Eigenheimzulage
 
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Eigenheimzulage

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mir hat das Finanzamt geschrieben. Sie wollen wissen seit wann ich nicht mehr im gemeinsamen Haus lebe.

Sprich es geht um die Eigenheimzulage.

Ich bin im Februar 2003 ausgezogen. Ich vermute mal mein Ex hat die Eigenheimzulage für sich behalten. Nun ja. Was passiert wenn ich wahrheitsgemäß schreibe dass ich 2003 mit den Kinder ausgezoge bin und keine Eigenheimzulage erhalten habe. Wird das Finanzamt diese dann von ihm zurückfordern?

Sophie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2006 15:19
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hallo AnnaSophie.

Ich hab mal gegoogelt, und im Eigenheimzulagengesetz (Stand 22.03.03) gelesen.

http://www.ais-w.com/Gesetze/Eigenheimzulagegesetz.htm

Nach Deinem Auszug bestand kein Anspruch mehr für Dich. Dein Ex (oder auch Du?) hätte das melden müssen. Rückzahlung des zu Unrecht gezahlten Geldes ist gewiss. Wahrscheinlich muß er auch mit einer Betrugsanzeige rechnen.

Das steht im § 14 + 15. Anwendung findet auch die Abgabenverordnung.

Meine Meinung

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 22:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

halb richtig.

Es muss Unterschieden werden, ob das Objekt Ihm gehört, oder Euch beiden. Der wichtigste Punkt werden wohl die Kinder sein.

Solltest Du wahrheitsgemäß antworten, wozu ich Dir persönlich rate, dann wird es wohl zu einem Rückzahlungsanspruch kommen.
Bedenke, die Finanzbehörden können sich leicht Urteile und Akteneinsicht holen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2006 22:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Objekt gehört uns beiden. Er hat aber alle Unterlagen behalten die das Haus betreffen. Ich hätte noch nicht mal das Aktenzeichen für die Eigenheimzulage gekannt.

Zumal wir haben ja das gemeinsame Konto aufgelöst. Insofern muss er ja beim Finanzamt seine neue Bankverbindung angegeben haben. Ich habe davon kein Geld gesehen.

Nun ja, das Finanzamt wird ihn bald auf dem Kieker haben, eine Steuerrückzahlung wegen der falschen Lohnsteuerklasse steht ihm auch noch ins Haus.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 00:29
 feta
(@feta)

Hallo;

fuer das das Konto kann es eine Erklaerung geben:
Dein Mann hat die letzte Einkommens-Steuererklaerung gemacht und dabei seine neue Bankverbindung angegeben. Dann zahlen die automatisch auf das in der Erklaerung angegebene neue Konto aus.

Gruesse
Feta


AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 11:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo feta,

die Steuererklärung für 2003 hat er erst in 2005 gemacht. 2004 und 2005 hat er lt. seiner Aussage noch nicht gemacht.

Er muss aber Steuern für 2004 und 2005 zurückzahlen, da er noch nach Steuerklasse III mit 2 Kindern Gehalt bekommen hat.

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 12:06