Das Sorgerecht habe ich wegen „mangelnder Kommunikation“ am FG verloren. Beschwerde beim OLG wurde im März 2009 zurückgewiesen.
Trotz vielen Gesprächen mit Anwalt und Jugendamt – in denen ich eine bestehende Kommunikationsbereitschaft nachweißen konnte – und ich eine „Schuld“ der KM nachweißen konnte – wurde im Zuge der Beschwerde beim OLG von JA und Verfahrenspfleger keine Stellungnahme mehr abgegeben.
Auszüge der Begründung des OLG:
„… denn ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit führt für ein Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen, und zwar unabhängig davon, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt.“
Meint: Egal wer Schuld an dem Streit ist – Gemeinsamens SR ist nicht mehr möglich, also bekommt es der alleine, bei dem die Kinder leben. M.E. ein Freifahrtschein für alle Mütter, die die Kommunikation ganz einfach unterbinden und zerstören können, um es dann dem Vater anzulasten. Bei einem Antrag ist der Vater dann sein SR los.
Weiter heißt es….
„… aus Sicht des Jugendamtes sei eine gemeinsame elterliche Sorge derzeit nicht möglich, wenngleich mit der „rechtlichen Lösung“ der eigentliche Konflikt nicht notwendiger Weise nachhaltig zu bereinigen sei.“
Meint: Das JA ist also der Auffassung, dass es gar nicht bringt, wenn man mir das SR entzieht, der Streit wird wohl weiter gehen.
Ich habe einige Fehler gemacht im nun abgeschlossenen Verfahren. So hab ich z.B. zu sehr um mein Informationsrecht bei Schule, Kindergarten und Ärzten gekämpft, was mir negativ angelastet wurde, da ich es nicht zuerst bei der Mutter versucht hatte, die aber bis heute nicht einsieht, dass sie mir über die Belange der Kinder etwas mitteilen muss.
Was mich am Beschluss des OLG am meisten aufgeregt hat, war folgendes:
„… Für diese Sorgerechtsreglung spricht vor allem der Gesichtspunkt der Kontinuität, weil sie die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse wahrt.“
Hier spielt also plötzlich die Kontinuität eine Rolle. Nachdem die Kinder 20 Monate!!! bei mir alleine gewohnt haben, nachdem die KM abgehauen ist, spielte sie noch keine Rolle. Die Kinder waren zum Zeitpunkt des OLG-Beschlusses 19 Monate!!! bei der Mutter – dann ist es Kontinuität!!!???
Das ist in meinen Augen eine ungleiche Rechtsauffassung wegen meinem Geschlecht. Da würde ich gerne nachbohren und dagegen vorgehen. Das könnte ich aber wohl nur noch beim BGH. Dafür finde ich aber keinen Anwalt, der diesen Weg mit mir geht.
Nun überlege ich fieberhaft, wann und wie ich einen Antrag stellen kann, um meine SR wieder zurück zu bekommen.
Meine Kinder sind 6 und 8 – mein Sohn von 8 ist Schwerbehindert (Autist/Epilepsie) und spricht nicht.
Bin gespannt auf eure Antworten.
Lg
Jörg
PAPA-YA – DAS MAGAZIN
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Moin,
dir ist der Weg derzeit versperrt. Der Beschluss des OLG über die Nichtannahme ist aus März. Damit ist dieser Beschluss im April rechtswirksam geworden. Die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG oder Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ist dir damit verwehrt.
Du kannst nur in absehbarer zeit neuerlich auf ASR klagen. Die Wiederherstellung des GSR halte ich persönlich für umnöglich. Du kann meiner Meinung nach nur über Erziehungsunfähigkeit gehen und da ist für GSR kein Raum.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
