STEUERKLASSE
 
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STEUERKLASSE

 
(@antonio)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin seit Februar 2004 von meiner Frau getrennt. Wir haben 1 Kind (4 Jahre). Wir sind noch nicht geschieden. Ich habe Stkl. 3 und Sie 5. Letztes WE teilte Sie mir mit, das Sie ab Januar 2005 die Steuerklasse 2 mit 0,5 Kinderfreibetrag beantragen will. Ich werde ab Januar die Stkl 1 erhalten - meine Frage lautet:

Stehe ich mir schlechter da falls meine Ex die Stkl 2 als die 1 nimmt ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2004 16:48
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Antonio,

da hast du gar keine Wahl. Steuerklasse zwei steht nur demjenigen alleinerziehenden Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Der andere bekommt die eins. Der Kinderfreibetrag wird geteilt. Ist der Alleinerziehende nicht wirklich alleinerziehend, d.h. in einer Partner- bzw. Haushaltsgemeinschaft bekommen beide die Steuerklasse eins.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2004 16:56
(@antonio)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Info. Habe noch 2 Fragen an Dich:

1) Stehe ich mir ab Jan 05 gleich wenn sie die Stkl. 2 oder die 1 nimmt ?
2) Kann Sie nach der Scheidung weiterhin die Stkl. 2 behalten ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2004 17:04
(@julchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Antonio,

1) auf Dich hat es keine Auswirkungen, ob sie die Steuerklasse 1 oder 2 oder was auch immer hat. Ihr werdet beide getrennt veranlagt, als wenn Ihr nicht mehr verheiratet seid ...!

2) Ja, kann sie, aber nur wenn, wie AJA schon gesagt hat, nicht mit jemanden in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebt (sprich eheähnliches Verhältnis). Diese Steuerklasse steht generell Alleinerziehenden zu.

Julchen

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2004 17:09