Geteiltes Sorgerech...
 
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Geteiltes Sorgerecht-Erzwingbar?

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(@mrfly)
Schon was gesagt Registriert

Hi @ all,

zuerst hoffe ich dass ich das Thema richtig platziert habe.

Meine Freundin und ich haben ein ungeplantes Kind bekommen. Er ist nun 8Monate. Wir haben davor nicht zusammengewohnt und haben es damals als wir dann vor 10Monaten zusammmen gezogen sind alles recht nüchtern gesehen. "wir müssen nun mal ausprobieren ob es mit uns klappt".
Dann lief alles nach Plan. Kleine GEsund, Vateschaftanerkennung, Umzug in eine größere Wohnung...
Als ich aber dann aber das geteilte Sorgerecht wollte, kamen Gegenargumente, und sie wolle das nicht. Sie hat mir auch fest versprochen dass sie mir niemals den kleinen wegnehmen würde.
Heute sieht die Lage ganz anders aus. Sie versucht mich damit zu erpressen, das sie auszieht und den kleinen mitnimmt. Da ich mich nicht erpressen lasse (möchte), darf ich mir dann anhören, dass sie froh ist kein geteiltes sorgerecht zu haben, sie alleine entscheiden kann etc.

Da es bei uns nicht mehr wirklich gut läuft, muss ich damit rechnen dass sie eines Tages wirklich ihre Sachen packt.
Nun ist die Frage, was spricht dagegen ein geteiltes Sorgerecht zu vereinbaren. Kann ich das, wenn sich die KM weiter sträubt, auch irgendwie erzwingen?
Ich gehe Breuflich nicht ins Ausland und sonst ist auch von miener Seite nichts gegen den kleinen oder die KM vorgefallen.
Gibt es auch ohne geteiltes Sorgerecht irgedein Recht das ich als Vater besitze?

Danke schon einmal.
 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 09:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht führt nur über die Mutter oder eine Heirat. Wenn sie kein GSR will, bekommst Du kein GSR.

Meine persönliche Meinung: Es würde Dir auch nicht helfen, weil sie im Ernstfall so oder so geht, mit Kind. Die Fälle, in denen ein Gericht im Streitfall das Kind beim Vater lässt, kannst Du unter dem Mikroskop suchen.

Ohne GSR hast Du ein Umgangsrecht, wie auch ein Vater mit GSR.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 10:01
(@mrfly)
Schon was gesagt Registriert

Dabnke für die schnelle Antwort.

Das sie so oder so mit Kind geht ist mir bewusst. Nur hätte ich gerne für diesen Fall ein Mitspracherecht. Ich will an der Erziehung und den Entscheidungen ein Mitspracherecht haben.
Damit möchte ich unter anderem verhindern dass die KM aus Rache oder zum Trotz, ich nenne es mal, unsinnige entscheidung trifft.

Oder evtl auch anders, welche Argumente sprechen für ein GSR? Ich möchte die KM dazu bewegen diesen Schritt zu gehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 10:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

für ein GSR sprechen u.a. die Fälle in denen durch Krankheit oder Tod die KM vorrübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist für das Kind zu entscheiden. In diesen Fällen geht bei ASR das SR auf das JA bzw. einen vom Gericht bestellten Vormund über. Das kann ein Argument sein, für das die KM zugänglich sein könnte.

Noch als kleine Anmerkung. Der Gesetzgeber hat den Weg zum GSR gegen den WIllen der Mutter ein wenig durchlässig gemacht. Aber dazu mußt du mehrere Jahre mit Kind und KM in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und es muß eine Enge Vater-Kind-Bindung bestehen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 10:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich auch noch mal. De facto ist das Mitspracherecht oft trotz GSR gering, weil einfach zu wenige Institutionen da sind, die der KM auf die Finger klopfen würden. Vielleicht braucht sie Deine Unterschrift für die Anmeldung in der Kita oder Schule, aber wenn sie zB das Kind impfen lässt, ist mir kein Arzt bekannt, der nach der Zustimmung des anderen Elternteils fragt.

In meinen Augen ist der größte Vorteil des GSR das Aufenthaltsbestimmunsrecht, das einen Teil des SR darstellt. Du könntest (versuchen!) den Wegzug des Kindes zu verhindern, falls KM beabsichtigt, ans andere Ende der BRD zu ziehen. Da hast Du ohne GSR schlechte Karten, denn die KM kann gehen wohin sie will und bei ASR bestimmt sie über den Ort, an dem das Kind lebt.

Es bliebe also wirklich nur, wie Tina schon schrieb, an sie zu appellieren, in der Hoffnung, dass sie einsichtig ist. Allerdings macht mir Deine KM den Eindruck, als würde sie schon genau wissen, warum sie das nicht will.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 10:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mein zuständiges JA antwortete vor Jahren auf meine Frage, welche Rechte ich nun als junger Vater hätte:
"Sie haben das Recht Unterhalt zu zahlen"

Brigitte Zypries (SPD) bekam im Jahr 2003 den Auftrag zu prüfen, ob der Ausschluss der väterlichen Sorge bei unehelichen Kindern noch seine Berechtigung hat.
Diesen Auftrag hat sie bis zum heutigen Tag schleifen lassen.
Ob das daran liegt, dass sie Mitglied im sexistisch-feministischen "Deutschen Juristinnenbund" ist oder weil sie selbst unverheiratet und Kinderlos ist weiß ich auch nicht.
Fakt ist, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien eine ähnliche Position vertreten und aktive Antiväterpolitik machen.

"Stärkung der Alleinerziehenden"
"Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden"
"Familie ist da, wo alle aus dem selben Kühlschrank essen"

Bis zum 27.9. hast du nun Zeit darüber nachzudenken, ob du diesen Parteien zeigen möchtest, wie du das findest.
Vielleicht findest du weiter unten auf dem Wahlzettel noch eine Partei, die sich nicht so offen gegen deine Interessen ausspricht.

Ich werde die Piraten wählen. Die arbeiten zumindest nicht gegen mich.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 10:23
(@mrfly)
Schon was gesagt Registriert

Tja, das recht Unterhalt zu zahlen ist nett ausgedrückt. Du hast die Pflicht dafür aufzukommen.
Und Rechte hat Vater wohl keine...

@LBM: Das hat die KM mir schön aufs Butterbrot geschmiert als wir uns mal wieder in den Haaren lagen. "Ich habe mit Absicht nicht auf ein GSR eingewilligt" Ich glaube sie hat daruf spekuliert das mir die Sicherungen durchbrennen um mir den Umgang später komplett zu untersagen. Im Grunde geht es bei diesen GEschichten gar nicht um den Kleinen sondern die KM will ihre Vorstellungen die sie vom Leben, Alltag und Familie hat durchsetzen.

Im moment ertrage ich diese Situation nur, damit ich den kleinen beim Wachsen zusehen kann und ich mich mit ihm über seine Entwicklung freuen kann. Waren auch schon bei der Partnerberatung. Da kam klar herraus dass die KM eine vernünftiges Zusammenleben boykottiert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 10:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi!

Naja, wenn ihr auch ausschließlich wegen des Kleinen zusammen seid, dann ist eine Eskalation wohl auch kaum vermeidbar. Weil mit jemandem zusammenzuleben und auf Familie zu machen, den man nicht liebt, vielleicht nicht mal mehr mag oder sogar eigentlich kopfüber in die... ist auch irgendwie für alle Beteiligten belastend. Vermittelt auch m. E. dem Kind kein gutes Bild.

Die Frage wäre, ob ihr getrennt lebend besser fahren würdet oder ob Du durchhältst, bis der Kleine in der Kita ist und sie (auch wieder??) arbeiten geht. Wie sieht es denn da aus?

Vielleicht musst Du jetzt wirklich einfach taktisch dran gehen, in der Hoffnung, dass Du sie in größtmögliche Selbständigkeit begleitest, dabei die Bindung zum Kind intensivierst und Dich viel mit ihm beschäftigst, so dass sie merkt, dass es ja auch ganz hübsch ist, nicht allein zuständig zu sein. Mit 8 Monaten sind sie ja noch pflegeleicht, die spaßigen und anstrengenden Phasen kommen ja noch 🙂 Vielleicht merkt sie dann auch, dass sie Dich durchaus braucht. Oder kann sie auf einen großen Kreis an Helfern zurückgreifen? Aber für GSR sehe ich wenig Chancen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 11:00
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie die anderen schon gepostet haben, bist Du einfach mit dem falschen Geschlecht zur Welt gekommen. Zumindest, wenn es ums Familienrecht geht. Ohne Mama´s Okay bekommst Du niemals das gemeinsame SR.

Aber auch die anderen Dinge sind blankes Wunschdenken. Ich kenne z.B. keinen einzigen Kiga, kein Einwohnermeldeamt und -ja- leider auch kein Krankenhaus, dass sich wirklich ums SR schert. Zumindest nicht nach meinen Erfahrungen. Die Mütter können die Kids an- und abmelden, wie sie lustig sind. Ärzten reicht es meist, wenn Mama ne KK-Karte vorlegt. EWM-Ämter tun so, als hätten sie noch nie davon gehört, dass beide Elternteile einer Ummeldung zustimmen müssen.

Und auch nachher kannste nix mehr dagegen unternehmen. Kein Gericht wird ein Kind wieder aus dem Kiga nehmen, in dem es bereits  etabliert ist, nur weil der Vater bei der Anmeldung nicht gefragt wurde. Ich glaube das einzige, das wirklich nicht ohne Vater´s Okay geht, ist eine Namensänderung des Kindes z.B. wenn Mama neu heiratet und das Kind den Nachnamen vom Neuen bekommen soll. Aber selbst da würd ich nicht drauf wetten.

Versuch ihr klar zu machen, dass -wenn sie z.B. mal nen schweren Unfall hat und tot oder schwerst verletzt ist, Euer Kind in ein Heim oder eine Pflegefamilie gesteckt wird, wenn Ihr kein GSR habt. Wenn sie dann immer noch ablehnt, dann solltest Du das schlucken und Ruhe geben.

Als Vater hast Du das Recht auf Umgang und die Pflicht zu Unterhaltszahlungen. Sonst nix. Wir lieben unser Land... :gunman:

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 11:49
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Tina

Noch als kleine Anmerkung. Der Gesetzgeber hat den Weg zum GSR gegen den WIllen der Mutter ein wenig durchlässig gemacht. Aber dazu mußt du mehrere Jahre mit Kind und KM in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und es muß eine Enge Vater-Kind-Bindung bestehen.

Wo hast du denn das her? 1626a gilt nicht mehr?

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 12:51




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Îch kenne das bisher auch nur als Thesenpapier der Grünen Erkin Deligöz.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 12:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch, aber es gibt ein entsprechendes Gerichtsurteil. Ich kann es gerne raussuchen.

Das gilt leider nur für Kinder dir vor 1998 geboren wurden, da vor diesem Zeitpunkt keinerlei Möglichkeit gab das GSR für unverheiratete Paare zu erklären.

Tina *dich mal nicht alles im Gedächtnis hatte*


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 13:01
(@mrfly)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.

Also wir haben uns in ihrem Umfeld niedergelassen. Ihre Mutter (kein Vater) ein Steinwurf entfernt, schon in Rente, die Verheiratete Schwester (auch mit Kind 15Monate) auch ums Eck.
Könnt euch vorstellen wie die Mutter sich um die Enkel reisst ohne Mann.
Mit meiner Familie hat sie so ihre Probleme.
Aber eigentlich haben wir ein gutes Umfeld.

Wie wird denn eine enge Vater-Kind Beziehung definiert bzw festgestellt?

Wenn wir uns trennen sollten, gibt es evtl etwas was wir beachten sollten. Kann jemand Tipps geben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2009 13:14
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Tina,

du meinst die sog. Altfälle vor der Kindschaftsrechtsreform 1998. Ich dachte schon, ich hätte da eine Revolution verschlafen...  :knockout:

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 14:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Krishna,

ja *seufz*. Ich hatte das nicht merh vollständig in Erinnerung.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrFly,

Wie wird denn eine enge Vater-Kind Beziehung definiert bzw festgestellt?

bei einem 8 Monate jungen Kind: Überhaupt nicht, weil sie rein zeitlich noch gar nicht entstanden sein kann. Wenn überhaupt, spielt das nach jahrelangem Zusammenleben mit dem Kind eine Rolle. Aber auch dann gibt es keine Möglichkeit, das Gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erzwingen; die enge Vater-Kind-Bindung spielt dann höchstens eine Rolle bei der gerichtlichen Zumessung des Umgangs. Oder eben dabei, dass dann nicht einfach "betreuter Umgang" verordnet werden kann, nur weil die Mutter gerade einen an der Klatsche hat.

Wenn wir uns trennen sollten, gibt es evtl etwas was wir beachten sollten. Kann jemand Tipps geben?

dass Ihr vernünftig miteinander umgeht und eine verantwortungsvolle Elternebene findet. Dass Du ihr das Gefühl gibst, nicht gegen ihre Interessen zu agieren. Dass Du ihr den Eindruck vermittelst, ihr nicht das Kind wegnehmen zu wollen, sondern dass es auch Vorteile für sie hat, wenn Du Dich verantwortungsvoll kümmerst. Ich würde dafür auch nicht primär irgendwelche Horrorszenarien mit doch recht unwahrscheinlichen unheilbaren Krankheiten oder Todesfällen bemühen, sondern schlicht sagen "Hey, ich weiss, wieviel Arbeit und Stress Du mit unserem Kind hast - da ist ein kinderfreies Wochenende zwischendurch doch auch mal was Tolles für Dich!"

GSR braucht man dafür nicht. Aber wenn Ihr beide an diesem Kind herumreisst wie an einem Spielzeug, tut Ihr niemandem einen Gefallen; am wenigsten dem Kind. Deine Ex hat als Frau und Mutter nun einmal die bessere Position; ob Dir das passt oder nicht. Du würdest als Hänfling auch keinem vierschrötigen Türsteher eine reinhauen wollen, weil Dir klar ist, dass Du dann sofort auf die Fresse kriegst. Aber wenn Du was von ihm möchtest, kannst Du ihn auf ein Bier einladen und ein freundliches Gespräch mit ihm beginnen. Das Ganze nennt sich "die normative Kraft des Faktischen"...

Grüssles
Martin

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 15:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn's Dich beruhigt: Du bist einer von ca 40.000 jährlich, die längerfristig mit der Mutter zusammenleben und bzgl. GSR verarscht werden. Selbst wenn man annimmt, das von den 40.000 die Hälfte garnicht gefragt haben, hast Du immer noch 19.999 Leidensgenossen. Jährlich.

Dabei ist das GSR eigentlich ein unwichtiges Stück Papier. Väter mit GSR erleben dieselben Geschichten wie die ohne, Mütter mit GSR können ihre Kinder trotzdem alleine bei der Schule anmelden, aber irgendwo hat es irgendwann mal den Fall gegeben, dass eine Mutter keinen Kinderausweis bekommen hat, weil der Vater nicht unterschrieben hat. Und diese Geschichte wird jetzt 40.000 mal im Jahr bei Jugendämtern und Caritats-Beratungsstellen erzählt.  Und deswegen hast Du jetzt kein Sorgerecht.

Es hat also praktisch fast keine Bedeutung. Es sei denn, die Mutter stirbt, dann fühlen sich wildfremde Leute berufen, zu entscheiden, was gut für Dein Kind ist. Und deswegen ist das so eine tolle Idee.

Wenn Du die Idee nicht toll findest, hat es aber überhaupt keinen Sinn, andere Menschen zu fragen, wann Du Dich denn als Vater genügend bewiesen hast.. Weil ja die ganze Diskussion so schwachsinnig ist, kann Du da einfach keine sinnige Antwort erwarten.

Du musst die Frage umdrehen und fragen, wann sich denn die Mutter genügend bewiesen hat als kooperationsfähige Lebenspartnerin oder eben nicht. Weil die Antwort kannst Du selber geben. Du musst Dir bewusst werden, dass Du viel mehr zu geben hast und sie mehr zu verlieren als das in der Diskussion um das (eigentlich völlig unwichtige) Sorgerecht vielleicht scheint. Und mit diesem Selbstbewusstsein kannst Du auch in so einem "paar-dynamischen Prozess" den Platz auf der Leiter finden, den Du für Dich suchst. Oder eben nicht, und dann ist Trennung das beste, und Deine Rolle als Vater aber damit nicht zuende.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 16:05
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ papasorglos:

aber irgendwo hat es irgendwann mal den Fall gegeben, dass eine Mutter keinen Kinderausweis bekommen hat, weil der Vater nicht unterschrieben hat.

Du meinst nicht mich, oder? Lach. Meine Unterschrift wurde dann letztlich aber durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt, den Mama erwirkt hat.

Das war während unserer hochstrittigen Phase und unser bis dato 12tes Gerichtsverfahren (ich war stets der Beklagte). Sie wollte ins Ausland und ich hatte Mörderangst, dass sie nicht zurück kommt. Sie kam aber zurück!

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2009 18:25
(@mrfly)
Schon was gesagt Registriert

Gibt es die Möglichkeit eine Vereinbarung im Falle einer Trennung festzuhalten?
Z.B. wir uns darauf einigen dass ich unser Kind jeden Tag nach der Arbeit besuchen komme, Ihn auch mal zu meinen Eltern mitnehemen darf?
Wie und wo muss ich etwas machen damit das auch im Fall der Fälle rechtskräftig ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2009 10:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Gibt es die Möglichkeit eine Vereinbarung im Falle einer Trennung festzuhalten?

Wenn die Mutter verstirbt und du nicht das GSR hattest, dann könnt ihr vereinbart haben, was ihr wollt - es wird niemanden interessieren.

Weiterhin:

Z.B. wir uns darauf einigen dass ich unser Kind jeden Tag nach der Arbeit besuchen komme, Ihn auch mal zu meinen Eltern mitnehemen darf?
Wie und wo muss ich etwas machen damit das auch im Fall der Fälle rechtskräftig ist?

Dies ginge über eine sog. Elternvereinbarung (www.elternvereinbarungen.de) und, ganz wichtig, die Übersendung dessen an das Gericht, damit sich dieses die Vereinbarung zu Eigen macht. Damit ist es ein Titel. Das hindert die Mutter nicht daran, den Umgang so zu terminieren, wie sie lustig oder in Stimmung ist. Es greifen ggf. diverse Eskalationsstufen, die dir aber nicht das SR bringen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2009 10:27




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