Hallo,
ganz einfache Frage:
Kann ich die Steuerklasse von I auf II wechseln, sobald mein Kind (15, Schüler) zu mir zieht?
Und was würde das mir bringen?
Gruß,
Schwarz.
Moin,
Kann ich die Steuerklasse von I auf II wechseln, sobald mein Kind (15, Schüler) zu mir zieht?
Jep, mit dem Datum der Ummeldung.
Und was würde das mir bringen?
Die Frage ist schwerlich zu beantworten, da dein Bruttoentgelt nicht bekannt ist. Unterschied zwischen St.-Kl. I und II ist der Alleinerziehendenfreibetrag. Du kannst auf www.nettolohn.de die Auswirkung für dich auf einfachem Wege ermitteln.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nachtrag: Für dieses Jahr dürfte es sich mehr lohnen, den AE-FB als Steuerfreibetrag eintragen zu lassen und erst im kommenden Jahr auf St.-Kl. II zu wechseln. Du würdest so den AE-FB auf den Rest des Jahres verteilen, was bei der LSt zu günstigeren Werten führt.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!