Hallo!
Hab zwar schon ein bisschen hier und in anderen Foren gestöbert, werde aber nicht wirklich klaug daraus....
Ich habe vor kurzem meinen Bescheid zur Lohnsteuer 2004 erhalten, und hab mich erst jetzt wieder soweit von dem Schock erholt, dass ich zumindest hier etwas posten kann.
Meine Situation:
Ich habe ein uneheliches Kind (8 Jahre) und lebe von der Mutter getrennt (seit Anfang 2004). Das Kindergeld erhält die Mutter komplett und ich zahle Unterhalt.
Bisher habe ich nach der Steuererklärung immer etwas zurückbekommen, diesmal soll ich aber knapp 500€ nachzahlen!!!
Die einzigen Unterschiede zu 2003 sind, dass ich a) brutto 4000€ mehr verdient habe und b) Unterhalt zahle.
Bei genauerem Hinsehen ist mir aufgefallen, dass mir das halbe Kindergeld und kein Unterhalt angerechnet wurde. Dass das mit dem Unterhalt so ist, dass hab ich gleube ich schon mal gehört. Aber wieso wird mir das halbe Kindergeld angerechnet, obwohl ich davon keinen Cent sehe??
Und wie kann es sein, dass ich auf einmal soviel nachzahlen muss?
Hilfe!
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Christian
Hallo Christian,
Du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen gegen den Einkommensteuerbescheid 2004. Das kann vorerst ohne Begründung erfolgen. Die Begründung kannst Du später nachreichen. In jedem Fall sollte der Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist schriftlich beim Finanzamt eingehen, dann kannst Du Dir in Ruhe die Punkte ansehen, die ggf. nicht richtig gelaufen sind.
Die Nachzahlung ist allerdings fristgerecht zu zahlen, es sei denn, Du findest bis zum Fälligkeitstermin den von Dir vermuteten Fehler in der Veranlagung, teilst diesen dem FA mit und beantragst die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides in vollem Umfang ab Fälligkeit.
Warum Du nun so viel nachzahlen mußt, liegt ggf. daran, daß im Vorjahr, als Du noch mit der Kindsmutter zusammengelebt hast, bei Dir der Haushaltsfreibetrag steuerlich berücksichtigt wurde (kann ich jetzt aber nur so vermuten)? Am höheren Bruttolohn kanns eigentlich nicht liegen, da dafür ja der Lohnsteuerabzug schon laufend im Rahmen der Lohnabrechnung vorgenommen wurde. Allerdings, wenn Lohnerhöhungen erst in Laufe des Jahres erfolgen, kann das schon sein. Aber: Mußt Du denn überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wenn du dazu nicht verpflichtet bist, kannst Du auch den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuererklärung zurückziehen. Dann wird der Bescheid aufgehoben.
Was hättest Du denn nach Deiner Berechnung an Erstattung bekommen müssen?
Im Bezug auf die Frage, warum das hälftige Kindergeld bei der Steuerveranlagung hinzugerechnet wird, ist hier schon einiges geschrieben worden. Interessant in diesem Zusammenhang wäre, wieviel Kindesunterhalt Du zahlst und nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Dann kann ich Dir ggf. weiterhelfen mit einem Mustereinspruch per PN/PM.
Viele Grüße und bis später Püppi
[Editiert am 27/9/2005 von pueppi]
[Editiert am 27/9/2005 von pueppi]
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Pueppi!
Vielen Dank schon mal für Deine Antworten! Leider hab ich jetzt gerade keine Zeit, Deine Fragen zu beantworten. Morgen hab´ich etwas mehr Zeit....
Schönen Gruß,
Christian
Guten Morgen Pueppi!
Du solltest auf jeden Fall Einspruch einlegen gegen den Einkommensteuerbescheid 2004. Das kann vorerst ohne Begründung erfolgen. Die Begründung kannst Du später nachreichen. In jedem Fall sollte der Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist schriftlich beim Finanzamt eingehen, dann kannst Du Dir in Ruhe die Punkte ansehen, die ggf. nicht richtig gelaufen sind.
Die Nachzahlung ist allerdings fristgerecht zu zahlen, es sei denn, Du findest bis zum Fälligkeitstermin den von Dir vermuteten Fehler in der Veranlagung, teilst diesen dem FA mit und beantragst die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides in vollem Umfang ab Fälligkeit.
Das werde ich schon mal auf jeden Fall machen. Aber was ist, wenn ich dann keinen Fehler finde? Verläuft sich das dann einfach im Sand (weill gezahlt hab´ ich ja), oder erwartet das FA auf jeden Fall irgendein Statement von mir?
Warum Du nun so viel nachzahlen mußt, liegt ggf. daran, daß im Vorjahr, als Du noch mit der Kindsmutter zusammengelebt hast, bei Dir der Haushaltsfreibetrag steuerlich berücksichtigt wurde (kann ich jetzt aber nur so vermuten)?
Bin erst im August 2004 ausgezogen - das mit dem Freibetrag kann sein, müsste ich aber nochmal auf der Berechnung nachschauen (hab´ ich jetzt leider nicht bei mir).
Am höheren Bruttolohn kanns eigentlich nicht liegen, da dafür ja der Lohnsteuerabzug schon laufend im Rahmen der Lohnabrechnung vorgenommen wurde. Allerdings, wenn Lohnerhöhungen erst in Laufe des Jahres erfolgen, kann das schon sein.
Meiner Meinung nach gab´s während des laufenden Jahres keine Lohnerhöhung, aber auch das müsste ich nochmal nachprüfen.....
Aber: Mußt Du denn überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wenn du dazu nicht verpflichtet bist, kannst Du auch den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuererklärung zurückziehen. Dann wird der Bescheid aufgehoben.
Wann ist man denn dazu verpflichtet und wann nicht? Bis jetzt hab´ ich´s einfach immer gemacht, weil ich ja die Aussicht auf eine Rückzahlung hatte. Und wie würde man denn den Antrag zurückziehen? Gibt´s da Musterbriefe? Und was passiert, wenn ich den Antrag zurückziehe?
Was hättest Du denn nach Deiner Berechnung an Erstattung bekommen müssen?
Hab´s mir leider nicht berechnet bzw. berechnen lassen....
Im Bezug auf die Frage, warum das hälftige Kindergeld bei der Steuerveranlagung hinzugerechnet wird, ist hier schon einiges geschrieben worden. Interessant in diesem Zusammenhang wäre, wieviel Kindesunterhalt Du zahlst und nach welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Dann kann ich Dir ggf. weiterhelfen mit einem Mustereinspruch per PN/PM.
Also ich zahle im Monat 285€ für meinen 8-jährigen Sohn. Welche Stufe das ist, weiss ich leider nicht. Das wurde mir vom Jugendamt so mitgeteilt. Müsste auch noch mal nachschauen, ob die Stufe im Brief vom Jugendamt steht.
Viele Grüße und bis später Püppi
Ebenfalls viele Grüße und nochmals vielen Dank,
Christian
Hallo Christian,
wenn ich richtig nachgesehen habe, hast Du ein Netoeinkommen der Stufe 8 der DT (2.500 € bis 2.800 €). Damit beträgt der Kinderunterhalt für ein 8-jähriges Kind 362 €. Du kannst davon aber die Hälfte des Kindergeldes abziehen (also minus 77 €) und zahlst damit 285 €.
Bei der Einkommensteuerveranlagung wurde Dir ein halber Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen, im Gegenzug dafür aber das hälftige Kindergeld wieder zurückgefordert. Denn es gibt nur eines von beiden: entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Das FA rechnet aus, was günstiger ist.
So scheint zumindest dieser Punkt schon mal geklärt und in Ordnung zu sein. Eine weitere genauere Prüfung Deines Sachverhaltes ist aber ohne genauere Angaben nicht möglich; ggf. scannst Du mal den Bescheid ein und schickst ihn per PN an mich?!
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
PS: Warum kommen denn die smilies, wenn ich eine Klammer schließe?????
😮 😮 😮 😮 😮 😮 😮 😮 😮
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Muss was mit dem €) - Zeichen zu tun haben. Sieht doch nett aus !!??
Oder doch nicht? Bei mir jedenfalls nicht ... Hmmmmm Eigentlich is der Smily doch eine Kombi aus Semikolon und geschlossener Klammer ...
[Editiert am 28/9/2005 von Sad Dad]
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Hallo nochmal!
wenn ich richtig nachgesehen habe, hast Du ein Netoeinkommen der Stufe 8 der DT (2.500 € bis 2.800 €). Damit beträgt der Kinderunterhalt für ein 8-jähriges Kind 362 €. Du kannst davon aber die Hälfte des Kindergeldes abziehen (also minus 77 €) und zahlst damit 285 €.
Naja, 2.500€ sind´s leider nicht ganz. Ein bisschen (paar hundert €) weniger. Heisst das dann im Gegenzug, dass das Jugendamt den Unterhalt falsch berechnet hat?? Wie hast Du das denn gerechnet? Da muss man doch zu dem Betrag in der DT noch irgendeinen Faktor miteinbeziehen, der vom Einkommen abhängt. Kenn mich da leider überhaupt nicht aus....
Aber vielleicht sollte ich dann mal mit dem JA Kontakt aufnehmen und eine genaue Aufstellung der Unterhaltsberechnung fordern.
Aber das mit der Steuer scheint ja dann, warum auch immer, seine Richtigkeit zu haben 🙁
Und auf Deinen Vorschlag mit dem Scannen komme ich gerne zurück. Wieso kennst Du Dich denn da so gut aus? Arbeitest Du in dieser "Branche"?
Gruß,
Christian
Hallo zurück,
tja, mit der DT kenn ich mich nur ganz wenig aus. Sie ist wohl ausgelegt für Unterhaltspflichtige, die zwei Kinder und eine Frau unterhalten müssen. :question: Aber da findest Du hier im Forum exakte Beiträge und vor allem sachkundigere Leute als mich.
Nun, mit den Steuern kenn ich mich im allgemeinen berufsbedingt ganz gut aus (sofern man das in Anbetracht der Komplexität und ständigen Änderungen überhaupt behaupten kann). Mit der Besteuerung von unterhaltspflichtigen Vätern kenn ich mich nun persönlich etwas aus, weil ich mich da bei meinem Liebsten ein bißchen drum kümmere. Den Umgangsvätern geht es ja oftmals auf verschiedenen Gebieten schon nicht ganz gut (Trennung vom Kind, Umgangsboykott durch die Mutter, Unterstützung dessen durch Jugendamt und Gericht, aktiv oder passiv). 🙁 Da kann ich mich wenigstens in so weit einbringen, daß zumindest steuerlich nicht auch noch die A...-Karte an den Mann geht. 😉
Viele Grüße Püppi
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