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2 unterschiedliche Antworten vom FA zu einem Einspruch??

 
 Ave
(@ave)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
hat schon mal jemand auf seinen Einspruch 2 Antworten vom FA erhalten, wobei die 2. Antwort  der 1.Antwort  widerspricht? Ist das zulässig?

Ich hatte aus 2 Gründen Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2003 eingelegt: wegen der Anrechnung des fiktiven Erhalts des halben Kindergelds trotz Mangelfall und andererseits zwecks Anrechnung meiner Umgangskosten als außergewöhnliche Belastung.
(Die vielen Beiträge und Antworten zu diesem Thema auf dieser Seite hier hatten mir dabei viel weitergeholfen! Danke!)

Daraufhin lautete die 1.Antwort:

„Aufgrund des Einspruchs habe ich den angefochtenen Verwaltungsakt gemäß §367Abs.2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) in vollem Umfang überprüft und dabei festgestellt, dass der Einspruch nur teilweise Aussicht auf Erfolg hat. Im Einzelnen stellt sich die Sach- und Rechtslage wie folgt dar:

Der Bescheid wird hinsichtlich der Kinderfreibeträge ohne Anrechnung des Kindergeldes geändert.“
:)...
Weiterhin wurde jedoch die Umgangskostenanrechnung als agB abgelehnt. (ausführlichen Text lasse ich jetzt weg)
...
„Wie aus den vorstehenden Erläuterungen ersichtlich ist, können Ihre Einwendungen ...nur teilweise berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie bis zum ... mit, ob Sie einer Erledigung des Rechtsbehelfs in der Weise zustimmen, dass der Verwaltungsakt im entsprechenden Umfang korrigiert wird. Erklären Sie Ihr Einverständnis zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise, werden Sie umgehend einen geänderten Bescheid erhalten.“

Diesem Vorschlag habe ich natürlich schriftlich zugestimmt, weil die Umgangskostenanrechnung weitaus weniger Steuerersparnis ausmacht und die Zusage zur Nichtanrechnung des KG `s  mich positiv überraschte...

Jedoch erhielt ich keinen neuberechneten Steuerbescheid wie versprochen, sondern ca. 4 Wochen später erneut eine 2.Antwort zu meinem Einspruch, als hätte ich die 1.Antwort nie erhalten!

Der Einführungssatz war der selbe wie oben schon geschrieben, gefolgt von dem Vorschlag, meinen Einspruch nach §363 Abs.2 AO ruhen zu lassen, bis das (hier bei vatersein oft zitierte) Verfahren IIIR94/03 entschieden sein worden wird. Auf  die Anrechnung der Umgangskosten als agB wurde überhaupt nicht eingegangen.
:question:
MEINE FRAGE:
Kann das FA  einfach so tun, als ob es mir den 1.Voschlag nie unterbreitet hätte??? Der wäre mir natürlich lieber, weil mir eine Nachzahlung ja schon schriftlich zugesichert wurde!
Gibt es irgendeine Regelung, aus der hervorgeht, dass eine einmal vom FA geschriebene Antwort auf einen Einspruch verbindlich ist ? Oder kann ich vielleicht nächste Woche noch eine 3.Antwort bekommen, in der wieder alles anders ist.....?

Wie sollte ich in dieser Situation reagieren?

Beste Grüße
Ave


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 02:35
(@blauwally)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ave,

Du solltest schriftlich den Sachverhalt genauso darstellen wie hier und eine schriftliche Erläuterung verlangen, insbesondere im Hinblick auf die erste Antwort. Ich vermute, Du hast die zweite Antwort von einer anderen zuständigen Stelle im Finanzamt (Rechtsbehelfsstelle) bekommen. Steuerrecht ist nun mal nicht ganz einfach. Ich spreche aus 32-jähriger Erfahrung. Aber bestehe einfach auf der Aufklärung des Sachverhalts.

Viel Glück
blauwally


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 19:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ave,

also, der erste Bescheid scheint mir inhaltlich und formell richtig ergangen zu sein. Ist der zweite Bescheid denn vom gleichen Sachbearbeiter? Ich würde versuchen das zunächst telefonisch zu klären.

Wenn Du magst, könntest Du mir die beiden Schreiben auch Faxen, denn ich bin bei dem Verein *ähem* und könnte mal sehen, ob ich Dir weiterhelfen kann.
Falls Du Interesse hast, schick mir bitte ne PM.

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 23:50
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi,
schon merkwürdig, was das FA macht .....

@ lbm
du bist das ? (schäm dich  :wink:)
Gibts denn schon was neuesbezgl. des Verfahrens ? Vielleicht etwas
FA-internes ???

Gruß
Luhnitoon


Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 15:57