Hallo zusammen!
Mal ein paar Fragen zur Einkommenssteuer bzw. zu Sozialversicherungsbeiträgen:
Ich "darf" für das Jahr 2005 das erste mal den Unterhalt an meine Ex von der Steuer absetzen. Wie ich meine Steuererklärung machen muß ist mir einigermaßen klar. Meine Ex verdient selber 300€ und bekommt von mir 600€ EU, macht zusammen 900€. Sie muß, soviel ich weiß, dieses Einkommen versteuern. Für ihre Steuernachzahlung werde dann ich natürlich aufkommen. So weit so gut!
Wie läuft das mit den Sozialversicherungsbeiträgen?
Bisher hat sie nichts zahlen müssen(300€). Das ändert sich natürlich wenn den Unterhalt zu ihrem Einkommen addiert wird.
Kann mir jemand erklären wie das Ganze abläuft?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
[Editiert am 19/12/2005 von Baeda1965]
Hallo Baeda1965,
der EU ist meines Wissens kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
Steuerlich ist er beim Empfänger nur deshalb bzw. dann relevant, weil bzw. wenn auf der "anderen " Seite der EU-Leistende einen Abzug von steuerpflichtigen Einkommen begehrt.
Sind die 300 Euro, die die Ex verdient, überhaupt in der Steuererklärung anzugeben, weil sie über Lohnsteuerkarte abgerechnet werden? Oder ist der Arbeitgeber so nett und übernimmt für dieses Entgelt die 2% pauschale Lohnsteuer?
In letzterem Fall würden als steuerpflichtiges Einkommen ja lediglich 12 x 600 Euro, also 7.200 Euro anfallen. Einkommensteuer fällt allerdings erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 Euro pro Jahr an. Sofern da keine weiteren Einkünfte oder Lohnersatzleistungen der Ex hinzukommen, fiele kein Steuerausgleich an.
Alles klar? Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Pueppi!
Danke für die schnelle Antwort!
Die 300€ wurden bei der letzten Erklärung nicht angegeben. Die Grenze von 7.664€ habe ich nicht gewusst. Ich bin immer von 12x400= 4.800€ ausgegangen! Damit hast du mir sehr geholfen!
Und das mit der Sozialversicherung habe ich mal irgendwo in einem klugen Buch gelesen, aber wahrscheinlich hast du recht, Unterhalt ist bestimmt nicht sozialversicherungspflichtig.
Vielen Dank!
Baeda
Hallo again,
ob und ggf. in welchem Umfang der EU für die SV relevant ist, sollte doch mal ganz direkt an der Quelle (Krankenkasse) in Erfahrung gebracht werden. Denn zwischen sozialversicherungspflichtigem Entgelt und der Bemessungsgrundlage, die die Krankenkassen für die Beitragsberechnung heranziehen, kann es durchaus Unterscheide geben.
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
