Hallo liebe Fories,
heute habe ich mal wieder eine Frage an euch.
Mein LG steckt in der Privatinsolvenz. Das Verfahren wurde im Nov. 2007 eröffnet. Nach einem Jahr begann die Wohlverhaltensperiode.
Nun steht ein schöner Betrag als Rückerstattung der Steuer 2007 an. Dieser resultiert zum großen Teil aus der Entfernungspauschale, wegen der nicht unerheblichen Strecke zur Arbeit.
Kann er diesen Betrag behalten (ggf. auch zum Teil)? oder gehört alles dem InsoVerwalter? Habt ihr (fürs behalten) Gerichtsurteile?
Und wie sieht es dann mit der Erstattung für 2008 aus?
Lieben Dank für eure Antworten.
Augenstern
Hi augenstern
Tippe mal in Deine Lieblingssuchmaschine die Begriffe "Privatinsolvenz " und "Steuererstattung" ein, und Du wirst zugeschmissen mit Antworten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
bei google habe ich natürlich auch schon gesucht, aber iregndwie gibt es dazu verschiedene Aussagen. Deswegen hoffte ich hier auf Hilfe.
LG
Augenstern
Moin,
das Inso Verfahren dauert sechs Jahre. Das eigentliche Verfahren dauert bis 12 oder 14 Monate. Danach beginnt die Wohlverhaltensphase.
Bis dahin bekommt alles der TH. In der Wohlverhaltensphase, gehört die Erstattung deinem LG.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Agent,
danke für deine Anwort. Nochmals zum Verständnis:
Wenn das eigentliche Verfahren von Nov. 2007 - Anfang 2009 geht und die Wohlverhaltensperiode Anfang 2009 begonnen hat, gehört dann die Steuererstattung 2007, 2008 und 2009 dem Treuhänder?
LG Augenstern
Hallo Augenstern,
wenn er 2009 schon gemacht hat, dann ja.
Alles was bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase verwertet wurde, gehört zur Masse.
Danach darfst du die Steuererstattung behalten.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo liebe Fories,
hier die Antwort des Treuhänders zu dieser Frage:
Das Steuerguthaben aus 2007 fällt in voller Höhe in den Insolvenzbeschlag.
Sofern sich auch für 2008 ein Steuerguthaben ergeben sollte, so ist dieses zum Stichtag der Einstellung des Insolvenzverfahrens, hier der xx.Sep..2008, zeitanteilig aufzuteilen/abzurechnen. Also rd. 2/3 des Guthabens würden wieder in die Masse fließen und rd. 1/3 erhält der Schuldner zu freien Verfügung.
Steuerguthaben ab 2009 stehen dann in voller Höhe dem Schuldner zu.
so, jetzt wissen wir das alle ganz geanu 😉
LG
Augenstern