Hallo,
ich brauche Informationen zur Eigenheimzulage und der dabei erlaubten "unentgeltlichen Überlassung an Angehörige"
Meine (noch-) Frau hat Ende 2004 verkündet, daß Sie nicht mehr gemeinsam mit mir Leben möchte.
Das offizielle Trennungsjahr begann 02/2005.
Bis zum Oktober 2005 haben wir beide (abwechselnd, jeder von uns hatte eine zweite Unterkunft) im Haus gewohnt, dann bin ich auf Drängen meiner Frau und mangels langfristiger Perspektive ausgezogen.
Die Kinder (9 und 6) wohnen und wohnten die ganze Zeit im Haus. Jetzt kommen sie jedes 2. Wochenende und 1-2 mal die Woche abends zu mir.
Seit 2000 bekommen wir Eigenheimzulage für das Haus (Grundförderung, Öko-Zulage, 2x Kinderzulage).
Meine (noch-) Frau hat Anfang diesen Jahres einen Änderungsantrag für die Eigenheimzulage gestellt.
Daraufhin habe ich das gleiche getan, davon ausgehend, das ich für den Anteil des Hauses, der mir gehört (beträgt nach Grundbuch ein Viertel) die Eigenheimzulage wegen unentgeltlicher Überlassung bekomme.
Überaschenderweise bekam ich bereits 2 Tage (!?) nach dem Verschicken des Antrages einen negativen Bescheid. Wegen des Wegfalls der Eigennutzung bestünde kein Anspruch mehr.
Ich hatte noch nichts weiteres unternommen oder geschrieben, da kam eine Woche später ein Brief vom Finanzamt :
"Sie beantragen ab 2006 Eigenheimzulage für Ihren Miteigentumsanteil an dem Objekt....wegen unentgeltlicher Überlassung an Angehörige.
Hierzu erbitte ich um Angabe und Nachweis, von wem die nicht verbrauchabhängigen Kosten (Abgaben, Streuern und gebühren) gezahlt werden und wer die Hauskredite seit der alleinigen Nutzung durch Ihre Ehefrau und die kinder bedient.
Erhalten Sie sonstige Vorteile von Ihrer Ehefrau oder werden Zahlungen Ihrer Ehefrau mit deren Unterhaltsansprüchen verrechnet?"
Ich habe mich inzwischen ein bißchen umgeschaut.
Einer unentgeltlichen Überlassung steht wohl nicht im Wege, wenn der Bewohner die verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser, Strom, Gas) selber trägt.
Aber wie ist es mit den verbrauchsunabhängigen Kosten wie Grundsteuer und Versicherung, Wie verhält es sich mit den Zins- und Tilgungsleistungen?
Und inwieweit wird der im Ehegattenunterhalt (da brauche ich derzeit zum Glück nichts zu bezahlen) ggf. berücksichtigte "Wohnvorteil einer selbst genutzten Immobilie" berücksichtigt?
Seit meinem Auszug trage ich keine Kosten des Hauses (ausgenommen eine Komplettilgung des Bauspardarlehns Ende 2005 aus gemeinsamen Vermögen). Da die verbrauchsunabhängigen Kosten und die Zins- und Tilgungsleistungen vergleichsweise recht gering sind, würde es sich u.U. lohnen, diese aufzuwenden um die EHZ nicht gestrichen zu bekommen. Müsste ich dann alles, die Hälfte oder den Grundbuchanteil zahlen?
Nur, ist meine Überlegung überhaupt richtig? Oder gilt die Überlassung der Immobilie sowieso als nicht unentgeltlich, da ich prinzipiell Unterhaltspflichtig meiner Frau gegenüber bin und wenn der Wohnvorteil nicht eingerechnet würde, ich auch tatsächlich etwas Zahlen müsste? Oder sollte ich mich auf die Überlassung an die Kinder berufen? Für diese zahle ich den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
(Mich wurdert, das man zu dieser Frage wenig findet, auch wenn sie zugegebenermaßen schon etwas speziell ist. Mit diesem Problem müssten doch aber die meisten in Trennung lebenden Paare mit kürzlich angeschaftem Wohneigentum konfrontiert werden...)
Kann mich (bzw. uns alle) jemand schlau machen?
Zwar habe ich noch immer keinen Bescheid vom FA, aber vielleicht gibt es ja Leute, denen die Zwischeninfo schon etwas hilft.
Ich zahle auf den o.g. Brief des FA hin nun den Anteil an den Fixkosten für das Haus, welcher meinem Miteigentumsanteil entspricht.
Also Versicherungen, Grundsteueren, Müllgebühren.
In einem weiteren Brief forderte das FA noch Nachweise darüber. Ich habe dann also Kopien der Belege des letzten Jahres nachgereicht.
Das ist inzwischen 6 Wochen her. Ich nehme an, das FA erkundigt sich jetzt bei meiner Frau, ob das alles stimmt.
hallo,
schade, das ich deinen beitrag erst jetzt gelesen haben, hättest mir sehr helfen können. ich bin im internet drüber gestolpert, daß auch dann eine nutzung zu wohnzwecken vorliegt, wenn die wohnung unentgeltlich den angehörigen überlassen wird.
meine situation ist genau wie bei dir. exmann bewohnt mit den gemeinsamen kinder weiterhin unser haus.
wir sind beide 50/50 eigentümer. bezahle auch keinen abtrag mehr an dem haus, das zahlt der ex.
hatte es auch so gelesen, daß wenn man seinen miteigentumsanteil unentgeltlich überlässt, die grundförderung einem weiter zu steht. der brief an das finanzamt ist seit zwei tagen weg.
ich glaube nicht, das ich noch eigenheimzulage erhalte.
aber wir können uns ja vielleicht mal austauschen.
viele grüße
Tätä!
Jubel und Freude bricht aus!
Ich erhalte nun WIRKLICH die Eigeneimzulage für die "unentgeldliche Überlassung". Nach all den Nackenschlägen und Durststrecken, die eine Trennung mit Kindern für einen Vater mit sich bringt, habe ich endlich einmal das Gefühl, die Rechtssprechung auf meiner Seite zu haben.
Ich hatte mich vor etwa 3 Wochen erkundigt, wann ich mit einem Bescheid oder wenigstens einer Nachricht rechnen könne. Dann kam etwa eine Woche später unmittelbar der Bescheid, wieder eine Woche später war das Geld überwiesen!
Kurzer Auszug aus dem Bescheid:
"Festsetzung und Abrechnung.
Neufestsetzung nach §11 Abs.6 satz4 EigZulG
Der Bescheid ist geändert.
Berechnung des Fördergrundbetrages. Bemessungsgrundlage entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil.....
Berechnung der ökologischen Zusatzförderung. Entsprechend Ihrem Miteigentumsanteil....
Berechnung der Kinderzulage. Bei Miteigentum mit dem anderen Elternteil.... (Anmerkung meinerseits: hier wurde nicht entsprechend dem Miteigentumsanteil berechnet, sondern schlicht halbe/halbe).
Erläuterungen:
1. Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch/Antrag vom.....
...
3. Die Kinderzulage(n) wurde das am ....geborene Kind(er) wured zur Hälfte festgesetzt, weil mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung sind und zugleich für ein Kind Anspruch auf Kinderzulage haben.
......"
Ich habe zwar noch nicht darauf angestossen, werde es beim nächsten Sekt aber mit bedenken!
:thumbup:
hallo maeander,
könntest du mir mal schreiben,vielleicht als private nachricht. ich habe ein ablehnungsbescheid erhalten, weil mein ex den gesamten abtrag für das haus bezahlt, deshalb keine unentgeltliche überlassung , so das schreiben vom finanzamt.
freue mich für dich, vielleicht antwortest du ja bald??!!!
