Ex hat Lohnsteuerau...
 
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Ex hat Lohnsteuerausgleich "eigenmächtig" ohne gemeinsame Veranlagung gemacht

 
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo erstmal zusammen -
habe jetzt Steuerausgleich für 2005 abgegeben - allerdings sagte man mir, ich müsste getrennt veranlagen, da Ex schon vor einem Jahr auch getrennte Veranlagung für 2005 abgegeben hatte und ihr Steuerbescheid bereits rechtskräftig sei. Auch Aufforderung der Ex zur gemeinsamen Veranlagung half nichts. Steuer-Bescheid vom Finanzamt ist noch nicht da. Trennung war im April 2005. Vielen Dank schon mal.

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 14:28
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nichtaufgeber,

allerdings sagte man mir, ich müsste getrennt veranlagen, da Ex schon vor einem Jahr auch getrennte Veranlagung für 2005 abgegeben hatte und ihr Steuerbescheid bereits rechtskräftig sei.

Die Rechtsbehelfsfrist für die Ex ist vielleicht schon abgelaufen. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Veranlagung bei einem Ehegatten immer dann nur vorläufig erfolgt, wenn der andere Ehegatte noch keine Steuererklärung eingereicht hat. Also ist beim Steuerbescheid Deiner Ex noch nicht "aller Tage Abend"; er kann durchaus noch geändert werden.

Wie man eine Ex aber dazu bewegen bzw. davon überzeugen kann, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen, wurde hier im Forum schon oft und ausführlich dargelegt. Such mal ein bißchen danach, dann wirst Du auch fündig.

Viel Erfolg und viele Grüße

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 18.06.2007 15:46
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Püppi - aber ich habe ja jetzt meinen Steuerbescheid auch schon gestellt über meinen Steuerberater. Kann ich denn diese meine"alleinveranlagung"  wieder rückgängig machen - wegen Falschauskunft durch Steuerberater und Finanzamt? Sollte ich das überhaupt, oder warten auf das Ergebnis (enorme Rückzahlung) und die dann von der Ex einklagen. Was ist besser oder nur noch möglich?

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 16:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus nichtaufgeber!

Sofern Du Deine Alleinveranlagung rückgängig machen kannst, würde ich diesen Weg gehen. Wenn FA dann merkt, daß Ex zu viel Erstattung oder zu wenig Nachzahlung errechnet wurde, wird sich das FA die Kohle schon irgebdwie holen! Du brauchst Dir dann keine grauen Haare mehr wachsen lassen  :wink:, wenn´s funzt!

Wenn Du auf Schadensersatz gegenüber EX aus bist, wirst Du wahrscheinlich mit´m Ofenrohr ins Gebirge schauen...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 18.06.2007 16:53
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke 82Marco - werde also gleich mal einen kleinen Schrieb aufsetzen, dass ich die Veranlagung zusammen haben möchte, usw.
nur wie kommt dann das Einkommen der Ex da drauf auf die Veranlagung? Stelle mich wahrscheinlich jetzt saudumm an ....

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 16:59
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

kuck mal hier ... http://www.vatersein.de/Forum-topic-7599.html

Das habe einige schon durch  😉

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

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Geschrieben : 18.06.2007 17:00
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

thx babbedeckel - werde gleich mal ein Schreiben zusätzlich ans FA schicken mit der Bitte, eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen. Zu verlieren habe ich ja nichts. Mal sehen, was passiert. Danke

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2007 17:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo Nichtaufgeber!

"Ist im Fall der getrennten Veranlagung die Veranlagung eines der Ehegatten bereits bestandskräftig und wird im Zuge der anderen Veranlagung die von einem der Ehegatten oder beiden Ehegatten abgegebene Erklärung über die Wahl der getrennten Veranlagung widerrufen, ist eine Zusammenveranlagung durchzuführen.  (BFH vom 17.5.77, BStBl. II S. 605 und vom 18.11.77 BstBl II S. 215)

Die bestandskräftige Veranlagung (der Frau) ist hier gem. § 175 (1) S. 1 Nr2 Abgabenordnung (AO) aufzuheben.

Null Problemo, macht dem FA nur bissi Arbeit, die Steuernummer wieder aufleben zu lassen!  😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2007 19:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

tausend -danke! habe heute schon fax ans finanzamt geschickt mit dem zusatz, eine gemeinsame veranlagung durchzuführen und zusätzlichem fristgerechten widerspruch - thx @all 😉

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Themenstarter Geschrieben : 19.06.2007 16:46