hallo ihr ,ich hoffe auch als frau darf man hier schreiben. 😉
ich hab da folgendes problem .
mein inzwischen geschiedener mann und ich haben uns 2005 im jan getrennt. soweit friedlich.
nun hat uns das finazamt daran erinnert ,daß wir ja noch die lohnsteuer für 2005 machen müssen.
mein ex hat das wiso stuerprogramm ,scheint aber nicht zu wissen das wir entweder zusammen und dann wie immer veranlagen können ,ode getrennt ,wenn er die unterhaltszahlungen absetzen möchte.er denkt auch dann können wir zusammen ,ich müßte es eben bei mir unter einnahmen verbuchen.er glaubt mir nicht das wir dann getrennt veranlagen müssen :exclam:
wir hatten in 05 steuerklasse 3/5.
wenn wir zusammen veranlagen müssten wir laut wiso ca 700 euro nachzahlen,seufz.
wenn wir getrennt ,so hab ich für mich ausgerechnet(hab seine zahlen leidernicht ) bekäme ich ca 1200 euro .er müsste doch sicher trotz unterhaltsangabe erheblich nachzuzahlen ,oder?
müsste ich mich daran eigentlich beteiligen? bzw wenn wir zusammen veranlagen ,welchen steuernachteil müsste er übernehmen.
ich weiß ,eigentlich mögt ihr lieber männer helfen,aber ich will ihn weder über vorteilen noch möchte ich natürlich auf geld verzichten ,da auch mit jedem cent rechen muß.
ich hoffe ihr könnt mir helfen ,viele fdank schon mal
lupina
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hallo,
wenn du seine Zahlen nicht hast, wieso weisst du dann dass ihr bei gemeinsamer Veranlagung 700 € nachzahlen müsst?
Normalerweise ist es so: hat man während der Ehe gemeinsam veranlagt, dann veranlagt man auch im Trennungsjahr gemeinsam. Für ihn ist das bestimmt eine satte Nachzahlung. Denn die Differenz zu Steuerklasse III und I ist schon gewaltig (bei meinem Ex macht das über 600 € Unterschied).
Sophie
ich habe ihm meine daten gegeben ,weil er die aufforderung zur steuererklärung bekommen hatund er das wiso steuerprogramm.da hat er das ausgerechnet.
ich habe ihn gebeten mir auch seine daten zu geben ,leider mauert er zur zeit noch etwas.
lg lupina
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hallo,
eine Erstattung bzw. Nachzahlung in einer solchen Situation wird anteilig nach dem Einkommen verteilt, bzw. das kann auch der Lohnsteuerhilfeverein berechnen.
Wenn er eine getrennte Steuererklärung machen will weise ihn darauf hin, dass er dann kräftig nachzahlen muss.
Sophie
Moin,
Wenn er eine getrennte Steuererklärung machen will weise ihn darauf hin, dass er dann kräftig nachzahlen muss.
Wohl eher nicht, wenn er anl der Trennung im Januar in die St.-Kl. 1 ging.
Rechnet durch, welche Konstellation günstiger ist und dann macht das so.
...hat man während der Ehe gemeinsam veranlagt, dann veranlagt man auch im Trennungsjahr gemeinsam.
Nicht zwangsläufig. Hingegen ist jeder gehalten, einen steuerlichen Schaden durch die getrennte Veranlagung zu vermeiden. Das OLG Hamm hat dies deutlich formuliert (>hier<). Wie eine Erstattung zu handhaben ist, hat z.B. das LG Stuttgart erklärt (>hier<). Zum Thema Nachzahlung hat sich der BGH geäußert (>hier<).
...er glaubt mir nicht das wir dann getrennt veranlagen müssen
Das Ansetzen von Ehegattenunterhalt ist nur bei getrennter Veranlagung möglich? Kannst du hierzu eine Quelle benennen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
worin soll der Sinn liegen, bei einer Zusammenveranlagung Ehegattenunterhalt steuerlich zu berücksichtigen?
EU ist nur dann als SA abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger eben diese Zahlung als Einkünfte angibt und der Besteuerung unterwirft. Also würde der gleiche Betrag als Einkommen der Ehefrau und als SA des Ehemannes erscheinen und sich unterm Strich aufheben.
Oder steh ich da jetzt auf dem Schlauch?
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Öhm, tja, also, hmmm, weißte, nä, es gibt Fragen, die ich gern aus dem Forum löschen würde. Meine obige ist so eine von dieser Sorte. Aber ich lasse es drin zwecks Dokumentation der Sommerhitze. Wer weiß, wenn die Internetarchöologen in ein paar tausend Jahren meine Fragen finden, ist dies vielleicht nürzlich ? :rofl2:
DeepThought
*sichnewannekalteswasserunterdenschreibtischstellt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi deep,
"Das Ansetzen von Ehegattenunterhalt ist nur bei getrennter Veranlagung möglich? Kannst du hierzu eine Quelle benennen?"
also das ist die ausage sowohl vom finazamt,vom lohnsteuerverein und vom steuerberater
er war das ganze jahr 05 noch steuerklasse 3 und ich in 5,das heißt bei getrennt müßte er wohl kräftig nachzahlen ,ich dagegen bekommen viel wieder.
lg lupina
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hi Deep,
:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Ich hatte auch schon überlegt, meine (rhetorische) Frage per PN an Dich zusenden, dann wars aber schon zu spät ... :redhead:
Gib mir trotzdem eine Antwort auf die PN von heute früh! Biiiiiitteeeeeee! 😉
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
