elster -anlage U
 
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elster -anlage U

 
(@rick67)
Rege dabei Registriert

hi,

warum wird ein unterhaltspflichtiger vom finanzamt eigentlich seit jahren gleicher behandelt? warum gibbet es kein e-vordruck im bereich des raub-vogels-programms? - ne anlage U haben finanzämter in e-form  immer noch nicht.

elster +vereinfachtes verfahren, warum für uns alleinerziehend+unterhaltsverpflichtet nicht?

frage an an alle, habt ihr ahnung?

lg

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 01:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist eine Frage der Gerechtigkeit:

Unterhaltspflichtige werden in allen Bereichen benachteiligt, da kann man doch im Steuerrecht nicht plötzlich darauf verzichten.

Das siehst du doch sicher ein.

Sarkastische Grüsse
Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 01:36
(@rick67)
Rege dabei Registriert

@ beppo: wir können auch sarkasmus .... :rofl2: - ich mach den mist jedes jahr durch ....

nu aber butter bei de fische  🙂 ich beabsichtige, nun  stress beim finanzamt zu machen .. darauf zielte die frage ab.

habt ihr erfahrungen?

herzliche grüsse

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 01:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also im Elsterformularcenter isse: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=1
Ich hab allerdings noch nicht geschafft meine eigene Erklärung zu machen, da ich mein Zertifikat verbaselt habe *pfeif*

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 01:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rick, auch wenn das immer noch keine Antwort auf deine Frage ist, denn die kenne ich nicht, mein Programm (Quicksteuer) übermittelt auch mit dem Klauvogel und zwar inklusive EU!

Die Anlage U an sich (mit Unterschrift) habe ich dabei nur einmal in Papierform eingereicht.
Da steht zwar auch ein Betrag drauf aber die Unterschrift ist weder auf das Jahr, noch auf dem Betrag beschränkt, sondern gilt dem Grunde nach und bis auf Widerruf.

Das drängt die Frage auf, wozu brauchst du das?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 01:56
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo rick,

elster +vereinfachtes verfahren, warum für uns alleinerziehend+unterhaltsverpflichtet nicht?

Sie können den vereinfachten Erklärungsvordruck verwenden, wenn

  • Sie nur Arbeitslohn (einschließlich Versorgungsbezüge) und ggf. bestimmte Lohn- / Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld,
    etc.) im Inland bezogen haben und
  • Sie nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuermäßigungen geltend machen.

Ehegatten können die vereinfachte Steuererklärung nur dann verwenden, wenn sie die Zusammenveranlagung wählen.

Unterhalt gehört nicht zu den Sonderausgaben des vereinfachten Verfahrens, weshalb dieses in deinem Fall entfällt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 08:43