Anlage U - wann für...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anlage U - wann für 2008 einreichen?

 
(@Wolli66)

Dear all,

kurze Frage:
meine EX und ich sind seit einigen Wochen geschieden. Aufgrund der bisher bestehenden Belastungen bei dem ehemals gemeinsamen Haus war der Trennungsunterhalt für Ex bisher (vergleichsweise) gering => für 2007  habe ich daher 4000€  in der LstKarte eintragen lassen.

Durch den Hausverkauf sowie die mittlerweile erfolgte Scheidung wird der EU ab September 2007 bei ca. 1300 €/Monat liegen, in 2008 also Summe als den maximal anrechenbaren Betrag von 13.000 € erreichen.

Mein Frage: ab wann kann ich den neuen Freibetrag für 2008 eintragen lassen. Welches Vorgehen bzw. Reihenfolge empfiehlt sich?

vielen Dank
Wolli


Zitat
Geschrieben : 23.07.2007 17:43
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Wolli,

willst du eine höhere Einkommensteuererstattung, so empfiehlt es sich, keinen Freibetrag eintragen zu lassen und dann den Unterhaltsbetrag bei der Steuer mittels "Anlage U" von der Steuer abzusetzen.

Bitte bedenke, dass deine Ex-Frau den Unterhaltsbetrag versteuern muss und du ihr zum steuerlichen Nachteilsausgleich verpflichtet bist, d.h. du musst die ihr durch die Versteuerung des Unterhaltes entstehende Mehrbelastung erstatten.

Falls du einen Freibetrag eintragen lassen möchtest, so empfiehlt es sich, dies nach Erhalt der Steuerkarte, aber vor Abgabe derselben beim Arbeitgeber zu tun.

Wie ist denn der Unterhalt bei euch geregelt? Scheidungsurteil, Vergleich oder sonstiger Titel?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 02:04
(@Wolli66)

@schmusepappa
danke für deine antworten

du schreibst, dass ich eine höhere einkommenssteuererstattung hätte, wenn ich mir keinen freibetrag eintrage, sondern über Anlage U absetze. ist das von der Steuerberechnung her nicht das gleiche??

Der Unterhalt ist per schriftlicher Absprache unter Einschaltung eines RA geregelt. Es gibt ein Scheidungsurteil, was baer keine Auassage zu dem Unterhalt macht. Es gibt keinen Titel.

Danke
Wolli


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 10:40
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Wolli,

du schreibst, dass ich eine höhere einkommenssteuererstattung hätte, wenn ich mir keinen freibetrag eintrage, sondern über Anlage U absetze. ist das von der Steuerberechnung her nicht das gleiche??

Es ist das Gleiche im Ergebnis von der Steuerberechnung her.
Lässt du einen Freibetrag eintragen, bekommst du eine geringere oder gar keine Steuererstattung - du hast sie ja schon über das Jahr monatlich "verteilt" dank des Freibetrages bekommen. Nur zur Klarstellung.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 11:15
(@Wolli66)

@schmusepapa

danke, jetzt habe ich verstande, was du meinst...
ich habe bewusst die eintragung in die karte gewählt, da es für meine finanzdisposition und das tägliche leben aus meiner sicht einfacher ist, monatlich durch die steuerersparnis einen betrag xmehr zur verfügung zur verfügung zuhaben...und dann eben am jahresende keine hohe einmalzahlung 12xX zurückerstattet zu bekommen.

da ich ein recht hohes brutooeinkommen habe, wirkt sich die steuerersparnis pro monat mit ca 450€ netto bei mir aus...


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2007 12:00