Hallo zusammen,
weiss Jemand wie es sich mit der Erstattung des Steuernachteiles für den angegebenen Unterhalt verhält?
(seit 4 Jahren geschieden, keine Zusammenveranlagung, Bereitschaft zur Erstattung meinerseits vorhanden,
Anlage U meinerseits erst letzte Woche eingereicht, noch kein Steuerbescheid vorhanden)
- wieviel wird erstattet, wie berechnet sich das genau?
- wann muss die Erstattung erfolgen? (erst wenn der Unterhalt auch anerkannt wird vom FAmt? - welche Fristen gibt es?)
- wohin muss die Erstattung gezahlt werden, ans Amt oder an die Ex? Was passiert wenn nicht gezahlt wird fristgerecht.
Danke vorab+Grüße
- wieviel wird erstattet, wie berechnet sich das genau?
Das kommt darauf an, was ihr vereinbart habt. Wenn Du wirklich nur den Nachteil erstatten musst, dann ist es genau das, was Ex mehr an Steuern zahlen muss durch den Hinzurechnungsbetrag aus Anlage U.
Um's genau auszurechnen braucht Du ihren Einkommensteuerbescheid. Daraus z.B. die "festzusetzende Einkommensteuer". Wenn Du' jetzt nicht auf den Cent brauchst, kannst Du's so machen: Du nimmst ein Lohnsteuerprogramm wie z.B. dieses hier: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Stellst da den (Jahres-)Betrag aus Anlage U als Hinzurechnungsbetrag ein, die anderen Parameter nach Deinem Wissen und drehst dann solange am Brutto, bis genau die Lohnsteuer (ohne Soli und Kirchensteuer) aus dem Steuerbescheid rauskommt, wenn Du's mal 12 nimmst. Dann schaust Du auf "Summe der Steuern". Dessen Änderung, mal 12, wenn Du den Hinzurechnungsbetrag wieder wegnimmst, ist der Steuernachteil.
Hallo Frankfurt1974,
- wann muss die Erstattung erfolgen? (erst wenn der Unterhalt auch anerkannt wird vom FAmt? - welche Fristen gibt es?)
Die Erstattung muss erst erfolgen, wenn der Steuerbescheid der "Ex" vorliegt. Vorher kannst du ja auch keine exakten Zahlen haben.
Fällig wird die Steuerschuld normalerweise 1 Monat nach Zustellung des Steuerbescheides.
- wohin muss die Erstattung gezahlt werden, ans Amt oder an die Ex?
Es gibt keine "Vorschrift", wohin der Erstattungsbetrag gezahlt werden muss. Falls der Nachzahlungsbetrag zu 100% durch den zu versteuernden Unterhalt verursacht wird, kannst du direkt ans Finanzamt zahlen. Natürlich solltest du dies auch der "Ex" mitteilen.
Falls der Nachzahlungsbetrag nicht zu 100% durch den zu versteuernden Unterhalt verursacht wird, würde ich den Nachzahlungsbetrag aufs Konto der "Ex" überweisen - natürlich mit dem richtigen Verwendungszweck (z.B. "Steuerlicher Nachteilsausgleich aufgrund Anlage U für das Steuerjahr xxx").
Was passiert wenn nicht gezahlt wird fristgerecht.
Dann kann das Finanzamt Versäumniszuschläge fordern und die Steuerschuld im schlimmsten Fall per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Steuerschuldner ist aber in jedem Fall deine "Ex" - sofern du ihr den Nachteilsausgleich rechtzeitig zukommen lässt, kann sie dich dafür nicht verantwortlich machen.
Gruß
Martin
Edit: Rechtschreibfehler korrigiert; einen Satz hinzugefügt & einen Satz klarer formuliert
Hallo,
bei der Anlage U sind alle steuerlichen Nachteile auszugleichen:
das betrifft nicht nur die nachzuzahlende Steuer sondern evtl. auch der erhöhte Kitabeitrag (wenn der nach Einkommen berechnet wird); evtl. muss Wohngeld oder andere soziale Leistungen zurückgezahlt werden wenn der Unterhalt als Einkommen gerechnet wird.
Solltest du den Nachteil nicht ausgleichen kann deine Ex dich darauf verklagen und wird Recht bekommen. Vermutlich musst du dann auch noch die Zinsen zahlen wenn sie nicht in der Lage ist die gesamte Steuerschuld auf einmal zu zahlen.
Und solltest du nicht fristgerecht zahlen kann sie darauf bestehen dass bei der nächsten Unterzeichnung der Anlage U du den voraussichtlichen Nachzahlungsbetrag irgendwo hinterlegst damit das ganze nicht wieder passiert.
Du darfst den nachgezahlten Betrag in der nächsten Steuererklärung zusätzlich zum EU geltend machen.
Sophie
Hallo,
meine Freundin hat jetzt genau solch eine Situation. Sie hat ihren Steuerbescheid 2006 Anfang Dezember bekommen. Durch den EU muss sie 2,5 t€ Steuern nachzahlen. Ohne EU liegt sie unter dem Existenzminimum und muss nur Sozialabgaben und keine Steuern zahlen. Nun hat sie ihren Ex mit Fristsetzung (14 Tage) aufgefordert ihr diese Steuernachzahlung zu überweisen damit sie fristgerecht ans Finanzamt überweisen kann. Er hat nicht überwiesen.
Nun hat sie gestern gegen ihren Steuerbescheid Widerspruch eingelegt und ihre Zustimmung zur Anlage U für 2006 und die Folgejahre zurückgezogen. Mal sehen ob das klappt. Ihr ist auch klar dass - sollte das klappen - ihr Ex eine Menge Steuern nachzahlen darf, sobald sein Steuerbescheid wieder aufgemacht wird. Aber sie ist auch nicht in der Lage 2,5 t€ zu zahlen. Woher denn auch. Zumal er den titulierten Unterhalt um 350 € gekürzt hat, so dass an Sparen gar nicht zu denken ist.
Sie hat auch klar gesagt, dass sie nur noch die Anlage U unterschreiben wird wenn er im gleichen Atemzug bei ihrer Anwältin eine Sicherheitsleistung in der voraussichtlichen Nachzahlungshöhe hinterlegt. Noch einmal macht sie das ganze so nicht mit.
Ich bin gespannt wie das weitergeht. Sie hat nämllich keine Ahnung ob das überhaupt geht die Zustimmung zur Anlage U rückwirkend zurückzuziehen. Sicherheitshalber hat sie um Stundung bzw. Ratenzahlung gebeten. Sollte das Finanzamt diesem Widerspruch nicht stattgeben darf sie ihn verklagen. Recht bekommt sie, das ist klar, aber es ist eben mühsam.
Sophie
@AnnaSophie
Deine Freundin ist verpflichtet die AnlageU zu unterschreiben.Ihr EX kann dies auch gerichtlich durchsetzen.
Aber sie kann versuchen mit dem zuständigen FB zu reden ihm einen eventuellen anwaltlichen Schriftverkehr bzgl .des Unterhaltes vorzulegen und um eine Stundung zu bitten bis der Ex das Geld überwiesen hat.Hab ich damals auch so gemacht wer hat schon soviel Geld?Welchen Unterhalt hat der Ex gekürzt ,den für Sie?
LG Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Nun hat sie gestern gegen ihren Steuerbescheid Widerspruch eingelegt und ihre Zustimmung zur Anlage U für 2006 und die Folgejahre zurückgezogen.
Dumm wenn es so endet, weil wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte, und das ist das Finanzamt.
Liegt auch daran, dass die Idee mit dem Nachteilsausgleich eine Krücke ist die weder die Idee hinter dem Realsplitting widerspiegelt noch den Leitlinien entspricht. Sowas produzieren Richter, die von Steuern keine Ahnung haben.
Nach den Leitlinien fliesst der Steuervorteil aus Anlage U von vornherein mit in die Unterhaltsberechnung ein, einen weiteren Nachteilsausgleich brauchts dann nicht und beide profitieren gleichermassen vom Steuervorteil. Wenn die Berechtigte dann "überobligatorisch" mehr verdient als der Unterhaltsberechnung zugrundeliegt und das wegen Anlage U mit einem hohen Steuersatz tut, ist es ihre Privatsache. Es kann ja auch nicht wirklich sein, dass der Pflichtige umso mehr bezahlen muss, je mehr die Berechtige verdient. Aber solche Urteile gibt's leider. Ob das bei Deiner Freundin so ein Fall ist oder ob die Nachzahlung durch eine "überobligatorische" Erwerbstätigkeit entstanden ist und sie sich das einfach nicht genau überlegt hat, solltest Du sie mal fragen.
Richtig!
Am Vorteil partizipiert die Empfängerin, den Nachteil muss der Zahler mal wieder alleine übernehmen.
Wie sollte es auch anders sein. :gunman:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
der Exmann meiner Freundin hat ihren Unterhalt gekürzt. Nicht den der Kinder.
Sie weiss auch dass sie die Anlage U unterschreiben muss, aber zukünftig möchte sie das er das Geld bei ihrer Anwältin hinterlegen muss. Dann kann sie es dort gegen Vorlage des Steuerbescheids erhalten und der evtl. Rest geht an ihn zurück. Für sie ist das ja nur ein durchlaufender Posten.
Wie gesagt, mit ihrem Gehalt liegt sie unter dem Existenzminimum. Er hat auch ihre Gehaltsabrechnungen in Kopie erhalten, so dass er sich ausrechnen konnte ob sich das für ihn lohnt. Und wenn er das nicht tut sondern sie die Anlage U unterschreiben lässt muss er mit einem solchen Ausgang rechnen.
Und das die Gesetzgebung so ist, dafür kann sie ja nichts. Bis jetzt hat sie noch von keiner Steuererstattung von ihm profitiert.
Sophie
Moin,
aber zukünftig möchte sie das er das Geld bei ihrer Anwältin hinterlegen muss. Dann kann sie es dort gegen Vorlage des Steuerbescheids erhalten und der evtl. Rest geht an ihn zurück. Für sie ist das ja nur ein durchlaufender Posten.
Das ist nicht zulässig, da er noch nicht über die Steuererstattung verfügt und somit nicht in Vorleistung treten kann.
Hat mit dem Thema des Openers nicht zu tun, steht aber doch irgendwie im Zusammenhang.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
d. h. sie hat auf jeden Fall schlechte Karten:
sie kann gezwungen werden die Anlage U zu unterschreiben und muss im Gegenzug dem Geld hinterherlaufen.
Hätte er den Unterhalt als Sonderausgabe deklariert wäre das ganze nicht so gelaufen.
Es muss für sie doch eine Möglichkeit geben binnen der Zahlungsfrist des Finanzamtes an das Geld zu kommen.
Ich werde ihr raten, dass sie ihrem Exmann über den Widerspruch beim Finanzamt eine Mail schreibt; in der Hoffnung das er dann überweist, so dass sie bis zur Zahlungsfrist zahlen kann und den Widerspruch zurücknehmen kann.
Aber er hat seine Steuererstattung schon bekommen; sie hat nämlich die Aufforderung des Finanzamtes damals bekommen dass sie zur Steuererklärung verpflichtet ist weil er die Anlage U eingereicht hat. Da sie für ihr Einkommen keine Steuern zahlen muss ist sie normalerweise ja auch nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Es ist alles irgendwie blöd.
Sophie
Hallo AnnaSophie,
Hallo,
d. h. sie hat auf jeden Fall schlechte Karten:
sie kann gezwungen werden die Anlage U zu unterschreiben und muss im Gegenzug dem Geld hinterherlaufen.
Genausogut kann es sein, das er keinen (auch keinen titulierten!) Unterhalt zahlt - dann muss sie auch dem Geld hinterherlaufen.
Hätte er den Unterhalt als Sonderausgabe deklariert wäre das ganze nicht so gelaufen.
Prinzipiell richtig; Unterhalt als Sonderausgabe "rechnet" sich aber nur dann, wenn der Unterhaltsempfänger keine oder nur ganz geringe Einkünfte hat.
Es muss für sie doch eine Möglichkeit geben binnen der Zahlungsfrist des Finanzamtes an das Geld zu kommen.
Warum verklagt sie ihren Mann nicht einfach? Stundung beim Finanzamt hat sie ja schon beantragt.
Ich werde ihr raten, dass sie ihrem Exmann über den Widerspruch beim Finanzamt eine Mail schreibt; in der Hoffnung das er dann überweist, so dass sie bis zur Zahlungsfrist zahlen kann und den Widerspruch zurücknehmen kann.
Der Widerspruch ist gefährlich - u.U. kann der Ehemann sie für den bei ihm entstandenen Steuerschaden haftbar machen. Zudem kann die Unterschrift unter die "Anlage U" nach meinem Kenntnisstand nicht für ein laufendes Kalenderjahr widerrufen werden - nur für die Folgejahre.
Aber er hat seine Steuererstattung schon bekommen; sie hat nämlich die Aufforderung des Finanzamtes damals bekommen dass sie zur Steuererklärung verpflichtet ist weil er die Anlage U eingereicht hat. Da sie für ihr Einkommen keine Steuern zahlen muss ist sie normalerweise ja auch nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
So sind halt die Regeln der "Anlage U". Wer Unterhalt bekommt und "Anlage U" unterschreibt, muss diesen Unterhalt versteuern.
Es ist alles irgendwie blöd.
Richtig. Sinniger wäre es, das Finanzamt macht die Berechnung und zieht die Steuerschuld, die beim Unterhaltsempfänger durch den Unterhalt verursacht wird, direkt beim Unterhaltszahler ein - aber so ist es halt nicht, die Verfahren sind halt so hirnrissig bei uns.
Gruß
Martin
Hallo,
glücklicherweise hat sich bei meiner Freundin alles zum Guten gewandt. Ihr Exmann hat das Geld überwiesen, sie hat es gleich ans Finanzamt weitergeleitet und ihren Widerspruch zurückgezogen. Hat der Anlage U für 2007 widersprochen und ihre Steuererklärung 2007 schon mitgeschickt.
Ihrem Geld läuft sie auch schon seit einem halben Jahr hinterher. Inzwischen sind es an aufgelaufenem Unterhalt 2000 € und sie hat kein Geld das Auto reparieren zu lassen. Und das Gericht bei ihm was für die Pfändung zuständig ist hat keinen Bock. Seit Oktober hat die das Verfahren am Laufen und bis heute keinen Euro gesehen.
Da frage ich mich manchmal was die anderen so machen das das so schnell geht.
Sophie