Hallo zusammen,
ich habe mich vor 2 Monaten von Frau und Kindern getrennt ( im relativ Gutem ) und weis das ich als Alleinverdiener bis Jahresende weiter in der Steuerklasse 3 bleiben kann ( Bestätigung vom Finanzamt NRW ) wenn meine Frau - wovon ich ausgehe - nicht arbeiten geht und so auch keine Steuerklasse 2 braucht. Eine Scheidung kommt für uns beide - zum jetzigen Zeitpunkt - nicht in Frage.
Jetzt müßte ich ja zum Jahreswechsel in die Steuerklasse 1 wechseln, was mit einer enormen Minderung des Nettoeinkommen und daraus resultierenden niedrigeren Unterhaltszahlung verbunden ist. Zur Zeit zahle ich Unterhalt für Kinder und Frau.
Nun habe ich gehört das unter gewissen Umständen man(n) die Steuerklasse 3 auch weiter behalten kann.
Eine dieser Umstände ist ja der "Versöhnungsversuch". Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema?
Eine weitere Möglichkeit soll sein wenn man als Vater regelmäßig die Kinder betreuen muss. Hierzu habe ich leider im Netz keine Infos gefunden. Hat da jemand Erfahrungen?
Kennt jemand weitere Wege?
Ich danke Euch für Tipps jeder Art. Ich möchte meiner Familie ja so viel Unterhalt zahlen wie es geht und bin daher für jeden Tipp dankbar.....
Bis dann, Hermann
Hallo,
wenn Ihr Euch bis dato im guten getrennt habt...dann brauchst du ja nicht angeben das Ihr getrennt seid.
Allerdings würde ich trotzdem die Lstk. zum Jahreswechsel vollziehen. Lass es mal dumm für Dich kommen und Irgendwann fliegt der Spass auf...dann zahlst du den ganzen Spass den du bis dato gespart hast zurück...und das können tausende sein.
Versuche die Trennung so sauber wie möglich zu gestallten...weil Deine holde Ex wird vielleicht irgendwann mal arbeiten gehen und dann wird Sie in der Lstk. 5 ein sehr geringes netto haben...wenn Sie dann die Klassen ändert...stehst du wieder da mit wirren Haar.
Bleib in der 3 bis Jahresende und dann wechsle.
Viel Glück
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo, wenn du noch verheiratet bist kann du nicht in die Klasse 1 wechsel du kannst in die 4 wechsel diese wird genauso besteuert wie die Klasse 1.
Gru
Claudio
hallo,
lass das mal sein mit dem angeblichen versöhnungsversuch. hatte es auch vor, aber die risiken sind gross. die auslegung ist von FA zu FA unterschiedlich. manchmal heisst es der versöhnungsversuch ist dokumentiert, wenn man wieder einen tag in der wohnung der ex angemeldet ist, das andere mal mindestens 6 monate usw. mit zeugen. also ich habs bleiben lassen und nägel mit köpfen gemacht. ich hab 1 und sie hat 2 und aus.
viel glück bei der friedlichen trennung. nur mut....ich hab es letztenendes auch geschafft.
gruss
bengel
Hallo, wenn du noch verheiratet bist kann du nicht in die Klasse 1 wechsel du kannst in die 4 wechsel diese wird genauso besteuert wie die Klasse 1.
Moin,
mit Ende des Jahres, in dem die Trennung stattgefunden hat, ändert sich die StK von III auf I bzw. IV auf I, Sonderfall ist StK II, auch wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist oder sogar, wenn sie noch nicht als Scheindungsantrag eingereicht wurde. Deine Aussage ist falsch.
Gruß, Xe
wenn Ihr Euch bis dato im guten getrennt habt...dann brauchst du ja nicht angeben das Ihr getrennt seid.
Erstmal Euch allen an dieser Stelle ein "Danke".
Doch, ich muss es in diesem Fall da ich a.) in einen anderen Ort ziehe und b.) zeitgleich Privatinsolvenz angemeldet habe. Aber das ist ein anderes Thema... lächel. Ich hoffe nur das es friedlich weitergeht.
Hermann
JA,
auch ich/wir haben an dem Thema überlegt und es sein gelassen.
Immerhin bliebe beiden Parteien mehr... Aber, wie oben schon gesagt wurde, die Idee ist wohl nicht wirklich umsetzbar, leider. Und die Fälle, wo ein echter Versuch der Versöhnung gemacht wurde, sind wohl eher selten - zumindest hier im Forum.
Ein Arbeitskollege praktiziert seit Jahren wie folgt: Eigene Wohnung als Zweitwohnsitz, keine Anmeldung wegen Änderung der Steuerklasse... Gewarnt habe ich ihn.
Schon blöd irgendwie. Wenn alle mehr zur Verfügung hätten würde ja - wahrscheinlich - auch mehr konsumiert und käme der Wirtschaft und den Staatseinnahmen wieder zu Gute.
neuezeit
So ist das Leben
Ich kann dazu nur berichten:
Als meine Frau sich von mir getrennt hat, tönte ihre Freundin auch ganz gross, dass sie sich einvernehmlich mit ihrem Mann getrennt hat. Er wäre halt noch bei ihr gemeldet geblieben, der Rest sei "per schriftlicher Vereinbarung" geregelt worden.
Heute ... 7 Monate später haben die beiden den gleichen Stress wie ich mit meiner Frau! Anwälte, Unterstellungen, persönliche Angriffe!!
Würde dir empfehlen lieber jetzt, wo ihr scheinbar "einvernehmlich" seid, alles gemeinsam zu klären und zu einem gemeinsamen Anwalt zu gehen!
Ich bin zumindest der Meinung: Wenn schon Trennung, dann auch mit allen Konsequenzen!!
Gruß
Sash
Würde dir empfehlen lieber jetzt, wo ihr scheinbar "einvernehmlich" seid, alles gemeinsam zu klären und zu einem gemeinsamen Anwalt zu gehen!
Das ist auch schon alles geregelt über gemeinsamen Anwalt. Unterhalt, uneingeschränkte Besuchmöglichkeiten, wer bekommt was etc. wurden geklärt und z.T. schriftlich fixiert.
Es ging sich für mich halt nur darum den Kinder ( und halt meiner Frau ) so viel wie möglich zahlen zu können und auch selber einen höheren Selbstbehalt zu haben.
Nun ja, dann wird mir halt nichts anderes übrig bleiben als zum Jahreswechsel auch die Steuerklasse zu wechseln und meiner Frau bleibt nicht übrig als arbeiten zu gehen oder zum Amt zu rennen.
Ich danke Euch für eure Hilfe.
Hermann
