Anlage U zwischen T...
 
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Anlage U zwischen Tür und Angel unterschreiben?

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(@neuezeit)
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Hallo Taccina,

was für ein .... *setzebeliebigpassendesWortein*

Lass Dich nicht verrückt machen!

LG

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2005 17:42
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Taccina,

nun kann ich hoffentlich ein bißchen zur Versachlichung und vor allem Entspannung beitragen. Wenn Dein Ex die Steuererklärung bis heute einreichen muß, dann soll er das tun. Die Anlage U kann er dann immer noch nachreichen!

Ein steuerlicher Schaden ensteht ihm entgegen seinen unqualifizierten Aussagen erst dann, wenn
1. ein Bescheid ergangen und
2. dieser nicht binnen vier Wochen mittels Einspruch angefochten wird.

Er und somit auch Du haben also noch eine Menge Zeit, die Anlage U
- in Ruhe auszufüllen,
- zu prüfen,
- zu unterzeichnen,
- fotozukopieren und
- an das Finanzamt zu senden ...

Alles andere ist Panikmache seinerseits!!! Dies würde ich dem gegenerischen Anwalt in aller Freundlichkeit mitteilen.

Eine Zeugenaussage vom Betreuer ist somit in meinen Augen unnötig; da brauchst Du nicht noch andere Leute mit reinzuziehen!

Ein entspanntes und friedliches Restjahr und einen fröhlichen Rutsch in neue Jahr, in dem alle Angelegenheiten auch noch in Ruhe geklärt werden können 😉

wünscht Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2005 17:51
(@taccina)
Registriert

Hallo Pueppi, hallo Neuezeit,

mittlerweile habe ich herausbekommen, das es sich bei der heutigen SMS nicht um die Anlage U drehte, sondern um die Steuererklärung von 2003 welche wir noch gemeinsam veranlagen (heißt das so?) mußten.
Sein Anwalt scheint da auch was durcheinander geschmissen zu haben, denn in seinem Fax an meinen Anwalt von anfang der Woche, war auch immer nur die Rede von Anlage U, aber dabei handelte es sich wohl auch um die Steuererklärung von 2003.

Um 17Uhr bimmelte mein Telefon. Meine Anwaltskanzlei. Es wäre ein Fax eingegangen von Anwallt meines Ex. Die Steuererklärung 2003 müßte dringend unterschrieben werden, da sie heute noch beim Finanzamt sein müßte (morgen ist ja keiner mehr da).
In dem Fax stand auch noch, das ich mich in der Nähe aufhalten würde (also in der Nähe des Anwalts meines EX) und man hätte mir ne SMS geschrieben, auf die ich aber nicht reagiert hätte. Wenn ich die Steuerklärung heute nicht noch unterschreiben würde, würde man mich haftbar machen......

Hmmm....also die SMS habe ich ja bekommen...aber in der Nähe von meinem EX oder seinem Anwalt war ich nit. Ich saß zu dem Zeitpunkt irgendwo in Stuttgart im Lager unserer Firma und hab Inventur gemacht....Also trennten uns mal eben 450km.... :knockout: :knockout:

Naja, die Anwaltsgehilfin hat dann versucht noch jemanden im Büro des Anwalts meines Ex zu erreichen, aber die hatten schon Feierabend und sich ins neue Jahr verabschiedet.

Ich bin mit ihr und noch nem Anwalt der Kanzlei gemeinsam die Steuerunterlagen durch gegangen. War soweit alles ok. Dann hat sie mir noch kopien davon gemacht und wir haben das alles per Fax wieder an das gegnerische Anwaltsbüro geschickt....
Alles noch im Rahmen der Zeit...
Da aber im gegnerischen Anwaltsbüro keiner mehr anwesend war, werden die Unterlagen meinen Ex nicht mehr rechtzeitig erreichen...
Der Anwalt meiner Kanzlei meinte dann nur, ich bräuchte mir aber deswegen keine Sorgen machen. Mein Ex wäre schließlich erst "5vor12" mit den Unterlagen aufgekreutzt und wi hätten alles noch termingerecht geregelt. Jetzt sollen die selber zusehen, wie sie das noch pünktlich zum Finanzamt bringen.

Und sollte es für das Finanzamt zu spät werden und die Steuererklärung würde nicht mehr angenommen werden, dann würden wir den Spieß mal umdrehen und ihn haftbar machen, für den Schaden der mir entstehen würde, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig zum Finazamt gekommen wären.

Ich glaub meine Anwälte (hab mittlerweile schon 2 aus der Kanzlei damit beschäftigt) haben auch die Schn*uze gestrichen voll von den spirenzchen meiner Ex....

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2005 20:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Taccina,

die ESt-Erklärung wird selbstverständlich durch das FA entgegen genommen. In der zu späten Abgabe bedingt könnten Säumniszuschläge in marginaler Höhe festgesetzt werden. That's all.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2005 22:36
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Deep,

falls es sich hier um eine Antragsveranlagung handelt; ist für das Jahr 2003 der 31.12.2005 wirklich der letzte mögliche Abgabetermin gewesen. In diesem Fall kann auch Tacchina ein Schaden entstanden sein ...

Sofern es sich aber um eine Pflichtveranlagung handelt, setzt das FA ggf. einen Verspätungszuschlag fest. Wenn Steuerbeträge nicht fristgerecht bezahlt werden sollten, entstehen automatisch Säumniszuschläge.

Ich schlage vor, Tacchina gibt Bescheid, wenn sie in dieser Angelegenheit weitere Hilfe benötigt; wir springen dann hinzu!

Liebe Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2006 14:15
(@taccina)
Registriert

Hallo Pueppi,

wo ist denn der Unterschied zwischen einer Antragsveranlagung und einer Pflichtveranlagung?
Vielleicht kann ich dann mehr dazu sagen (alles was mit Steuer zu tun hat, sind für mich böhmische Dörfer). Wie kann ich den Unterschied erkennen?

Also so wie ich das sehen konnte, war das alles eine ganz normale Einkommsteuererklärung.
Und in dem Schreiben von seinem Anwalt stand auch, das die Steuererklärung bis zum 31.12.05 beim Finanzamt sein MUSS!!!!

Liebe Grüße Taccina

[Editiert am 2/1/2006 von Taccina]


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2006 17:19
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tacchina,

es ist zu unterscheiden zwischen einem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer und der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (die Formulare sind die gleichen; die Unterscheidung ist lediglich ein steuerrechtliches Problem).

Verpflichtet ist man u. a. dann, wenn

- die Ehegatten die Steuerklassen III/V oder V/III gewählt hatten und/oder
- Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG, Kurzarbeitergeld) von mehr als 400 € bezogen wurden und/oder
- Freibeträge (nicht jedoch Kinderfreibetrag) auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden und/oder
- weitere Einkünfte (aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, ...) erzielt wurden.

Dann nämlich wurden vermutlich durch den Lohnsteuerabzug zu wenig Steuern bezahlt. So man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, hat man das bis zum 30.05. des Folgejahres zu tun. Fristverlängerungen gewährt das FA zwar, aber bis zum 31.12.2005 (???). Konsequenz bei Fristüberschreitung: Verspätungszuschlag; Steuererklärung muß totzdem eingereicht werden!

Wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, aber meint, dadurch Vorteile zu genießen (Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Erstattung von zu viel bezahlter Lohnsteuer), kann man einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen. Dafür hat man jedoch ausschließlich zwei Jahre Zeit; für 2003 also bis 31.12.2005. Konsequenz der Fristüberschreitung: Antrag nicht mehr bearbeitet!

Weißt Du nun, was in Deinem Fall relevant war/ist?

Viele Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 02.01.2006 17:47
(@taccina)
Registriert

Hallo Pueppi,

na dann waren wir verpflichtet, da mein Ex die Steuerklasse III besaß und ich nicht gearbeitet habe.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann wird die Steuererklärung schon noch angenommen, aber ein Säumniszuschlag erwogen....Oder?
Wie hooch sind solche Säumniszuschläge und bekomme ich auch eine Kopie des Steuerbescheids zu geschickt (mein Ex hat das wohl über einen Steuerberater machen lassen, der auch den Steuerbescheid nach Bearbeitung zugeschickt bekommt...steht jedenfals so in den Unterlagen). Muß der Steuerberater mir dann auch bescheid geben?
Steht mir überhaupt was von dem Geld zu und wenn ja wieviel?

Ach ja...soviel ich weiß hat mein EX schon im Dezember03 die Steuerklasse auf I gewechselt. Hat das irgendwelche Auswirkungen?

Danke Pueppi für Deine ausführliche "Steuererklärung" ich Blick das nämlich gar ned!

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2006 18:15
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tacchina,

es wird jetzt vielleicht ein Verspätungszuschlag (Disziplinarmaßnahme!) vom FA festgesetzt werden, da die Steuererklärung soooo viel zu spät eingereicht wird. Wen das eigentliche Verschulden trifft, ist noch zu klären; Dich bestimmt nicht, wenn Du nur durch Deine Unterschrift involviert bist.

Wenn Du selbst keine Einkünfte hattest, entfällt auch von der "gemeinsam" festgesetzen Steuer nichts auf Dich. Das heißt, weder an Nachzahlungen noch an Erstattungen hast Du einen Anteil; alles erhält Dein Ex bzw. muß Dein Ex zahlen. Die Steuerklassenänderung innerhalb 2003 spielt dabei keine Rolle.

Ich sehe hier wirklich keinen Anlaß für Dich, wuschig zu werden.

Zur Zustellung des Steuerbescheides: Du kannst gegenüber dem FA jederzeit die Zustellvollmacht widerrufen und mitteilen, daß Steuerbescheide künftig an Dich gesandt werden sollen. Dann trägst aber auch Du allein die Verantwortung für die rechtszeitige Prüfung und ggf. das rechtzeitige Einlegen von Einsprüchen gegen fehlerhafte Bescheide. Versuch doch mal, mit dem FA-Mitarbeiter zu sprechen. In Scheidungsfällen stellen sie auch eine Kopie von Bescheiden an jeden einzelnen Eheagtten aus.

Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, kann sich das FA meiner Meinung nach generell an beide Eheleute halten, da sie Gesamtschuldner sind. Das kann man aber auch noch umgehen; da müßte ich mich bei Bedarf aber noch mal schlau machen.

Alles klar?

Viele Grüße und keine Angst in Steuerdschungel ;-)! Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2006 18:32
(@taccina)
Registriert

Puh....ich versuch das mal nachzuvollziehen...

Also bekommjt mein Ex eine Steuererstattung, dann bekomme ich gar nix davon...
Bekommt er aber eine Nachzahlung, bin ich verpflichtet die hälfte davon zu tragen?
Hä?
Kriegen tu ich nix, aber zahlen soll ich oder was?

Und wenn ich eh nix krieg, warum mußte denn dann meine Unterschrift darunter?

Mein Anwalt meinte, mir würde von der Steuererklärung 2003 auch was zustehen, da wir bis Ende November noch zusammen gelebt haben...
Nit das ich mich jetzt daran bereichern will, aber wenn mir was zustehen sollte, dann hätte ich das auch gerne (ist ja nit so das mein Sohn und ich im Überfluß leben....eher umgekehrt und da ist jeder einzelne Euro willkommen) und müßte das auch wissen, denn freiwillig rückt er mir eh keinen Cent raus.

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2006 18:41




(@pueppi)
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Hallo Tacchina,

mit Steuern wird nur steuerpflichtiges Einkommen belastet. Du hattest in 2003 keines, also hast Du keine (Lohn-)Steuern bezahlt.

Dein Ex hatte steuerpflichtiges Einkommen (Lohn) und muß darauf Einkommensteuer zahlen. Das hat er bereits in einem gewissen Umfang getan, in dem er Lohnsteuer entrichtet hat (hört sich jetzt zwar doof an, ist aber so, denn sein Arbeitgeber behält diese Lohnsteuer ja monatlich gleich ein). Ob diese Steuerzahlungen durch den Lohnsteuerabzug für 2003 bereits ausreichend waren oder eventuell zu hoch oder zu niedrig, ermittelt das FA anhand der eingereichten Einkommensteuererklärung (der Steuerberater hat dazu bestimmt auch schon eine Berechnung angestellt.)

Fazit: Da allein der Ex steuerplichtiges Einkommen hatte, muß auch nur er Steuern zahlen. Demnach sollte er eventuelle Nachzahlungen auch allein tragen; Erstattungen sollten dann aber auch ihm gehören, da sie ja aufgrund der von ihm zu viel bezahlte Lohnsteuer erstattet werden. So ist das ganz objektiv.

>> Wenn mir was zustehen sollte, dann hätte ich das auch gerne ... <<

Streiten kann man sich jedoch immer: Ihr habt in 2003 gemeinsam von seinem (durch Steuerklasse III bedingten) hohen Lohn gelebt; warum sollte dann er eventuelle Nachzahlungen allein tragen? Oder, falls es zu einer Erstattung kommt: Die Erstattung resultiert dann ja wahrscheinlich aus dem Splittingvorteil, den verheiratete Eheleute genießen. Weshalb sollte dann nur der Ehemann davon profitieren? Da können sich jetzt wirklich die Anwälte streiten, denn beide Argumentationsketten sind schlüssig, oder?

Im Übrigen empfehle ich Dir, da es sich um eine gemeinsame Steuererklärung für 2003 handelt, Dir von Deinem Ex die von ihm unterzeichnete komplette Steuererklärung zusenden zu lassen, dann auf dem Mantelbogen zu unterzeichnen und selbst die Steuererklärung an das FA zu senden. Dann kannst Du sicher sein, daß auch nur das beim FA landet, was Du im Vorfeld geprüft hast. Falls er Dir allerdings nur den Mantelbogen zur Unterschrift vorlegt, weißt Du nicht, welche Angaben Du mit Deiner Unterschrift noch bestätigst, denn eine Steuererklärung besteht ja aus einigen Anlagen.

Viele Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2006 11:41
(@taccina)
Registriert

mit Steuern wird nur steuerpflichtiges Einkommen belastet. Du hattest in 2003 keines, also hast Du keine (Lohn-)Steuern bezahlt.

Dein Ex hatte steuerpflichtiges Einkommen (Lohn) und muß darauf Einkommensteuer zahlen. Das hat er bereits in einem gewissen Umfang getan, in dem er Lohnsteuer entrichtet hat (hört sich jetzt zwar doof an, ist aber so, denn sein Arbeitgeber behält diese Lohnsteuer ja monatlich gleich ein). Ob diese Steuerzahlungen durch den Lohnsteuerabzug für 2003 bereits ausreichend waren oder eventuell zu hoch oder zu niedrig, ermittelt das FA anhand der eingereichten Einkommensteuererklärung (der Steuerberater hat dazu bestimmt auch schon eine Berechnung angestellt.)

Ja soweit ist mir das bekannt....

Fazit: Da allein der Ex steuerplichtiges Einkommen hatte, muß auch nur er Steuern zahlen. Demnach sollte er eventuelle Nachzahlungen auch allein tragen; Erstattungen sollten dann aber auch ihm gehören, da sie ja aufgrund der von ihm zu viel bezahlte Lohnsteuer erstattet werden. So ist das ganz objektiv.

So ist das auch vollkommen ok für mich.
Hatte aus Deinem letzten Post allerdings rausgelesen, das ich nichts bekomme, wenn er ne Erstattung bekommt, aber die hälfte zahlen soll, wenn er ne Nachzahlung bekommen sollte.
Das war dann schon ein bissel komisch für mich!

>> Wenn mir was zustehen sollte, dann hätte ich das auch gerne ... <<

Streiten kann man sich jedoch immer: Ihr habt in 2003 gemeinsam von seinem (durch Steuerklasse III bedingten) hohen Lohn gelebt; warum sollte dann er eventuelle Nachzahlungen allein tragen? Oder, falls es zu einer Erstattung kommt: Die Erstattung resultiert dann ja wahrscheinlich aus dem Splittingvorteil, den verheiratete Eheleute genießen. Weshalb sollte dann nur der Ehemann davon profitieren? Da können sich jetzt wirklich die Anwälte streiten, denn beide Argumentationsketten sind schlüssig, oder?

Da hast Du schon recht.
Also gehe ich mal davvon aus...sollte ich nichts mehr von dieser Steuererklärung hören, dann hat er Geld zurück bekommen.
Sollte er aber ne Nachzahlung bekommen, bin ich mir sicher er wird bei mir "anklopfen" und die hälfte davon von mir verlangen......
Hätte man wohl besser vorher festgelegt.

Danke nochmals Püppi
Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2006 19:05
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