Hallo,
ich hatte diese Frage bereits bei www.spotlight.de gestellt und dort hat man mich auf euch verwiesen.
Ich kopier mal einfach meine Frage hier rein:
Um es vorauszuschicken, ich bin nicht verheiratet und meine uneheliche Tochter ist in einem Kinderdorf in Berlin untergebracht. Die Kindesmutter lebt in Wien. Ich selbst wohne in Stuttgart.
Dass ich mich derzeit vor Gericht um ein Umgangsrecht bemühe, ist eine andere Geschichte und tut jetzt hier vermutlich nichts zur Sache. Am liebsten wär's mir natürlich, wenn ich ein Sorgerecht erlangen könnte, aber da sieht's wohl eher schlecht für mich aus. Interessant ist hierbei nur, dass mich das Jugendamt nun auch für die Kosten der Heimunterbringung finanziell belangen will und das obwohl die Heimunterbringung ausschliesslich aufgrund des Verhaltens der Kindesmutter erforderlich wurde.
Nun bekam ich aber erstmals mit dem Finanzamt Theater, welches mir meinen halben Kinderfreibetrag nicht anerkennen wollte, weil ich keine Angaben zum Aufenthaltsort meiner Tochter und der Kindesmutter machen konnte.
Das Jugendamt rückte hierzu (auf ausdrücklichen Wunsch der Kindesmutter) keinerlei Information heraus. Diese Informationen bekam ich eher zufällig vom Amtsgericht Berlin, als der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde.
Nun aber zum eigentlichen Problem, meine Einkünfte waren dieses Jahr ausgesprochen gering und ich hatte sehr hohe aussergewöhnliche Belastungen. Infolge dessen, liegt meine Steuerlast nahezu bei 0 und der Kinderfreibetrag wirkt sich nicht aus. Das mir zustehende hälftige Kindergeld wäre deutlich günstiger für mich. Bereits 2004 wäre das so gewesen, das habe ich aber zu spät bemerkt.
Nun die Frage, wie komme ich überhaupt an die Kindergeldregelung heran? Ich habe irgendwann mal gelesen, dass ein nicht verheirateter Vater nur indirekt einen Nutzen aus der Zahlung von Kindergeld erlangen kann. Irgendwie ist's so, dass das Kindergeld nicht an den getrennt lebenden Elternteil direkt ausbezahlt werden kann. Man kann aber anscheinend das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnen. Wie das gehen soll, ist mir allerdings schleierhaft. Das Jugendamt steigt mir ja schon auf's Dach, wenn der Unterhalt mal etwas später eingeht. Wenn ich nun den mir zustehenden Betrag abziehe, wie kommt dann das Jugendamt an den Differenzbetrag ran? Wie ist das mit den bereits geleisteten Unterhaltsbeträgen, kann man da noch rückwirkend was machen?
Ihr seht schon, Fragen über Fragen.
Hat von euch vielleicht schon jemand darin Erfahrungen?
Jetzt schon vielen Dank,
Uli
Klär erst das Verhältnis zu Deiner Tochter, streite Dich nciht mit den anderen Diszilplinen.
Zahl solange, dann hast Du Kraft fürs Wesentliche.
Liebn Gruß
Elternteil_m
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hmm, ja gut. Momentan sieht's aber anders aus, ich zahl solange, bis ich kein Geld mehr für das Wesentliche habe. Eine genaue Schilderung findest Du dort: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=4327
Sorry dass ich das jetzt hier sagen muss, aber Geld scheint die Voraussetzung für einen erfolgreichen Kampf um die Kinder zu sein und genau deswegen möchte ich es zusammenhalten und nicht es nicht in irgendwelchen Bürokratetensümpfen versickern lassen 🙁
Aber trotzdem vielen Dank für Deine Antwort,
Uli
Ok, ich hab jetzt bei den verschiedensten Stellen angefragt (Jugendämter, Finanzamt, Familienkasse). Dabei kommt raus, dass mir bei meinem geringen Einkommen kein Kindergeld zusteht - Na, wenn das nicht sozial ist 🙁
Ich beantrage nun eine neue Festsetzung des Unterhalts und hoffe so, dass wenigstens ein paar Euro rausgucken.
