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Abgetrennt: Anlage U - Herausgabe Steuerbescheid

 
(@biggi)
Schon was gesagt Registriert

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Hallo,
auch ich muß für meine Ex Steuervorrauszahlungen wegen Anlage U leisten.
Sobald sie Ihren Steuerbescheid hat, schickt sie mir eine Aufstellung zwecks Steuernachzahlungen, die ich auch immer bezahlt habe.
Einmal ergab sich eine Steuererstattung, die sie mir auch zurücküberwiesen hat.

Die Steuerbescheide von den letzten 2 Jahren  will sie mir nach mehrmaliger Aufforderung aber nicht schicken.
Daher gehe ich davon aus, das sie auch für diese Jahre eine Erstattung erhalten hat.

Weiß jemand, ob sie rechtlich hierzu verpflichtet ist?

Danke im Vorraus für eure Antworten.


Anm.: Foren-Regeln beachten (Nr. 5).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2008 13:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Nachteilsausgleich ist nur möglich, wenn Zahlen auf dem Tisch liegen und diese Zahlen von offizieller Seite ermittelt sind. Ein Zettel mit dem Inhalt, das FA will von mir xyz € wegen der Anlage U ist kein Beweis. Aus diesem Grunde ist der Nachteilsausgleich aufzuschieben, bis der Steuerbescheid vorliegt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 14:35
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Biggi,

deine Vermutung kann schon begründet sein. Wenn sie die Steuerbescheide nicht rausrückt, bleibt nur der Klageweg. Ob dieser erfolgreich ist oder nicht, dazu fehlen mir die Erfahrungswerte (einen vergleichbaren Fall kenne ich leider nicht).

Existiert ein Gerichtsurteil oder eine sonstige Vereinbarung, dass du die Steuervorauszahlungen leisten musst? Ansonsten würde ich die Vorauszahlungen einstellen mit der Begründung, dass diese mit den dir zustehenden Rückzahlungen zu verrechnen sind. Diese schätzt du mal großzügig zu deinen Gunsten. Das teilst du deiner "Ex" dann schriftlich mit. Ich denke spätestens dann muss sie aktiv werden.

Hint: Nachzahlen kannst du ja später immer noch  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2008 17:05