Kinder auf Lohnsteu...
 
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Kinder auf Lohnsteuerkarte

 
(@westnorweger)
Schon was gesagt Registriert

Hi Gemeinde,

meine zukünftige Ex-Frau und ich haben jeweils 2 halbe Kinder auf unseren Lohnsteuerkarten stehn. Jetzt will se 2 ganze haben, das heißt ich habe dann keins mehr auf meiner Karte. Kann se das verlangen – muß ich nachgeben? Ich zahle doch pünktlich den Unterhalt und habe auch oft meine Kinder. Ich seh nicht ein, das ich durch diese Aktion monatl. Noch weniger habe wie bisher und außerdem hat sie die beiden eh keine 30 Tage im Monat und kassiert trotzdem vollen Unterhalt und Kindergeld.
Wer kenn sich da aus – muß ich meine Eintragungen hergeben?

DANKE

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 15:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo westnorweger,

Solange du mehr als 75% des Regelunterhalts zahlst kann sie nicht verlangen, das die 2 halben Kinder auf ihre Lohnsteuerkarte übertragen werden. Sollte sie es dennoch machen mißt du es abändern lassen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 16:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Da du deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommst und ich gehe mal davon aus, das es min. zu 75 % sind, stehen dir auch 2 halbe Kinder auf der Lohnsteuerkarte zu...
Solltest du aber nicht zu 75 % deiner Unterhaltspflicht nachkommen, so könnte die KM beim FA die vollen Kinderfreibeträge beantragen...

Also insofern mach dir da keinen Kopf, so wie es ist ist es schon richtig u sie hat da keinerlei Handhabe ...

Allerdings am Rande bemerkt, so viel machen die Kinderfreibeträge finanziell nicht wirklich aus.....

Gruß
Jens

(edit:  .. ich lass die Antwort mal stehen, auch wenn Tina schneller war, u meine Antwort daher etwas ziemlich lang im "Sendemodus" stand  😉 )

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2007 17:24
(@westnorweger)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

wann sind`s 75%? Ich zahl nach der Düsseldorfer Tabelle und da wird irgendwas noch abgezogen, anteiliges Kindergeld oder wie das heißt. Sind`s nach Abzug dann noch 75% - ich hab keine Ahnung. Dann hab ich auch keine Ahnung, wie man auf Eure Antworten antwortet.  DANKE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2007 09:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich zahl nach der Düsseldorfer Tabelle und da wird irgendwas noch abgezogen, anteiliges Kindergeld oder wie das heißt

Na dann ist doch alles ok, dann zahlst doch auch nach deinem Einkommen zu 100 %..
Somit stehen dir auch die Kinderfreibeträge zu...

Dann hab ich auch keine Ahnung, wie man auf Eure Antworten antwortet. 

Hm?! Wieso, du hast es doch geschafft!

Wie jetzt auch, einfach unter dem Topic auf "Antworten" klicken und dort deine Antwort eingeben u dann auf "senden" klicken ...
Jetzt hast du nichts anderes gemacht..  😉

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 09:50
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer kenn sich da aus – muß ich meine Eintragungen hergeben?

Das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Die Regel ist tatsächlich so, dass sie zwar nicht den ganzen Freibetrag (Aus Kinder- und Betreuungsfreibetrag, 1824+1080=2904) beanspruchen kann, aber den Betreuungsfreibetrag.

Das ist aber völliger Unsinn. Erstens meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass die Finanzämter es dann einfach mit dem Entlastungsfreibetrag (1308 Euro, also der Steuerklasse II) verrechnen, weil sie meinen, es wäre sonst doppelt.

Bringt ihr also garnichts und kostet Dich paar Euro, also einfach nicht aufregen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2007 09:51