Hallo Foris,
ich muss mal eine finanz- bzw. steuerrechtliche Frage stellen, die nichts mit TRennung zu tun hat. Aber es bringt mich gerade Etwas furchtbar auf die Palme
Zum 01.03. wechsele ich meinen Arbeitgeber. Da ich im fast-öffentlichem Dienst (kein BAT oder TVÖD) bin, muss ich mein Weihnachtsgeld, dass ich im November 2008 erhalten habe, zurück zahlen.
Darüberhinaus sind mir aber noch Urlaub und Überstunden auszuzahlen. Dieser Betrag ist nicht gerade gering und ich hatte schon damit gerechnet, dass es durch die Progression sehr hoch geht. Nun habe ich heute meine Abrechnung erhalten...
Folgendes verstehe ich nicht:
Als Einkommen ist Folgendes gelistet:
Festvergütung Betrag A
VL AG-Anteil Betrag B
Zuwendung - Betrag C
Stundenlohn Betrag D
macht als Summe Gesamtbrutto X
Nun ist unter Steuerberechnung folgendes gemacht worden:
Steuerbrutto Y setzt sich zusammen aus Betrag A, Betrag B und Betrag D. Hieraus ergeben sich dann die steuerrechtlichen Abzüge (habe ich im Nettolohnrechner nachgerechnet - stimmt)
Darunter befindet sich Betrag C als Minusbetrag, allerdings ohne eine steuerrechtliche Minusberechnung. D.h. er taucht nur unter Steuerbrutto als Minus auf, nicht aber beim Solibeitrag, der Lohn- oder Kirchensteuer.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist es anders: Da werden vom Betrag C weitere Minusbeiträge für KV etc. abgerechnet. Dies sehe ich soweit als korrekt an.
Nun meine Fragen:
> Warum werden mir Steuern vom Minus Betrag nicht erstattet? Es ist ja das Weihnachtsgeld aus 2008. Hätte nicht die Novemberabrechnung komplett neu berechnet werden müssen und damit auch das Jahreseinkommen 2008?
> Warum wird beim Einkommen der Minusbetrag C zwar abgerechnet (Gesamtbrutto X), aber beim Steuerbrutto Y nicht? Und warum werden dann für das Gesamtbrutto Y Steuern fällig, mir aber für den Minusbetrag C keine erstattet?
> Muss ich, so sagt mein AG bis zur Steuererklärung von 2009 (also bis ins Jahr 2010) warten, bis ich was von den ausgezahlten Überstunden habe bzw. bis mir die gezahlten Steuern vom Weihnachtsgeld rückerstattet werden (wenn sie dann überhaupt noch rückerstattet werden?
Ich hoffe, ihr könnt meine Fragen irgendwie nachvollziehen. Ansonsten bitte gezielt fragen. ich will nicht bei meinem AG alles fragen, das geht eh grad nicht, da ich da nicht so ganz in Frieden gehe.
ich danke für Eure Hilfe und das Zahlengrübeln.
LG
Biga
Edit: Da fällt mir noch eine Frage ein: Hätten nicht meine Urlaubsansprüche aus 2008 auch zu einer Neuberechnung z.B. der Dezemberberechnung führen können?
Hallo biga,
zunächst zum Verständnis: Ich nehme an es handelt sich um die Abrechnung für Januar 2009.
Unlogisch ist, dass die Rückzahlung zwar bei Krankenkasse / Sozialversicherung berücksichtigt wird, aber nicht bei der Steuer.
Nun gibt es zwei prinzipielle Möglichkeiten, von denen ich nicht weiß welche richtig ist.
1. Die Rückzahlung wirkt sich steuerlich für das Jahr 2008 aus. Das merkst du spätestens, wenn du den Ausdruck der elektronischen Einkommensteuerbescheinigung für 2008 erhälst. Dies sollte eigentlich in den nächsten 4-6 Wochen passieren. In diesem Fall kannst du dich entweder mit deinem Noch-Arbeitgeber herumstreiten oder einfach die Steuererklärung für 2008 machen und dann die zuviel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückbekommen. Dies wäre die logische Variante (ich weiß, Steuer- und Familienrecht hat nix mit Logik zu tun :wink:).
2. Die Nachzahlung / Rückzahlung wirkt sich auf das Steuerjahr 2009 aus. Dann müsste dein Arbeitgeber beides berücksichtigen. Tut er das nicht, kannst du mit ihm herumstreiten oder auf die Steuererklärung für 2009 (also bis zum Jahr 2010) warten.
Bei mir ist es so, dass bei Nachzahlungen (z.B. Überstunden) der Monat angegeben wird, für den diese Nachzahlung gilt. Vor Jahren erhielt ich eine Nachzahlung vor das Vorjahr erst im September(!) des Folgejahres. Meine Sozialversicherungsbescheinigung für das Vorjahr wurde daraufhin aktualisiert. Die Steuererklärung hatte ich schon längst gemacht; theoretisch hätte ich versuchen können diese korrigieren zu lassen und die Nachzahlung in die Steuererklärung einfließen zu lasssen (wenn dasa überhaupt möglich gewesen wäre, das weiß ich nicht). Da es sich aber nur um eine geringe Summe handelte, habe ich mir das erspart.
Soweit meine Erfahrungen. Was steuerrrechtlich korrekt und zulässig ist, kann ich dir leider auch nicht sagen.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
die Rückzahlung bezieht sich auf 2008.
Die Lohnabrechnung ist von Februar und die Jahressteuerbescheinigung von 2008 habe ich schon im Januar bekommen. Ich habe jetzt nur eine geänderte SV-Bescheinigung für 2008 bekommen, eine geänderte Jahressteuerbeschenigung für 2008 kann angeblich nicht vorgenommen werden.
Lassen wir mal die Nachzahlung außer acht...
Ich verstehe nicht, warum eine Neuberechnung der SV-Beträge stattfindett von der Rückzahlung und diese dann mir gut geschrieben werden. Das müsste doch auch für die Steuer gehen oder? Das was ich in 2008 an Steuern hierzu gezalt habe taucht nicth auf...
Ich hasse Steuern....und ich will nicht mit meinem AG streiten, ich will mein Geld, denn ich fürchte, dass ich es bei der Erklärung 2009 eben nicht mehr herausbekomme...
LG
Biga
Hallo Biga,
das wird am Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG liegen. Zahlungen oder auch Rückzahlungen müssen in dem Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich geflossen sind. Deshalb wird Dein AG auch die 2008er Steuerbescheinigung nicht mehr ändern, weil er das in 2009 (wenn da zurück bezahlt oder nachgezahlt) erfolgt ist.
Im öDi erfolgt meist eine Nachberechnung der Vormonate auf der Lohnabrechnung, aber das ändert nichts am Zu- bzw Abflussprinzip des Einkommensteuerrechts.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
wenn er das nicht mehr ändern kann für 2008, o.k.
Aber warum macht er dann keine Steuerrückerstattung mit der Lohnabrechnung? Ich meine halt genauso, wie er das für die SV-Beträge gemacht hat? Das geht doch? Es ist doch dann ein - wie hast du gesagt - Abfluss.
Es kann doch nicht sein, dass er das in der Jaressumme berücksichtigt, aber eben keine Steuererstattung durchführt?, also die gesamten Jahressteuern stehen lässt??? ch habe das Gefühl, dass ich sie damit "zweimal" zahle...
Grübel
Biga
Hallo LBM,
Zahlungen oder auch Rückzahlungen müssen in dem Kalenderjahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich geflossen sind.
Dann müsste der Arbeitgeber aber sowohl Rückzahlung als auch Nachzahlung in 2009 berücksichtigen. Tut er aber nicht.
denn ich fürchte, dass ich es bei der Erklärung 2009 eben nicht mehr herausbekomme...
Woher kommen deine Befürchtungen?
Gruß
Martin
Hi Biga,
also ich kenne das von meinen eigenen Nachverrechnungen auch nur so, dass der Nettobetrag vom Zahlbetrag ab- bzw. hinzugezogen wird.
Wenn Du jetzt bspw. im November netto 300 Euro zu viel ausbezahlt bekommen hast und im Januar 400 brutto zu wenig, dann macht es Sinn, im Februar das reguläre Netto plus die Nachzahlung (dann versteuern und anrechnen) minus die Überzahlung vom Vorjahr zu korrigieren.
Verstehst Du was ich meine?
Dann müsste der Arbeitgeber aber sowohl Rückzahlung als auch Nachzahlung in 2009 berücksichtigen. Tut er aber nicht.
Finde ich jetzt nicht?? Gebe aber zu, ich kämpfe auch nach dem 4. Lesen noch mit dem Ursprungspost und den vielen X, Y, Z :redhead:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Ihr Zwei,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, seit ihr der Meinung, dass eine "Rückzahlung" (es wäre dann verrechnet worden) der auf das Weinachtsgeld gezahlten Steuer hätte erfolgen müssen.
Also lassen wir mal die Nachzalung außer acht, dann wird es glaube ich deutlicher:
Ich habe im November Weihnachtsgeld bekommen, dass ich nun zurückzahle. Nun wird dies von meinem Monatsgehalt zunächst theoretisch abgezogen (Monatslohn - Weihnachtsgeld = Summe 1)
Dann wird von meinem normalen Gehalt die Steuer berechnet (zu zahlende Steuer = Summe 2)
Die Rückzahlung Weihnachtsgeld steht nur als Minus beim Steuerpflichtigen Brutto, es gibt keine Rückerstattung der Steuer (keine Summe die von Summe 2 beispielsweise abgezogen wird)
Es wird dann vom Monatslohn die Sozialversicherung abgezogen (Summe 3)
Es wird dann vom Weihnachtsgeld die Sozialversicherung rückerstattet (summe 4)
Die SV-Abzüge ergeben sich dann aus Summe 3 - Summe 4 (=Summe5)
Nun berechnet sich mein Netto wie folgt:
Summe 1 - Summe 2 - Summe 5 = Nettolohn
Das heißt vom geringeren Bruttolohn zahle ich höhere Steuern und reduzierte SV????
Was kostet eigentlich zu so etwas eine Auskunft beim Steuerberater? Ich will nur wissen, ob es rechtens ist, was da passiert, ich fühle mich so schon betrogen genug...
LG
Biga
Edit: Mein H klemmt wohl :redhead:
ich habe durch den neuen job viel geringere fahrtkosten, deshalb fürchte ich durch progression etc, dass das Geld futsch ist...außerdem kann ich besser die zinsen dafür bekommen als der staat, oder???
lg
biga
@LBM,
Finde ich jetzt nicht?? Gebe aber zu, ich kämpfe auch nach dem 4. Lesen noch mit dem Ursprungspost und den vielen X, Y, Z :redhead:
biga zahlt die kompletten Steuern auf ihr Februar-Gehalt. Die komplette Brutto-Summe des Weihnachtsgeldes aus 2008 wird ihr vom Netto (=Brutto Feb. 2009 - Steuern Feb. 2009) abgezogen. Richtig wäre m.E. die Rechnung: Brutto Feb. 2009 - Brutto Weihnachtsgeld 2008; und von diesem Betrag dann der Steuerabzug. Jetzt klarer :puzz:?
ich habe durch den neuen job viel geringere fahrtkosten, deshalb fürchte ich durch progression etc, dass das Geld futsch ist
Deine Steuerrückerstattung wird durch die geringeren Fahrtkosten sicher auch geringer ausfallen als für 2008. Da dein Arbeitgeber (sofern du keine Freibeträge auf der Steuerkarte hast) sowieso die max. mögliche Einkommensteuer abführt, führt das (abgezogene) Weihnachtsgeld dann auf jeden Fall zu einer Steuererstattung - höher als ohne abgezogenes Weihnachtsgeld.
außerdem kann ich besser die zinsen dafür bekommen als der staat, oder???
Korrekt. Bist du nicht gerade Großverdiener, ist der Zinsgewinn pro Jahr selten größer als 100€.
Und die Konjunkturpakete müssen ja irgendwie finanziert werden :rofl2:.
Gruß
Martin
Hi Schmusemartin,
@LBM,
biga zahlt die kompletten Steuern auf ihr Februar-Gehalt. Die komplette Brutto-Summe des Weihnachtsgeldes aus 2008 wird ihr vom Netto (=Brutto Feb. 2009 - Steuern Feb. 2009) abgezogen. Richtig wäre m.E. die Rechnung: Brutto Feb. 2009 - Brutto Weihnachtsgeld 2008; und von diesem Betrag dann der Steuerabzug. Jetzt klarer :puzz:?
Jaaaa! Klarer und ich folge Deiner Berechnungstheorie.
Gute Nacht, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke Ihr Zwei trotz so später Stunde....
Dann gibt mir ja doch jemand nach logischen Gesichtspunkten Recht! Ich werde heute mal mit der Steuerfrau des AG telefonieren können - die soll mir das mal erklären, wieso sie es anders macht...ich werde berichten
LG
Biga
Hallöchen!
Damit Ihr auch das Ende wisst:
Ich musste die Dame vom Steuerbüro heute mit sanfter Gewalt davon überzeugen, dass es doch sicher auch andere Wege der Berechnnung gibt... Und siehe da: Jetzt wird das Weihnachtsgeld anders abgezogen und die Nachzahlung anders ausgewiesen und schon kriege ich wesentlich mehr Geld.
Mein Eindruck war, dass die Dame selbst nicht wusste, warum die Berechnung vorher so ausgeführt worden war und warum die Steuern von der Rückerzahlung des Weihnachtsgeldes nicht in 2009 im internen Steuerabgleich zurückerstattet wurden.
Fakt ist aber: Die Rückzahlung in 2009 bewirkt nicht eine Rückrechnung der Steuern für 2008. Zum einen hat das was mit dem Ein- und Abflussprinzip zu tun. Zum anderen geht eine solche Rückberechnung wohl immer nur im Folgemonat und sie geht auch nur dann, wenn noch kein Jahresabschluss gemacht wurde - so schlau bin ich jetzt geworden!
Und noch eine Erkenntnis: Es ist nicht "umsonst," seine Gehaltsabrechnung gründlich zu Lesen und über das eine oder andere Rechenprinzip zu stolpern und dann auch noch nachzufragen!
LG und danke für Eure Hilfe
Biga