Hallo,
was mir so passiert ist.
Letztes Jahr mußte ich einigen nachehelichen Unterhalt nachzahlen. Ex schafft überobligatorisch und ihr Einkommen wurde nicht angerechnet. 🙁 Und mein Ehevertrag gilt natürlich auch nicht. ;(
Da ich so wenig wie möglich mit meiner Ex auf finanzieller Basis tun möchte machen wir keinen Splitting (geht glaube ich irgendwie), sondern meine Unterhaltszahlungen lasse ich auf der Anlage U von ihr bescheinigien.
Und heute kam ein Brief meiner Ex: Sie mußte erstmals seit 7 Jahren ihr Einkommen dem Finanzamt offenlegen und hat eine Steuerzahlung von über 800 EUR zu leisten. Das hört sich ja toll an, aber sie schreibt, dass ich diese Nachzahlung zu zahlen habe! Ich rief meine Bekannte an, die mir hierbei hilft, und sie bestätigte: ich hatte ja durch den Abzug Steuervorteile -- und die muss ich jetzt teilen ;( .Meine Bekannte rechnet nach-- Aussichten sind nicht zu groß. 😛
Und das, obwohl im gerichtlichen Vergleich natürlich mein Lohnsteuerjahresausgleich als Einkommen mit herangezogen wurde!!!! Und meine private Rentenversicherung, dich ich vor dem Kennenlernen meiner Ex abgeschlossen hatte, als Vermögensaufbau zählte und diese Ausgaben nicht akzeptiert wurden. Und wie hoch der Verlust sein kann, wenn man eine Versicherung nicht weiter bezahlen kann, das wisst ihr ja! (Rückkaufswert usw....)
Na ja, wollte nur die Info geben, dass mit den monatlichen Zahlungen trotzdem nochmals ein Batzen Geld plötzlich weg ist 😡 -- für mich ca. 80% meines Monatseinkommens - netto, abzgl. Wohnungskosten, Heizung, Telefon, Auto................und Umgang für Knuddel--- dessen Ausgaben ich am liebsten tätige! 🙂
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Lieber Kleinegon
mich erwartet demnächst auch etwas ähnliches.
Ich habe brav meine Steuererklärungen gemacht - wie im Scheidungsurteil gefoprdertt habe ich die Anlage U mit eingereicht, und den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastungen abgesetzt.
Ich habe nun auch 2 Jahre schön was zuzrückbekommen, weil ich Kl 1 bin, mein Sohn aber bei mir gemeldet ist, und ich von daher auch die ganzen Freibeträge etc. bekomme.
Nun ist meine Ex aufgefordert worden ihr Erklärungen abzugeben.
Ich fürchte sie weiß noch nicht, was auf sie zu kommt, und wenn ich Glück habe, kommt sie gar nicht auf die Idee, von mir etwas nachzufordern.
Um aber ungefähr rechnen zu können was auf mich zu kommen kann, habe ich beide Jahre mittels des Steuerprogramms 1 mal ausgerechnet, was ich bekomme, wenn ich EU nicht angebe, und einmal wenn ich ihn angebe. Die Differenz ist das, was ich höchstens an meine Ex zahlen müsste.
Ich weiß nicht, wie deine Bekannte das gerechnet hat, aber ich empfehle dir deine Steuerabrechnung nochmal ohne nachehelichen Unterhalt durch z.B. Wiso-Sparbuch-Software zu jagen. Dier Differenz zu dem was du tatsächlich bekommst ist das maximum, was für deine Frau wäre.
Gruß
haddock
