Hilfen in mir unbekannter Form beantragte.
Daraufhin schrieb mich das Jobcenter letztes Jahr an, dass ich zwar weiter an sie zahlen solle, aber eigentlich dem Jobcenter gegenüber Schuldiger bin.
In einem Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin wurde mir wortgetreu mitgeteilt "Zahlen Sie bitte exakt den Betrag. Zahlen Sie mehr ist es ein Geschenk an ihre Ex. Zahlen Sie weniger, bekommen Sie Stress mit uns."

Wenn ich jetzt also den Kinderbonus NICHT abziehe, ist das ein Geschenk an meine Ex ... okay, kann man mit leben, würde es aber vorher trotzdem beim Jobcenter ankündigen.

Aber: In meinen Steuererklärungen gebe ich an, dass ich das halbe Kindergeld erhalte sowie was ich an Unterhalt bezahle.
Laut dem Bundesfinanzministerium wird der Kinderbonus bei Personen mit mittlerem bis hohem Einkommen wieder in der Steuer verrechnet.

Meine Sorge ist also, dass ich einerseits meiner Ex die insgesamt 300 Euro überlasse, sie mir dann aber zusätzlich noch mal in der Steuererklärung abgezogen werden!
Ist diese Sorge gerechtfertigt, oder habe ich unser Steuersystem einfach nur zu schlecht verstanden?
Würde es vielleicht auch einfach vom Finanzamt akzeptiert werden, wenn ich die Zahlen so eingebe, wie ich sie tatsächlich einbehalten habe?

Es ist ja nicht so, dass ich mit den 300 Euro nicht selbst etwas anfangen könnte.
Ich habe gerade erst ein neues Fahrrad sowie ein neues Bett für die Kinder gekauft und damit genau die Investitionen getätigt, für die der Kinderbonus gedacht ist ...

Hoffentlich konnte ich mein Anliegen ausreichend erklären und ihr habt eine Antwort für mich.

Vielen Dank schon mal

LG
Sebastian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2020 13:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Bronco,

vermutlich wird es in der Steuer 2020 so laufen: dir werden die halben 300 EUR als Einkommen angerechnet, die Zahlung an die Mutter ist eine Schenkung und und somit nicht abzugsfähig. Aber wie gesagt, ist nur meine Vermutung.

Ich persönlich würde das Geld einfordern. Auch wenn der Ex meiner Partnerin das Geld abziehen würde, obwohl er keinen einzigen Tag Umgang haben wollte, würde ich es verstehen, denn er zahlt ja auch Unterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2020 13:55
(@wasserfee)
Registriert

moin,

in der von dir beschriebenen Konstellation (und nur in dieser) würde ich der KM den Bonus komplett überlassen. Sie hat durch ihre Betreuungsleistung ermöglicht, dass du beruhigt arbeiten konntest und wenn du die 300€ nicht wirklich brauchst fände ich es nur fair, sie ihr zu überlassen.

Kannst du den KInderbonus denn nicht vom Unterhalt abziehen, wie es der Gesetzgeber vorsieht und ihr dann privat in bar zurückgeben?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2020 14:10
(@inselreif)
Moderator

Was passiert bei der Veranlagung zur Einkommensteuer?
Du hast 150,- mehr Kindergeld erhalten. Ob Du der KM oder dem Kind das Geld geschenkt hast, spielt keine Rolle, Du musst es angeben.
Angenommen, Dein Einkommen ist eher niedriger, dann greift der Kinderfreibetrag nicht und es bleibt alles gleich.
Ist Dein Einkommen eher höher, dann wird Deine Steuer unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags berechnet und darauf das Kindergeld angerechnet. Dann fällt Deine Steuererstattung 150,- niedriger aus.

Also: Bezieher eher niedrigerer Einkommen haben die 150,- am Jahresende tatsächlich im Säckel, Bezieher eher höherer Einkommen nicht. Ob Du wem auch immer darüber hinaus noch 150,- schenken möchtest, hat darauf keinen Einfluss.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2020 14:28
(@bronco1986)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen,

@MaxMustermann1234
Danke für deine Einschätzung 🙂

@Wasserfee
Ob ich es ihr schenke indem ich es nicht abziehe, oder indem ich es ihr in die Hand drücke macht ja keinen Unterschied.
Etwas nicht zu haben, was man auch sonst nicht hätte ist eine Sache. Aber bei der Steuererklärung drauf zahlen zu müssen eine Andere.
Wenn es steuerliche Nachteile hätte, würde ich es präferieren das Geld abzuziehen und dafür für die Kinder zurückzulegen, denn primär ist es ja das Geld der Kinder.

@Inselreif
Danke auch für deine ausführliche Antwort.
Genau so habe ich mir das auch gedacht. Bei zwei Kindern werden mir (mit höherem Einkommen) also 300 Euro von der Steuer abgezogen.
Überlasse ich das Geld meiner Ex, zahle ich dafür also auch noch Geld.

In dem Fall werde ich es also wohl so machen, dass ich es für die Kinder zurücklege.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2020 14:32