Hallo an alle Staatsunterstützer und steuelich geknechteten :gunman:
hier mal ein interessanter Link: http://www.scheidung-online.de/steuern.html
wichtig für mich(evtl auch andere) folgendes:
Zitat:
"Ist ein Ehegatte verpflichtet, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen? Ja, wenn der andere Ehegatte zusagt, ihm die Steuernachteile zu ersetzen. Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich im Laufe des Jahres 2002. Bisher hatte der Ehemann Steuerklasse III, die Ehefrau Steuerklasse V. Die Ehefrau beantragt beim Finanzamt nun für das Jahr 2002 getrennte Veranlagung. Auf Verlangen ihres Mannes muss sie aber einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen. Der Ehemann ist im Gegenzug verpflichtet, ihr etwaige Steuernachteile zu ersetzen. Würde die Ehefrau also z.B. bei getrennter Veranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei gemeinsamer Veranlagung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel steht sich der Ehemann aber trotzdem besser als bei getrennter Veranlagung.
Der Steuernachteil, den der andere Ehegatte bei gemeinsamer Veranlagung erstatten muss, kann aber erst für die Zeit ab der Trennung geltend gemacht werden. Beispiel: Die Eheleute trennen sich zum 31. Juli eines Jahres. Die Ehefrau verdient weniger als der Ehemann. Wenn die Frau einer gemeinsamen Veranlagung für dieses Jahr zustimmt, kann sie vom Mann nur Ersatz ihres Steuernachteils für die Zeit ab dem 1. August verlangen. Für die Zeit davor hat sie keinen Nachteil erlitten. Zwar muss sie für diese Zeit höhere Steuern zahlen als bei getrennter Veranlagung. Dafür hat sie von dieser Regelung aber auch profitiert: sie hat nämlich, solange die Eheleute noch zusammen lebten, zumindest indirekt auch vom höheren Nettoeinkommen ihres Mannes profitiert.
Da es bei diesem Punkt immer wieder Streit gibt, hier noch zwei Gerichtsentscheidungen:
- Der Ehegatte ist auch dann verpflichtet, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen, wenn sein eigener Steuerbescheid für das betreffende Jahr bereits rechtskräftig geworden ist (BGH NJW 2002,2319)
- Verletzt der Ehegatte seine Pflicht, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen, so ist er dem anderen Ehegatten schadensersatzpflichtig, wenn dieser dadurch einen steuerlichen Nachteil hat (BGH FamRZ 1977,38)"
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi @deep 😛
wie ich nach "einkommenssteuererklärung bei trennung"
gesucht habe, hatte ich nix gefunden.
Dann habe ich bei Google gesucht, stieß ich auf den Link.
Klar ich hätte auch nach Splitting oder so suchen können :redhead:
Verzeih mir 😉
Gruss
babbedeckel
PS: Auf jeden Fall bin ich sehr erleichtert 😎
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hehe, babbedeckel, ich hatte nur nach "einkommensteuer" gesucht und wurde fündig. 😉
Verzeih mir
Dein "Vergehen" wird mit drei Abendessen mit der Ex geahndet :rofl2:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Dein "Vergehen" wird mit drei Abendessen mit der Ex geahndet :rofl2:
:puzz: dann gehe ich lieber mit ihrem Stecher Essen :devil:
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
