Hallo,
bin seit Februar 2004 von meiner Frau getrennt. Wir haben 1 Kind (4 Jahre). Wir sind noch nicht geschieden. Ich habe Stkl. 3 und Sie 5. Letztes WE teilte Sie mir mit, das Sie ab Januar 2005 die Steuerklasse 2 mit 0,5 Kinderfreibetrag beantragen will. Ich werde ab Januar die Stkl 1 erhalten - meine Frage lautet:
Stehe ich mir schlechter da falls meine Ex die Stkl 2 als die 1 nimmt ?
Hallo Antonio,
da hast du gar keine Wahl. Steuerklasse zwei steht nur demjenigen alleinerziehenden Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Der andere bekommt die eins. Der Kinderfreibetrag wird geteilt. Ist der Alleinerziehende nicht wirklich alleinerziehend, d.h. in einer Partner- bzw. Haushaltsgemeinschaft bekommen beide die Steuerklasse eins.
Gruß AJA
Danke für die Info. Habe noch 2 Fragen an Dich:
1) Stehe ich mir ab Jan 05 gleich wenn sie die Stkl. 2 oder die 1 nimmt ?
2) Kann Sie nach der Scheidung weiterhin die Stkl. 2 behalten ?
Hallo Antonio,
1) auf Dich hat es keine Auswirkungen, ob sie die Steuerklasse 1 oder 2 oder was auch immer hat. Ihr werdet beide getrennt veranlagt, als wenn Ihr nicht mehr verheiratet seid ...!
2) Ja, kann sie, aber nur wenn, wie AJA schon gesagt hat, nicht mit jemanden in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebt (sprich eheähnliches Verhältnis). Diese Steuerklasse steht generell Alleinerziehenden zu.
Julchen
Mission impossible?