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nachträgliche Ratenzahlung VKH

 
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

Gestern hatte ich also meinen neuen Bescheid in der Post.

Ab dem 01.06. darf ich nun wieder monatlich 75.- € seinerzeit (2006) gewährte PKH an die Staatskasse zurückzahlen.

Das Ganze läuft bis 31.05.2014 und wird mich etwas über 2700.- € kosten.

Meine Frage dazu:
Darf ich das nun bei meiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung mit anbringen? Und wenn ja, wie?
Jeweils den bezahlten Betrag des Kalenderjahres?

Danke, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 14:27
(@Inselreif)

Hi Michael,

das sieht plausibel aus, wir hatten ja dazu schon mal einen Faden gehabt.

Jeweils den bezahlten Betrag des Kalenderjahres?

Wenn es in der Sache nur um die Scheidung ging: ja.
Allerdings reden wir hier über Beträge, die schnell unter der Zumutbarkeitsgrenze liegen, wenn Du nicht noch mehr anzugeben hast.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 14:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn es in der Sache nur um die Scheidung ging: ja.

Ja, das war die PKH für die Scheidung.

die PKH für das vorangegangene Unterhakltsverfahren habe ich schon abgestottert. Hier wurde mir damals gleich die Ratenzahlung auf`s Auge gedrückt.

Allerdings reden wir hier über Beträge, die schnell unter der Zumutbarkeitsgrenze liegen, wenn Du nicht noch mehr anzugeben hast.

Das bedeutet?
Ich bräuchte noch mehr außergewöhnliche Belastungen?
Ansonsten fallen halt bei mir noch die üblichen Werbungskosten an...

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 15:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gehen Scheidungskosten nicht überhaupt nur im ersten Jahr nach der Scheidung?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 15:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö, das wäre ja auch unfair, wenn man mit dem RA eine Zahlung auf Raten vereinbart hat und diese über das Jahr wechselt. Es geht grds. um das Abflussprinzip, also den Zeitpunkt der Zahlung im Veranlagungsjahr. Wenn du ab 06/2011 zahlst, sind es dieses Jahr 7 * 75 €, somit 525 €. Ob dies unter Berücksichtigung deiner zumutbaren Belastung greift, musst du ausrechnen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 16:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nö, das wäre ja auch unfair

Uff! Danke!

Ob dies unter Berücksichtigung deiner zumutbaren Belastung greift, musst du ausrechnen

Wie lautet den die dazugehörige Rechenformel?

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2011 17:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo staengler,

Wie lautet den die dazugehörige Rechenformel?

Guckst du hier: Zumutbare_Belastung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Änderung: Link korrigiert. Diese kreuzvermaledeiten URLs mit deutschen Sonderzeichen aber auch ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2011 17:14