Hallo, hat jemand Wiederspruch wegen dem Kindergeld eingelegt und ist damit durchgekommen ?
Ich mache mir jetzt schon gedanken wie ich das alles bezahlen soll !
Hallo Pepe,
vielleicht schreibst du gegen was Einspruch bzgl. des Kindergeldes eingelegt werden soll bzw. um was es eigentlich geht (vielleicht Verweis auf ein anderes Topic)?
Ich bin nicht in der Lage, mit den zwei Zeilen die du geschrieben hast irgendetwas anzufangen, da jegliche Hintergrundinformation fehlt. Den anderen "Foris" wird es kaum anders ergehen.
Gruß
Martin
Hallo, ich habe meinen Einkommesteuerbescheid 2004 bekommen , stat den ausgerechneten 600 € die ich wiederbekommen sollte , schreibt das Finanzamt ich soll 1300 € nachzaheln.
Die haben mir 1860 € Kindergeld angerechnet obwohl ich überhaupt kein Kindergeld bekomme.
Im Bescheid vom 2003 haben sie mir das Kindergeld auch nicht angerechnet.
Peter
Hallo Pepe,
1848,- € = 77 € *2 Kinder * 12 Monate, also hälftiges Kindergeld für zwei Kinder, spekuliere ich. Dir wurde auf deinem Steuerbescheid hoffentlich auch eine entsprechende Entlastung pro Kind abgezogen? Die steuerliche Entlastung sollte insgesamt höher sein als das hälftige Kindergeld, weshalb es bei der Steuer wieder "aufgeschlagen" wurde (sog. "Günstigerprüfung").
So habe ich es zumindest verstanden, vielleicht täusche ich mich auch. Angeblich soll das Steuerrecht ja reformiert werden, so dass man seine Steuererklärung auf einem "Bierdeckel" machen kann, so der Wille des Vertreters einer großen Deutschen Volkspartei. Aber davon sind wir noch weit entfernt, bei jeder Steuerreform wird der Steuerbescheid 2 Seiten dicker, obwohl ja angeblich alles vereinfacht wird.
Wie hast du denn ausgerechnet, dass du 600,- € zurückerhalten sollst? 600,- € Erstattung gegenüber 1300,- € Nachzahlung sind 1900,- € Unterschied, das ist viel Geld. Ich denke du solltest vorsorglich Einspruch beim Finanzamt einlegen, um die Einspruchsfrist von 4 Wochen zu wahren und den Einspruch dann begründen. Dazu bedarf es dann aber entweder eines Fachmannes (=Steuerberater) bzw. du musst mal deinen Steuerbescheid analysieren und die anderen Topics zu diesem Thema hier und im Internet studieren. Mit der Angabe "Widerspruch wegen Kindergeld" allein kann dir hier keiner wirklich helfen.
Gruß
Martin
pepe,
am 30.09.2005 hattest du >hier< bereits nachgefragt und ich hatte dich auf >diesen< Beitrag verwiesen.
DeepThought
*Beitrag geschlossen*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
