Anlage U - Steuerna...
 
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Anlage U - Steuernachzahlung bei neuer Heirat??

 
(@erekose)
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Hallo zusammen,

ich habe (mal wieder) ein kleines Problem mit meiner Ex-Frau...

Also:

Sie hat die Anlage U unterschrieben, ich zahle Ehegattenunterhalt, mache ihn als Sonderausgabe geltend, sie versteuert sie als Einnahme, ich zahle ihr den steuerlichen Nachteil aus.

Soweit so gut, hat auch die letzten Jahre geklappt. Sie war als Alleinerziehende mit 2 Kindern in der Steuerklasse 2 (glaub ich, die günstigste auf jeden Fall).

Jetzt hat sie in 2004 geheiratet.

In diesem Jahr hab ich ihr noch Ehegattenunterhalt bis August gezahlt. Danach hat sie geheiratet und ging in Steuerklasse 5, ihr neuer Mann in Steuerklasse 3.

Dadurch hat sie jetzt einen Steuerbescheid erhalten, in dem sie nachzahlen muss, 400 Euro insgesamt.

Sie sagt, dass ich das jetzt zahlen müsse, da sie ohne den Unterhalt, den sie versteuern müsse, sogar was rausbekommen hätte.

Ich allerdings bin mir nicht sicher. Die Jahre davor waren das immer so 80 bis 100 Euro, die auch - logisch - gezahlt habe.

Aber so wie sie es mir jetzt geschildert hat, müsste ich ihre ehebedingte ungünstige Steuerklasse ausgleichen.

Kann mir jemand sagen, wie es sich verhält mit diesem Fall?

Mein Gerichtigkeitsempfinden sagt, dass ich Recht habe, da ich mich aber schon so oft getäuscht habe, bin ich für jede Hilfe dankbar.

LG

Hardy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2005 17:04
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hardy,

ich vermute, daß nicht Deine Exfrau einen Steuerbescheid bekommen hat, sondern sie und ihr Mann gemeinsam.
Durch die Steuerklasse 5, die sie nach der Heirat wählte, müßten von ihrem Lohn (arbeitet sie überhaupt?) viel mehr Steuern einbehalten worden sein als "normal". Sofern sie dann eine Steuererklärung allein abgegeben hat, müßte sie eigenltich was rausbekommen.
Die Nachzahlung in Höhe von 400 Euro ist wahrscheinlich jedoch dadurch bedingt, daß die Eheleute zusammen veranlagt wurden und die monatlich in geringem Umfang einbehaltene Lohnsteuer des Mannes nun nacherhoben wird. Klar spielt hier auch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch den zu versteuernden Unterhalt mit rein, aber die Nachzahlung würde ich schon von fachkundiger Stelle (vielleicht ist ja das FA so nett?) um die ehebedingten Aspekte (Einkünfte des Mannes) bereinigen und neu berechnen lassen. Die Frage ist doch: was hätte sie tatsächlich an Nachzahlungen leisten müssen, wenn sie sich hätte allein veranlagen lassen. (Falls ich falsch liege, sollten mich die Experten/Erfahrenen unter Euch bitte berichtigen!)

Viel Glück und viele Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2005 17:27
(@erekose)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Infos.
Meine Ex-Frau wird zwar Ärger machen, aber gut zu wissen, dass ich im Recht zu sein scheine.

LG

Hardy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2005 15:24