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Abgetrennt: Steuerliche Absetzbarkeit von Familiengerichtsprozessen

 
(@melmi)
Rege dabei Registriert

... sagt mal ab wann kann man eigentlich die Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich absetzen ? Meine Stb. sagte mal was von einer Grenze die man überschreiten müsste, damit es absetzbar wäre, glaube mich so an ca. 5.ooo eu zu erinnern...weiss da jemand was genaueres ? Langsam komme ich ja in diese Range... danke EX  :gunman:

viele Grüsse
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 15:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du bist aber ein hartnäckiger one-topic-poster  🙂

Die steuerliche Anerkennung betrifft ausschließlich das Scheidungsverfahren plus evtl. Scheidungsfolgevereinbarungen und regelmäßig die Umgangsverfahren. Abänderungsklagen sind steuerlich nicht absetzbar.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 16:03
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hi DT 🙂

na die Fories hier bringen mich immer wieder auf neue Gedanken und Möglichkeiten... und da wir ja alle unseren EXEN so dankbar sind, versucht man(n) eben alles ....

Weisst Du was über die Höhe der Kosten, ab wann diese absetzbar sind ?

Grüsse und nix für ungut
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 16:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es handelt sich um die sog. Außergwöhnliche Belastungen, welche unter Berücksichtigung der sog. zumutbaren Eigenbelastung, welche ein %-Wert des Gesamtbetrages der Einkünfte ist, welcher sich aus Familienstand und Anzahl Kinder bildet, steuerlich anerkannt werden.

DeepThought

P.S.: Neues Thema = Neues Topic, gelle. 😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 16:25