Anteilige KitaKoste...
 
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Anteilige KitaKosten - Steuerberater ahnungslos, Finanzamt widersprüchlich - Baden Württemberg

 
(@vaterausirgendwo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lasse gerade für 2021 meine Steuererklärung machen. In 2021 war ich noch getrennt lebend/Steuerklasse 1 (Trennung war 2020).

Ich zahle anteilig von meinem Einkommen die Vollzeitbetreuung den Kindergarten meines Kindes (Unterhalt wurde von meiner Anwältin berechnet).

Meine Steuerberaterin meinte ich könne keine Kosten abziehen. Auch mein Wiso Programm verweigert die Annahme. Kind ist nicht bei mir gemeldet. Ich betreue es zu 40%. Das Finanzamt wiederum meint, ich könne es. Was nun?

Kommt jemand aus BaWü und kann dazu etwas sagen?

Leider ist der unten stehende Beitrag schon älter:

in Topic https://www.vatersein.de/forum/steuern-abgaben/finanzamt-hat-anteiligen-kita-beitrag-als-kinderbetreuungskosten-anerkannt/

Danke,

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2022 20:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wirklich beantworten kann die Frage eigentlich nur LBM. Aber ich habe das Urteil gefunden:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/251919/

und es gibt darunter auch neuere Urteile, die sich darauf beziehen. Aus BaWü habe ich nichts gefunden. Das aktuellste Urteil ist aus Thüringen

https://datenbank.nwb.de/Dokument/684887/

Vielleicht hilfts.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2022 20:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Regel ist in allen Bundesländern gleich. Du brauchst eine Rechnung, unbare Leistung auf das Konto der Kita und eine Haushaltszugehörigkeit des Kindes.

Möglicherweise sieht das Finanzamt bei beiden Eltern eine Haushaltszugehörigkeit, weil du dein Kind in nicht unwesentlichem Rahmen betreust.

Aus der Perspektive sage ich dir als Finanzbeamtin, ja, das Finanzamt hat Recht. Allein auf die melderechtliche Erfassung kann dann nicht abgestellt werden, wenn die tatsächlichen Lebensumstände davon abweichen. Schön, dass die progressiv denken.

Bisschen Lektüre: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/h/haushaltszugehoerigkeit/

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2022 20:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: Susi64

https://datenbank.nwb.de/Dokument/251919/

https://datenbank.nwb.de/Dokument/684887/

 

Die Urteile sind nicht mehr einschlägig, weil dort die Kinderbetreuungskosten noch wie Werbungskosten behandelt werden. Aktuell stellen Kinderbetreuungskosten Sonderausgaben nach §10 EStG dar. 

Bis sich mal wieder jemand was Anderes ausdenkt. 😀

Bei Bedarf kann ich morgen mal nach Urteilen kramen.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2022 20:45