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Fahrtkosten ohne offiziellen Zweitwohnsitz ?

 
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin,

damit ich meinem 5-jährigen Sohn etwas mehr bieten kann habe ich seit Januar 2007 eine Wohnung in seiner Stadt und einen Wohnwagen auf einem Campingplatz in der Nähe (45 km Entfernung) meiner Arbeitsstelle. Meine neue Wohnung ist 250 km von meiner Arbeitsstelle entfernt.

Die bisherige Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle habe ich aufgegeben.

Also fahre ich jetzt tägliche (2x45) 90 km zur Arbeit und mind. jedes 2. Wochenende (2x250) 500 km zu meinem Sohn.

Leider darf ich auf dem Campingplatz keinen offiziellen Zweiwohnsitz anmelden.

Welche Strecken kann man jetzt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen ?

Gruß
Norbert


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 12:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich treffe meine Aussage aus dem Bauch heraus ....

Da Melderecht nichts mit der AO zu tun hat und Du die tatsächlichen Kosten angeben musst, würde ich die tatsächlich angefallenen Strecken angeben. Stellt Dich zwar im ersten Moment schlechter, aber wenn Dir jemand etwas böses will, kann er Dich damit nicht kriegen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 12:47
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also fahre ich jetzt tägliche (2x45) 90 km zur Arbeit und mind. jedes 2. Wochenende (2x250) 500 km zu meinem Sohn.

Leider darf ich auf dem Campingplatz keinen offiziellen Zweiwohnsitz anmelden.

Welche Strecken kann man jetzt auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen ?

Mein Tip wäre, Du kannst 4500 Euro pro Jahr geltend machen, das ist der Höchstbetrag der Entfernungspauschale ohne Nachweis einer tatsächlichen PKW-Nutzung. Das ist  völlig legal und entspricht in diesem Fall auch zufällig etwa dem , was Du tatsächlich fährst (auf Basis 15 ct pro gefahrenem Kilometer).

Vielleicht wäre es für Dich vorteilhafter, Du tauschst den Wohnwagen gegen eine richtige Zweitwohnung in der unmittelbaren Nähe Deines Arbeitsplatzes. Das ist dann doppelte Haushaltsführung, da kannst Du mehr absetzen. Ob aber in diesem Fall die Bedingungen für doppelte Haushaltsführung erfüllt wären, kann ich nicht sicher sagen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 12:55
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kasper,

danke für die schnelle Antwort. Jetzt stellt sich mir die Frage was sind die realen Kosten bzw. Kilometer, die ich berücksichtigen kann.

Nehmen wir mal an ich fahre jedes Wochenende zu meinem Hauptwohnsitz, dann sieht eine Woche von den Fahrtstrecken so aus:

Montag    
-Hauptwohnsitz zur Arbeit 250 km
-Arbeit zum Wohnwagen 45 km
Dienstag
-Wohnwagen zur Arbeit 45 km
-Arbeit zum Wohnwagen 45 km
Mittwoch
-Wohnwagen zur Arbeit 45 km
-Arbeit zum Wohnwagen 45 km
Donnerstag
-Wohnwagen zur Arbeit 45 km
-Arbeit zum Wohnwagen 45 km
Freitag
-Wohnwagen zur Arbeit 45 km
-Arbeit zum Hauptwohnsitz 250 km

Also für diese Woche wären es dann 860 km.  Übers Jahr gerechnet natürlich die Urlaubszeiten und sonstigen nicht gefahrenen Strecken runterzurechen.

Wäre das die richtige Basis zur Berechnung ?

Gruß
Norbert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 12:59
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Mein Tip wäre, Du kannst 4500 Euro pro Jahr geltend machen, das ist der Höchstbetrag der Entfernungspauschale ohne Nachweis einer tatsächlichen PKW-Nutzung. Das ist  völlig legal und entspricht in diesem Fall auch zufällig etwa dem , was Du tatsächlich fährst (auf Basis 15 ct pro gefahrenem Kilometer).

Vielleicht wäre es für Dich vorteilhafter, Du tauschst den Wohnwagen gegen eine richtige Zweitwohnung in der unmittelbaren Nähe Deines Arbeitsplatzes. Das ist dann doppelte Haushaltsführung, da kannst Du mehr absetzen. Ob aber in diesem Fall die Bedingungen für doppelte Haushaltsführung erfüllt wären, kann ich nicht sicher sagen.

Soviel ich bisher gehört habe ist eine doppelte Haushaltsführung nur für eine begrenzte Zeit absetzbar. Vor allem da ich als Single wohne, sind zwei Wohnsitze wohl garnicht erklärbar. Ich mach es nur wegen meines Sohnes, weil er dann sein kleines Reich in meiner Wohnung hat und auch eine regelmäßigkeit in seinem Leben reinkommt.

Wenn ich die Fahrtkosten schon so angeben kann wie ich im letzten Beitrag geschrieben habe, dann wäre ich schon voll zufrieden. Klar fallen mit der neuen Regelung immer die ersten 20 km Weg, aber unterm Strich wäre es schon eine ausreichende finanzielle Entlastung.

Gruß
Norbert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 13:05
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also für diese Woche wären es dann 860 km.  Übers Jahr gerechnet natürlich die Urlaubszeiten und sonstigen nicht gefahrenen Strecken runterzurechen.

Wäre das die richtige Basis zur Berechnung ?

Ja schon, bringt aber nichts. Das ist eine mittlere Wegstrecke von 86km einfach, davon gehen die ersten 20km wieder ab, macht (86-20)*0,3*220 = 4356.

Dann nimm doch die 4500. Aber das Zauberwort heisst doppelte Haushaltsführung.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 13:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Soviel ich bisher gehört habe ist eine doppelte Haushaltsführung nur für eine begrenzte Zeit absetzbar.

Geschichte. Lies mal "doppelte Haushaltsführung" bei Wikipedia.

Vor allem da ich als Single wohne, sind zwei Wohnsitze wohl garnicht erklärbar. Ich mach es nur wegen meines Sohnes, weil er dann sein kleines Reich in meiner Wohnung hat und auch eine regelmäßigkeit in seinem Leben reinkommt.

Du sagst "nicht erklärbar" und gibst im nächsten Satz gleich eine sehr gute Erklärung. Dem Finanzamt gegenüber musst Du natürlich schon selbstbewusster argumentieren...


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 13:19
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Hi papasorglos,

genau deswegen will ich mich ja vorher hier schlau machen und anscheinend steigt mein IQ  🙂

Wenn ich jetzt so richtig verstanden habe, kann ich 4500 € auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen und dann entsprechend als Werbungskosten in der Steuererklärung für 2007 entsprechend angeben.

Damit habe ich unterm Strich dann sogar etwas mehr raus, wie bisher. Da ich auch im vergangen Jahr schon sehr oft meinen Sohnemann besucht habe, ohne die Fahrtkosten absetzen zu können.

Gruß
Norbert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 13:55
(@norbert66)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin,

heute Morgen war ich auf dem Finanzamt. Die wollten jedoch nur die Fahrtkosten eintragen und nicht die doppelte Haushaltsführung.

Die Begründung war, das ich den Lebensmittelpunkt von mir aus wechsle und nicht wegen eines neuen Jobs. Wäre ich also damals im Scheidungsstress schon so schlau gewesen und hätte mir nen Zweitwohnsitz gesucht, könnte ich den auch heute noch absetzen. Seltsame Gesetzgebung, schließlich mache ich das für meinen Sohn, der ein kleiner Teil des zukünftigen Deutschlands ist  😉

Gruß
Norbert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 18:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Norbert,
ich weiss nicht genau, wo Du arbeitest und was Du machst. Und welche Beziehung du zu Deinem Chef hast.

Arbeitest Du aber in einer Firma, die mehr als eine Produktionsstätte hat, dann könntest es ja sein, daß Du hin und wieder wechseln musst und dir das bescheinigen lassen kannst.

Bei mir ist das z.B. der Fall. Ich arbeite projektbezogen und kann auch einen Zweitwohnsitz länger als 2 Jahre steuerrechtlich anerkennen - und das zu jeder Zeit.
Es kann nämlich immer sein, dass mein Projekt endet und schwupps bin ich in Untertuzingen.
Daher darf ich mir einen festen Wohnsitz leisten und einen an der Arbeitsstelle.

Vieles ist eine Frage der Argumentation. Vielleicht "wechselst" du einfach deinen Job und wirst über Nacht 'Springer'.  😉

Wenn Du einen Bären fangen willst, musst Du wie ein Bär denken.  :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 18:29