Hallo Zusammen!
Für alle die meine Geschichte kennen: Ja, ich lebe noch und es läuft alles wie geplant. Manches besser, manches schlechter. Den Ausgang berichte ich dann im Detail, wenn ich wirklich alles hinter mich gebracht habe.
Ich habe eine Frage zum Thema Steuern, für die ich im I-Net und Forum keine befriedigende Antwort gefunden habe.
Fakten:
- Meine (bald) Ex-Frau und ich sind vor ein paar Jahren aus der Kirche ausgetreten.
- Die Notarielle Scheidungfolgevereinbarung werden wir wohl heute unterschreiben
- Die Scheidung ist für Jan'2008 angestrebt
- Meine Frau will so schnell wie möglich wieder in die Evang. Kirche eintreten
- Ich werde keinesfalls in irgendeine Kirche eintreten
- Bundesland ist Hessen
Meine Fragen:
1) Muss ich für meine Frau (wahrscheinlich mit der Einkommensteuererklärung), während wir im Trennungsjahr sind, Kirchensteuer/-geld zahlen?
2) Wenn ja, dann wie hoch?
3) Muss ich diese auch zahlen, wenn wir geschieden sind und ich weiterhin Unterhalt zahle?
Danke für Eure Hilfe!
Das Leben geht weiter - hoffentlich ...
Mahlzeit PapalmRegen,
kannst Du nicht wieder in die Kirche eintreten,wenn es deine persönlichen Ansichten zu lassen ? Verringert doch dein Lohn,wo der Unterhalt berechnet wird.Ist nur so ein Gedanke von mir.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hallo,
das kann ich wie folgt beantworten:
- Der Unterhalt wurde nicht von Anwälten berechnet, sondern wir haben uns auf einen Betrag X geeinigt, der durch eine Notarielle Vereinbarung protokolliert wird. Dadurch wird die Geschichte mit dem abzugsfähigen Ausgaben auf das Netto ausgehebelt (keine Angst, ich bin bei der Lösung nicht im Nachteil)
- Ich werde in keine Kirche eintreten, geschweige denn freiwillig irgendwelche Gelder an Kirchen abführen.
Das Leben geht weiter - hoffentlich ...
Hallo,
seit wann seit ihr denn getrennt? Denn für das Trennungsjahr ist letztmalig die gemeinsame Veranlagung möglich und somit auch letztmalig KiSt bzw. besonderes Kirchgeld fällig.
Da Du ihr jedoch, sofern sie die Anlage U unterzeichnet und Du Unterhaltsleistungen an sie steuerlich zum Abzug bringst, zum Ausgleich der steuerlichen Nachteile verpflichtet bist; gehört wohl auch die von ihr dann zu zahlende KiSt dazu.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Zusammen,
bitte berichtigt mich, oder hat sich die Gesetzesgrundlage geändert ( immerhin ist Deutschland, soweit mir bekannt, das EINZIGE Land wo die Kirchensteuer ans Einkommen gekoppelt ist und somit der Austritt aus der Kirche übers F I N A N ZA M T läuft !!!!! (zumindest in NRW)
In meiner Welt sah das bisher so aus:
Kirchensteuer wird anteilig von Lohnsteuer "einbehalten"
Wenn Austritt aus Kirche (siehe Finanzamt) dann auch keine Kirchensteuer mehr.
@ PapaImRegen
Für mich stellt sich die Frage, ob Deine Frau arbeitet. Dann ist es Ihre Lohnsteuer, von der sie Kirchensteuer abtritt, oder greift der Staat (sorry, die Kirche) tatsächlich ins Portemonnaie von Unterhaltsbedürftigen?????
Sollte Deine Frau von Dir Unterhalt beziehen UND arbeiten, dann zahlt sie doch nur von IHREM Gehalt Kirchensteuer.
Du hast Dich für Dich entschieden nicht mehr in der Kirche zu sein. Somit steht Dir Dein Gehalt ohne (naja..) Abzüge zu. Hiervon zahlst Du Deiner Frau Unterhalt. Es kann doch nicht angehen, das du "gezwungen" wirst, hier "noch was draufzupacken, damit die Kirche . . . . nein nein...( finde den Kopfschüttel-smiley nicht).
Wird der Unterhalt an Deine Frau steuerlich als "Gehalt" behandelt?
So wie ich das sehe, musst Du keine Kirchensteuer zahlen, das macht doch eh niemand, die Kirche nimmt es sich 🙂
und zwar von dem Einkommen Deiner Frau (wie immer sich das zusammenrechnet), aber damit solltest Du keine Sorgen haben
Gruß
papajo
Hallo papajo,
bitte berichtigt mich,
Was ich hiermit gern tue 😉
Die KiSt ist eine Zuschlagsteuer auf die Einkommensteuer (die Lohnsteuer ist nur eine besondere Form der Einkommensteuer).
Muß die Ex also aufgrund der unterzeichneten Anlage U eine höhere Einkommensteuer zahlen, wirkt sich dies als Bemessungsgrundlage auch für die von ihr zu zahlende KiSt und den Solidaritätszuschlag aus. Denn diese beiden Zuschlagsteuern sind direkt an die ESt gekoppelt.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Danke an alle. Es ist also so wie ich befürchtet habe.
Nunja, habe mit meiner Ex eine andere Regelung gefunden, um die mir enstehenden Kosten auszugleichen.
Im Jahr 1 (wir sind dann getrennt lebend, d.h. noch verheiratet) muss ich etwas zahlen, was sich Kirchgeld nennt. Das scheint ein Pauschalbetrag zu sein, der je nach Kirche und Bundesland unterschiedlich ist.
Ich lebe in Hessen, meine Ex dann in Nordrhein Westfalen.
Kann mir jemand sagen wie hoch der Betrag ausfallen wird?
Ab Jahr 2 (nach der Scheidung), muss sie dann nach unterzeichneter Anlage U (sie wird sich im Notarvertrag dazu verpflichten), Steuern (Einkommensteuer?) zahlen, die ich ihr ausgleichen muss.
Ich zahle (freiwillig) €812,- Elementarunterhalt + €132,65
Dazu habe ich 2 Fragen:
1.) Wie wird (vorrausichtlich) die Einkommensteuer ausfallen, die sie zahlen und ich ihr ausgleichen muss?
2.) Wie hoch wird die Kirchensteuer (Evangelisch, Nordrhein-Westfalen) ausfallen?
Das Leben geht weiter - hoffentlich ...
Moin,
die Kirchensteuer ans Einkommen gekoppelt ist und somit der Austritt aus der Kirche übers F I N A N ZA M T läuft !!!!! (zumindest in NRW)
Hmmm, ich bin damals zum Standesamt gegangen. Egal. Das Finanzamt verdient ja auch an Verwaltung, Einzug und Weiterleitung. Oderglaubt jemand, die vollen 8% bzw. 9% KiSt kommen in Gänze bei der Kirche an?
Kann mir jemand sagen wie hoch der Betrag ausfallen wird?
1.) Wie wird (vorrausichtlich) die Einkommensteuer ausfallen, die sie zahlen und ich ihr ausgleichen muss?
Wie sollen wir das ausrechnen? Das erfordert eine komplette ESt-Berechnung. >Kirchensteuersätze<
2.) Wie hoch wird die Kirchensteuer (Evangelisch, Nordrhein-Westfalen) ausfallen?
Siehe Antwort zu 1.)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für die Antworten!
Das mit dem Kirchgeld habe ich mit großem Schrecken gesehen und es hat meine Annahme bestätigt. Meine Fr****, die langen aber ganz schön hin!
Was die EST + Kirchensteuer angeht, so bin ich bei dem von mir angegeben Unterhalt, auf ca. €700 EST + ca€54 Kirchensteuer für das Kalenderjahr gekommen. Das muss ich dann eben ansparen, um es (wg. Anlage U) meiner Ex auszugleichen.
Danke an Alle!
PIR
Das Leben geht weiter - hoffentlich ...