hallo,
lebe seit vier wochen getrennt, nun bin ich umgezogen und mein RA hat geraten meine steuerklasse von 3 auf 1 aufgrund der unterhaltsberechnung für getrennt lebende ändern zu lassen....
beim bürgerbüro sagte man mir aber ich müsste bis zum jahresende auf 3 bleiben ? was denn nu ? welche vor, nachteile habe ich bzgl. des unterhalts usw.?
danke
[Editiert am 29/3/2006 von Beatle]
Moin,
einfach mal im Forum den Begriff "Steuerklasse" eingeben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke,
da ich aber leider nur beruflich und nicht offiziel online gehen kann...etwas langwierig die suche.
weiß jemand rat ?
Hi,
du kannst bis ende des Jahres in Steuerklasse III bleiben (ohne nachzuzahlen) ... ab 1.1.2007 solltest du dann Steuerklasse 1 sein.
Der TU berechnet sich demnach auch noch nach Klasse 3 für dieses Jahr. Ab nächstem Jahr wird dann dein Jahreseinkommen 2006 genommen und für die TU Berechnung auf Klasse 1 umgerechnet... !
Vorteil ist, dass ihr so dieses Jahr noch beide mehr zum leben habt, es sei denn du bist ein Mangelfall auch bei Steuerklasse 3.
Gruß
Sash
[Editiert am 29/3/2006 von Sash]
[Editiert am 29/3/2006 von Sash]
danke.
🙂
Hallo Beatle,
ich denke in diesem Jahr Steuerklasse 3 und nächstes Jahr Steuerklasse 1 ist in Ordnung.
Du solltest nur darauf achten, dass jetzt nicht der nach deinem jetzigen Gehalt festgelegte Unterhalt per Titulierung festgeschrieben wird. Sonst musst du Anfang des nächsten Jahres eine Abänderungsklage gegen diesen Titel einleiten, was schwierig ist und unnötige Kosten verursacht.
Gruß
Martin
Titulierung ? was bedeutet das ?
Hallo Beatle,
eine Titulierung (erstellen eines Titels) kann vor einem Gericht bzw. einem Notar erfolgen. Damit wird der Unterhaltsanspruch festgelegt und ist auch vollstreckbar.
Sollte der Unterhalt jetzt aufgrund deines Einkommens mit Steuerklasse 3 tituliert werden, musst du eine Abänderung dieses Titels (=vollstreckbare Urkunde) erwirken. So dem "Ex" bzw. der Gegenanwalt nicht zustimmt, musst du vor Gericht und auf Abänderung klagen.
Das alles ist "nervig", kostet Zeit und Geld. Daher Unterhalt für dieses Jahr auf Basis Steuerklasse 3 berechnen lassen und im nächsten Jahr Neuberechnung mit Steuerklasse 1.
Vorteil dieser Vorgehensweise: Wenn es "Ex" nicht passt, muss sie im nächsten Jahr klagen, mit schlechten Erfolgsaussichten. Wenn heute der Unterhalt tituliert wird musst du nächstes Jahr klagen, zwar mit guten Erfolgsaussichten, aber wenn keine Titulierung stattfindet, kannst du dir das ganze Theater sparen.
Gruß
Martin
P.S. Sollte dies nicht klar genug sein, bitte nach "Titel" oder "Titulierung" im Forum suchen. Oder einfach mal den Anwalt fragen - der muss es wissen.
Hallo, im Trennungsjahr würde ich auch bei STeuerklasse 3 bleiben, danach 1 und Unterhaltsneuberechnung, da ich ein Mangelfall bin wegen zahlreicher Verbindlichkeiten sagte das Sozialamt meiner noch Frau sie sollte auf steuerklasse 4 gehen. Für mich nicht nachvollziehbar, da ich alleinverdiener bin und meine nochfrau nicht einer Beschäftigung nachgeht, vielleicht hat einer im Forum Erfahrung mit solchen Machenschaften des Sozialamtes (Agentur Für Arbeit) weil bei Steuerklasse 3 kann ich ja mehr Unterhalt zahlen als bei 4 oder nacher 1.
viele menschen haben eine Wirbelsäule, wenige ein Rückrat
