Anlage U .
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anlage U .

 
(@pretorianer)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen , vielleicht kennt sich ja jemand von euch hier aus mit meiner folgenden Frage ?
Also , stimmt es das wenn die ExFrau ( sind seid 3 Jahren geschieden ) für die Einkommenssteuererklärung die Anlage U für den Unterhalt den ich an sie zahlen muss mir unterzeichnet , ich dann vom Finanzamt eine Steuerrückzahlung bekomme , sie dann bei ihrer Erklärung zahlen muss , das sie anspruch auf eine erstattung von mir hat ????
Ist kompliziert ja , aber verstehe das nicht so ganz , wenn ich doch MEINE Steuererklärung abgebe und mein Finanzberater sagt das sie die Anlage unterzeichnen MUSS , wieso muss ich dann ihre Steuerschuld übernehmen ???
Suche Händeringend um Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 11:20
(@sad-dad)
Rege dabei Registriert

Meine Kenntnis: Sie MUSS die Anlage nicht unterschreiben. Wenn sie es jedoch tut, dann musst Du diesen Teil nicht versteuern, sie in der Folge sehr wohl. Normalerweise hast Du einen höheren Steuersatz (im Einzelfall zu prüfen), daher ergibt sich insgesamt eine Entlastung. Den Betrag, den sie MEHR an Steuern zahlt, musst Du ihr erstatten. Du profitierst von der Differenz, die sich aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze ergibt.

SD


Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 12:05
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

soweit ich bisher zu dem Thema gelesen habe, gebe ich Sad Dad recht! Du mußt den Betrag, den Sie mehr an Steuern bezahlt, Ihr zurück zahlen.

Schwieriger zu beantworten ist das Thema, dass "Sie" unterschreiben muss. Wenn Sie sich weigert, dann kann Sie letztendlich trotzdem dazu gezwungen werden. Bei ner Klage muss man aber wohl genau aufpassen, auf was man klagt. Sicher hat einer der Wissenden hier den link parat oder kann die korrekte Antwort geben.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 12:18
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

für Anlage U gibt es keine Pflicht zur Unterschrift, sondern nur eine Pflicht zur Zustimmung zum Realsplitting. Diese Zustimmung kann Zug um Zug gegen Versicherung des Nachteilsausgleiches gefordert werden.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 12:30
(@paulchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pretorianer,
wie von den anderen bereits gesagt, muss sie nicht unterschreiben. Hat sie jedoch, dann gilt diese Unterschrift bis zum Widerruf, also brauchst du nicht jedes Jahr dir die Unterschrift erbetteln.
Zur Frage der Rückerstattung, kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, das dein Einkommen um den Unterhaltsbetrag gekürzt wird. Daraus ergibt sich dass du im laufenden Jahr mehr Steuern gezahlt hast als notwendig und du deshalb mit einer Stererstattung rechnen kannst. Andersherum muss deine ExFrau diesen Unterhalt als zuzätzliches Einkommen versteuern. Was bei ihr zu einer Nachzahlung oder Minderung der Steuererstattung führt. Nun steht ihr aber ein bereinigter Unterhalt zu und es ist ihr nicht zuzumuten auch noch Steuern auf deinen Unterhalt zu zahlen. Die Differenz zwischen der Erstattung ohne Unterhalt und Erstattung mit Unterhalt musst du deiner ExFrau erstatten. Ein Vorteil besteht für dich nur wenn sie trotz Unterhalt nicht mehr belastet ist oder keine Steuererklärung abgeben brauch, dann kannst du deine Erstattung komplett behalten.

Tschüß
Paulchen


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 13:41
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Im wesentlichen stimmen die Aussagen soweit - nur eines muss vielleicht noch ergänzt werden. Die Steuererstattung, die der Unterhaltszahler aufgrund einer solchen Absetzung erhält, ist wiederum Einkommen des Unterhaltspflichtigen und wirkt sich auf die Unterhaltsberechnung aus.... also u.U. erhält die Geschiedene Unterhaltsberechtigte doch noch einen deutlichen Teil der Steuererstattung...... SCHÖNES WE trotzdem....


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 15:33
(@eagle9999)
Schon was gesagt Registriert

Guckst du hier: :puzz:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=4011


Ich mag das Land,
ich mag die Menschen,
ich mag nicht den Staat

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2005 18:28